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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Fahren trotz Führerscheinentzug: Welche Strafen drohen?

Fahren trotz Führerscheinentzug ist nicht erlaubt. Welche Strafe droht und ob man trotz Führerscheinentzug Mofa fahren darf, lesen Sie hier.

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Bei einem Führerscheinentzug muss man nicht einfach für eine bestimmte Zeit auf das Autofahren verzichten, wie bei einem Fahrverbot. Sondern: Die Fahrerlaubnis verliert ihre Gültigkeit und der Autofahrer muss sie nach einer bestimmten Sperrfrist neu beantragen. Was passiert eigentlich, wenn man beim Fahren trotz Führerscheinentzug erwischt wird?

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Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe fürs Fahren trotz Führerscheinentzug

Die Fahrerlaubnis kann entzogen werden, wenn der betreffende Autofahrer beispielsweise eine Straftat wie Drogenmissbrauch oder Alkohol am Steuer begangen hat. Auch aufgrund von bestimmten Krankheiten kann es sein, dass die Behörden oder das Gericht entscheiden, dass der Fahrer nicht fahrtauglich ist. Die Gründe für einen Führerscheinentzug wiegen also schwerer als die Gründe für ein befristetes Fahrverbot, das bei Verkehrsverstößen verhängt wird. Aus diesem Grund fällt die Strafe in der Regel auch deutlich höher aus, wenn man beim Fahren trotz Führerscheinentzug erwischt wird. Die Höchststrafe liegt hier bei einem Jahr Freiheitsstrafe. Auch eine Geldstrafe ist nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) möglich.

Wichtig: Ausreden gibt es nicht. Wer zum Beispiel glaubt, trotz Führerscheinentzug zur Arbeit fahren zu dürfen, irrt. Sämtliche Fahrten mit dem Auto sind untersagt, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Darf man nach einem Führerscheinentzug noch Mofa fahren?

Darf man trotz Führerscheinentzug Mofa fahren? Was passiert wenn man nach Entzug der Fahrerlaubnis Auto fährt?

Wer den Führerschein entzogen bekommen hat, fragt sich häufig, wie er seinen Alltag in Zukunft gestalten soll. Viele Menschen sind darauf angewiesen, schnell von A nach B kommen zu können. Deshalb liegt die Frage nahe, ob man trotz Führerscheinentzug noch Mofa fahren darf. Grundsätzlich gilt: Die Berechtigung, ein Mofa fahren zu dürfen, erwirbt jeder Autofahrer automatisch mit dem Führerschein der Klasse B oder A, A1 und A2. Fahrer, die einen entsprechenden Führerschein besitzen, dürfen also theoretisch trotz Führerscheinentzug ein Mofa fahren, das bauartbedingt keine höhere Geschwindigkeit als 25 km/h erreicht. Der Nachweis über diese Berechtigung ist allerdings im Führerschein enthalten. Da dieser aber eingezogen wurde, darf der Betroffene auch kein Mofa mehr fahren. Denn ohne entsprechenden Nachweis ist das verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog bestraft wird.

Dennoch gibt es Ausnahmen – nämlich dann, wenn der Betroffene eine separate Prüfbescheinigung für das Fahren von Mofas vorlegen kann. Der betroffene Autofahrer kann dafür bei der Fahrerlaubnisbehörde nachfragen, ob er eine Abschrift seines Führerscheins aus der Führerscheinkartei erhalten kann. So kann er beim TÜV auch trotz Führerscheinentzug nachweisen, dass er die Berechtigung für das Fahren eines Mofas besitzt. Der TÜV kann dann eine Prüfbescheinigung für das Mofa ausstellen. Aber Vorsicht: Der TÜV ist nicht verpflichtet, diesen Nachweis auszustellen.

Wichtig: Für Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren sind, ist Mofa fahren trotz Führerscheinentzug viel einfacher. Für sie gilt gemäß dem § 76 Nummer 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), dass keine Prüfbescheinigung vorausgesetzt wird, um mit dem Mofa zu fahren. Unter anderem genügt es, an Stelle der Prüfbescheinigung den Personalausweis oder Reisepass bei sich zu tragen.

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