Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Bußgeld, Geldbuße, Geldstrafe: Unterschiede und Übereinstimmungen

Wer im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begeht und erwischt wird, erhält in vielen Fällen eine Geldbuße aus dem Bußgeldkatalog. Damit ist eine Geldzahlung gemeint, mit der der Verkehrssünder seinen Verstoß sühnen soll. Doch was ist der Unterschied zwischen Geldbuße, Bußgeld und Geldstrafe?

Anzeige

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Zum Blitzer-Check  
100% kostenlos und unverbindlich

Was ist der Unterschied zwischen Bußgeld und Geldbuße?

Die Begriffe Geldbuße und Bußgeld meinen dasselbe: Ein Autofahrer muss für seinen Verkehrsverstoß einen bestimmten Geldbetrag zahlen. Die Geldbuße beziehungsweise das Bußgeld wird von der zuständigen Behörde verhängt und im Bußgeldbescheid mitgeteilt. Von Geldstrafe spricht man hier nicht. Eine Geldstrafe ist eine härtere Maßnahme. Eine Geldstrafe wird verhängt, wenn der Verkehrsverstoß so schwerwiegend war, dass er nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Verkehrsstraftat einzuordnen ist. Dann ist meist das Strafgesetzbuch (StGB) oder das Straßenverkehrsgesetz (StVG) Grundlage für die Bestrafung des betroffenen Autofahrers.

Ein Beispiel: Hat ein Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten und wurde dabei erwischt, zahlt er in der Regel eine Geldbuße beziehungsweise ein Bußgeld. Die Höhe dieser Zahlung ist im Bußgeldkatalog festgehalten und wird nicht willkürlich festgelegt. Nur wenn der Autofahrer schon mehrere Male bei demselben Verstoß erwischt wurde, muss er mit einer Bußgelderhöhung rechnen.

Straftaten im Straßenverkehr bedeuten Geldstrafe

Hier sind einige Beispiele für Straftaten im Straßenverkehr, die eine Geldstrafe nach sich ziehen:

  • Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)

Ordnungsgeld ist nicht gleich Bußgeld

Zwischen Bußgeld und Geldbuße gibt es keinen Unterschied. Eine Geldstrafe ist hingegen etwas anderes.

Übrigens: Ab und zu fällt im Zusammenhang mit Verstößen im Straßenverkehr auch der Begriff Ordnungsgeld. Der Begriff wird hier jedoch fälschlicherweise benutzt. Ein Ordnungsgeld ist kein Bußgeld. Unter Ordnungsgeld versteht man bestimmte gerichtlich angeordnete Sanktionen. Das kann beispielsweise eine richterliche Anordnung gegen Prozessbeteiligte oder Zuschauer sein, die die Ordnung im Gerichtsverfahren stören. Ein solcher Ordnungsverstoß ist weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit – so wie es bei Verkehrsverstößen der Fall ist. Der Begriff Ordnungsgeld kann also im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr getrost gestrichen werden.

Höheres Bußgeld statt Punkte: Ist das möglich?

Viele Autofahrer würden sich statt Punkten in Flensburg lieber eine Geldbuße wünschen – auch wenn sie dann etwas höher ausfällt. Denn: Wer bereits Punkte angehäuft hat, kommt einem Fahrverbot gefährlich nah. Es gilt: Wer acht Punkte gesammelt hat, muss damit rechnen, seinen Führerschein für eine bestimmte Zeit abzugeben. Leider können sich betroffene Autofahrer hier keine Hoffnungen machen. Punkte lassen sich nicht in ein Bußgeld umwandeln – auch dann nicht, wenn der Autofahrer bereit wäre, mehr zu zahlen. Punkte dienen dazu, dass Ordnungswidrigkeiten zentral erfasst werden und bei zukünftigen Entscheidungen berücksichtigt werden können. Die Punkte sind also im engeren Sinn keine Bestrafung, sondern dienen zur Dokumentation der Verstöße. Deshalb kann man sich nicht von ihnen freikaufen.

Die höchsten und niedrigsten Geldbußen bei Verstößen im Straßenverkehr

Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Auto fährt und dabei erwischt wird, muss mit einer saftigen Bußgeldhöhe rechnen. Werden bei einem Autofahrer beispielsweise 1,0 Promille festgestellt, muss er bis zu 3.000 Euro zahlen – das höchste Bußgeld aus dem Bußgeldkatalog. Ab 1,1 Promille gilt Alkohol am Steuer als Straftat. Hier wird dann eine Geldstrafe anstelle eines Bußgeldes fällig. Die Geldstrafe wird dabei in Tagessätzen angegeben, die sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters orientieren.

Ein niedriges Bußgeld zahlt, wer beispielsweise einen recht geringen Geschwindigkeitsverstoß von bis zu 10 km/h begangen hat. Hier wird lediglich ein Bußgeld von 10 Euro fällig – auch Verwarnungsgeld genannt.

Anzeige

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Zum Blitzer-Check  
100% kostenlos und unverbindlich