Zum Inhalt springen
VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Führerscheinentzug: Einspruch sinnvoll?

Wann lohnt sich der Einspruch gegen den Führerscheinentzug? Welche Gründe für einen Einspruch bei Entzug der Fahrerlaubnis sprechen, lesen Sie hier.

  • Kostenfreie Ersteinschätzung
  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Keine Kosten ohne Beauftragung

Der Entzug der Fahrerlaubnis ist in der Regel die schlimmste Bestrafung für einen Autofahrer. Er muss seinen Führerschein nicht nur für eine bestimmte Zeit abgeben, sondern er verliert seine gesamte Fahrerlaubnis. Nach einer Sperrfrist muss er sie neu beantragen und in der Regel dafür an einer Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) teilnehmen. Deshalb versuchen viele Autofahrer, durch einen Einspruch den Führerscheinentzug zu umgehen. Geht das?

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Jetzt kostenlos prüfen →

Wann lohnt sich ein Einspruch gegen einen Führerscheinentzug?

Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Es hängt vom Einzelfall ab. Es kommt aber immer wieder vor, dass Autofahrer tatsächlich erfolgreich Einspruch gegen ihren Führerscheinentzug einlegen können. Gründe dafür sind beispielsweise Verfahrensfehler, ungültige Messungen oder Protokollfehler. Für den Laien sind sie aber in der Regel nicht auszumachen. Deshalb lohnt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen, den Fall genau zu prüfen. Er erhält Akteneinsicht und kann sich einen umfassenden Überblick darüber verschaffen, ob sich ein Führerscheinentzug abwenden lässt.

Der Führerscheinentzug ist die härteste Maßnahme, die ein Autofahrer erhalten kann. Die Fahrerlaubnis wird nur bei sehr schweren Vergehen und Straftaten im Straßenverkehr verhängt. Dazu gehören:

  • Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss
  • Wiederholte A-Verstöße in der Probezeit
  • Acht Punkte in Flensburg
  • Straftaten in Zusammenhang mit dem Kfz (z.B. Fahrerflucht)

Einspruch gegen den Entzug der Fahrerlaubnis – Die einzelnen Schritte

Lohnt es sich bei einem Führerscheinentzug Widerspruch einzulegen? Ein Rechtsanwalt kann helfen.

Wer gegen den Führerscheinentzug Einspruch einlegen möchte, muss sich unbedingt an die dafür vorgesehenen Fristen halten. In der Regel haben Betroffene dafür zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids Zeit. Der Einspruch muss schriftlich bei der zuständigen Bußgeldbehörde erfolgen. Er sollte unbedingt gut vorbereitet werden. Hier ist es ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht zurate zu ziehen. Übrigens: Wer gegen den Führerscheinentzug Einspruch einlegt, erzeugt eine aufschiebende Wirkung. Denn in der Zeit, in der der Einspruch gegen den Führerscheinentzug geprüft wird, tritt die Rechtskraft nicht ein. Das heißt, der Führerscheinentzug wird auf diese Weise herausgezögert. Die endgültige Entscheidung, ob der Führerschein entzogen wird oder nicht, trifft dann ein Gericht. Ist eine richterliche Entscheidung gefallen, kann gegen den Führerscheinentzug kein Einspruch mehr eingelegt werden. Betroffene Autofahrer müssen dann den Rechtsweg wählen.

Wichtig: Betroffene können gegen den gesamten Bußgeldbescheid Einspruch einlegen oder nur gegen den Führerscheinentzug. Dann würden die anderen Sanktionen wie Bußgelder und Punkte bestehen bleiben.

Lässt sich ein Entzug der Fahrerlaubnis in ein Fahrverbot umwandeln?

Nein, das ist nicht möglich. Allerdings gibt es im Einzelfall die Möglichkeit, die Sperrfrist für die Neubeantragung des Führerscheins zu verkürzen oder den Führerschein ohne weitere Auflagen wie die Teilnahme an einer Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zurückzuerhalten. Die Gründe dafür müssen aber sehr überzeugend sein – am besten beraten sich Betroffene mit einem Anwalt für Verkehrsrecht.

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Jetzt kostenlos prüfen →

Kostenloser Bußgeld-Check

Lohnt sich ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid?

Schritt 1 von 173 Min.
Vorwurf

Was wirft man Ihnen vor?*

Ort

Wo waren Sie unterwegs?*

Tempo

Wie viel km/h waren Sie zu schnell?*

Der Wert nach Toleranzabzug, wie er im Schreiben der Behörde steht.

Tempo

Wie schnell waren Sie unterwegs?*

Abstand

Welchen Abstand hatten Sie zum Fahrzeug vor Ihnen?*

Der halbe Tachowert ist der Sollabstand in Metern – bei 100 km/h also 50 m. 3/10 davon wären 15 m.

Rotphase

Wie lange stand die Ampel schon auf Rot?*

Ab einer Sekunde Rotzeit gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot.

Schaden

Haben Sie etwas beschädigt?*

Gefährdung

Wurde eine außenstehende Person gefährdet?*

Schilderung
Fahrzeug

Womit waren Sie unterwegs?*

Probezeit

Befinden Sie sich noch in der Probezeit?*

In der Probezeit drohen zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Vorbelastung

Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt?*

Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

Schreiben

Welches Schreiben hat Ihnen die Behörde zugeschickt?*

Upload

Schreiben hochladen

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid – als PDF oder Foto, verschlüsselt übertragen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Rechtsschutz

Sind Sie rechtsschutzversichert?*

Häufig sind Ehepartner und Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) mitversichert.

Kontakt

Für Ihr kostenloses Prüfungsergebnis benötigen wir nur noch Ihre Kontaktdaten.

Ein Verkehrsrechtsanwalt sichtet Ihr Schreiben persönlich und meldet sich mit einer Einschätzung. Bei Rechtsschutz holen wir die Deckungszusage ein – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Beauftragung.

Anrede

Ergebnis

Ohne Rechtsschutz können wir den Fall nicht kostenlos prüfen

Sie haben angegeben, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Ein anwaltlich geführtes Einspruchsverfahren kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, die Sie ohne Rechtsschutzversicherung vollständig selbst tragen müssten. Daher können wir Ihren Fall leider nicht kostenlos für Sie prüfen.

Prüfen Sie bitte, ob Sie über Partner, Eltern oder den Arbeitgeber mitversichert sind – dann starten Sie den Check einfach erneut.

Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

Wir benötigen den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid. Ein Zeugenfragebogen reicht dafür nicht aus. Sobald Ihnen eines dieser Dokumente vorliegt, laden Sie es hier hoch – dann prüfen wir Ihren Fall kostenlos.

Schreiben schon da? Gehen Sie zurück zum Schritt „Upload“ und fügen Sie es an.

✓ Voraussichtliche Strafe sofort✓ Kostenlos & unverbindlich✓ Persönlich geprüft von Verkehrsrechtsanwälten
Bekannt aus
ARDZDFFOCUSCNNSPIEGEL ONLINEHandelsblattWirtschaftsWocheTagesspiegelBloomberg