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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Bußgeldbescheid erhalten? Was Autofahrer nun tun sollten

Bußgeldbescheid erhalten? Erfahren Sie, welche Angaben, Gebühren und Fristen gelten, wann er rechtskräftig wird und wie ein Einspruch abläuft.

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Der Bußgeldbescheid ist die förmliche Entscheidung der Bußgeldbehörde. Nach § 66 OWiG bezeichnet er unter anderem den Tatvorwurf mit Zeit und Ort, die angewendeten Vorschriften, die Beweismittel, die Geldbuße und mögliche Nebenfolgen. Ein Beweismittel wie das Blitzerfoto muss dabei nicht zwingend als Anlage beigefügt sein. Ohne rechtzeitigen Einspruch wird der Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar.

Bußgeldbescheid erhalten: Diese Schritte sind jetzt wichtig

  1. Bescheid und Zustellung prüfen: Stimmen Person, Tatvorwurf, Ort, Zeit, Beweismittel und Sanktionen?
  2. Frist bestimmen: Für einen Einspruch gilt grundsätzlich eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung.
  3. Einspruch abwägen: Form, Aktenlage, Beweismittel und mögliches Prozessrisiko prüfen.
  4. Verfahrensweg nachvollziehen: So geht es nach Einspruch, Rücknahme oder Rechtskraft weiter.
  5. Rechtskraft und Zahlung: Ohne wirksamen Einspruch wird der Bescheid vollstreckbar; dann sind Zahlungsfrist und mögliche Nebenfolgen zu beachten.
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Was bei Eingang eines Bußgeldbescheids zu beachten ist, erklärt Rechtsanwalt Johannes von Rüden im Video:

Video von YouTube. Mit dem Abspielen werden Daten an YouTube übertragen.

Wichtig: Eine Besonderheit stellt es dar, wenn der Bußgeldbescheid aus dem Ausland kommt, weil man in einem anderen Land geblitzt wurde. Hier gelten andere Regeln und Gesetze.

Welche Optionen gibt es nach Erhalt eines Bußgeldbescheids?

Wer einen Bußgeldbescheid erhält, hat zwei Optionen:

  • Zahlen des Bußgeldes
  • Einspruch einlegen

Bußgeldbescheid prüfen: Bußgeldbescheid Muster nutzen!

Wer sich für die Zahlung des Bußgeldes entscheidet, muss den entsprechenden Betrag innerhalb der im Bußgeldbescheid angegebenen Frist bezahlen, sonst folgt eine Mahnung. Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel zwei Wochen. Wer die Sanktionen aus dem Bußgeldbescheid nicht annehmen möchte, kann Einspruch einlegen. Die Rechtsbehelfsbelehrung im Bußgeldbescheid weist den Adressaten darauf hin, dass er die Möglichkeit hat, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch einzulegen. Dann muss der Bußgeldbescheid nicht bezahlt werden.

Wird diese 14-Tage-Frist für den Einspruch nicht eingehalten, wird der Bescheid rechtskräftig. In jedem Fall ist nicht zu empfehlen, den Bußgeldbescheid einfach zu ignorieren und auf eine Verjährung zu hoffen.

Bußgeldbescheid: Was bedeutet rechtskräftig?

Wird gegen den Bußgeldbescheid nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist ab Zustellung Einspruch eingelegt, tritt die Rechtskraft ein. Das hat zur Folge, dass die im Bußgeldbescheid festgesetzte Entscheidung nicht mehr durch Rechtsmittel angefochten werden kann. Das gilt sogar dann, wenn nach Ablauf der Frist Formfehler im Bußgeldbescheid entdeckt werden. Nur bei erheblichen Mängeln kann der Bescheid noch nach Ablauf der Frist für unwirksam erklärt werden - ein Beispiel dafür ist ein falscher Name auf dem Bußgeldbescheid.

Welche Gebühren entstehen durch den Bußgeldbescheid?

Neben der verhängten Geldbuße für den Verkehrsverstoß und einer möglichen Bußgelderhöhung entstehen Gebühren und Auslagen, die an die Behörde gezahlt werden müssen. Welche Kosten ein Bußgeldbescheid insgesamt mit sich bringen kann, erklärt Rechtsanwalt Johannes von Rüden im Video:

Video von YouTube. Mit dem Abspielen werden Daten an YouTube übertragen.

Wie bezahlt man den Bußgeldbescheid?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Bußgeldbescheid zu bezahlen. Wer das Bußgeld nicht auf einmal zahlen kann, sollte sich frühzeitig an die Behörde wenden, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Dort kann der betroffene Fahrer eine Ratenzahlung beantragen.

Einen Musterantrag auf Ratenzahlung des Bußgeldes finden Sie hier zum Download:

Muster: Antrag auf Ratenzahlung

Wer die Geldbuße nicht überweisen möchte, überlegt möglicherweise, die Strafe vor Ort in der zuständigen Behörde zu zahlen. Es besteht keine bundeseinheitliche Regelung, die festschreibt, dass das Bußgeld vor Ort bezahlt werden darf. Daher kann jedes Bundesland eine eigene Regelung treffen. In Berlin dürfen die befugten Mitarbeiter der bezirklichen Ordnungsämter das Verwarnungsgeld vor Ort annehmen, wenn es sich Verstöße im ruhenden Verkehr – wie Halt- oder Parkverstöße – handelt. Das Verwarngeld darf in diesen Fällen jedoch nicht mehr als 35 Euro betragen. Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, sollte wissen, dass die Angelegenheit damit rechtskräftig ist und nicht mehr angegriffen werden kann. Das heißt: Ein Einspruch ist dann nicht mehr möglich.

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Schritt 1 von 173 Min.
Vorwurf

Was wirft man Ihnen vor?*

Ort

Wo waren Sie unterwegs?*

Tempo

Wie viel km/h waren Sie zu schnell?*

Der Wert nach Toleranzabzug, wie er im Schreiben der Behörde steht.

Tempo

Wie schnell waren Sie unterwegs?*

Abstand

Welchen Abstand hatten Sie zum Fahrzeug vor Ihnen?*

Der halbe Tachowert ist der Sollabstand in Metern – bei 100 km/h also 50 m. 3/10 davon wären 15 m.

Rotphase

Wie lange stand die Ampel schon auf Rot?*

Ab einer Sekunde Rotzeit gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot.

Schaden

Haben Sie etwas beschädigt?*

Gefährdung

Wurde eine außenstehende Person gefährdet?*

Schilderung
Fahrzeug

Womit waren Sie unterwegs?*

Probezeit

Befinden Sie sich noch in der Probezeit?*

In der Probezeit drohen zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Vorbelastung

Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt?*

Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

Schreiben

Welches Schreiben hat Ihnen die Behörde zugeschickt?*

Upload

Schreiben hochladen

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid – als PDF oder Foto, verschlüsselt übertragen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Rechtsschutz

Sind Sie rechtsschutzversichert?*

Häufig sind Ehepartner und Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) mitversichert.

Kontakt

Für Ihr kostenloses Prüfungsergebnis benötigen wir nur noch Ihre Kontaktdaten.

Ein Verkehrsrechtsanwalt sichtet Ihr Schreiben persönlich und meldet sich mit einer Einschätzung. Bei Rechtsschutz holen wir die Deckungszusage ein – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Beauftragung.

Anrede

Ergebnis

Ohne Rechtsschutz können wir den Fall nicht kostenlos prüfen

Sie haben angegeben, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Ein anwaltlich geführtes Einspruchsverfahren kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, die Sie ohne Rechtsschutzversicherung vollständig selbst tragen müssten. Daher können wir Ihren Fall leider nicht kostenlos für Sie prüfen.

Prüfen Sie bitte, ob Sie über Partner, Eltern oder den Arbeitgeber mitversichert sind – dann starten Sie den Check einfach erneut.

Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

Wir benötigen den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid. Ein Zeugenfragebogen reicht dafür nicht aus. Sobald Ihnen eines dieser Dokumente vorliegt, laden Sie es hier hoch – dann prüfen wir Ihren Fall kostenlos.

Schreiben schon da? Gehen Sie zurück zum Schritt „Upload“ und fügen Sie es an.

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