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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Führerscheinentzug: Wie läuft die Wiedererteilung ab?

Wie funktioniert nach einem Führerscheinentzug die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis? Was kostet die Neuerteilung? Ist eine MPU nötig? Das lesen Sie hier.

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Wer den Führerschein entzogen bekommen hat, erhält ihn nicht ohne größeren Aufwand wieder zurück. Der Führerscheinentzug ist eine der härtesten Strafen, die Autofahrer erhalten können. Die Gründe dafür sind immer schwerwiegend – zum Beispiel alkoholisierte Autofahrten mit Unfallfolge oder Unfallflucht. Wie funktioniert die Wiedereinteilung des Führerscheins?

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Wie bekommt man den Führerschein nach Entzug wieder?

Wer seine Fahrerlaubnis verloren hat, bekommt eine Sperrfrist auferlegt. Innerhalb dieser Zeit hat er in der Regel keine Chance, seinen Führerschein zurückzubekommen. Die Sperrfrist kann zwischen sechs Monaten und fünf Jahren lang sein – im Schnitt dauert sie zwischen neun und elf Monaten. Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann erst nach Ablauf der Sperrfrist beziehungsweise sechs Monate vor Ablauf dieser Frist beantragt werden.

Wichtig: Der Führerscheinentzug droht auch bei 8 Punkten in Flensburg. Die Wiedererteilung kann erst nach einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten beantragt werden.

So läuft der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ab

Betroffene Autofahrer müssen nach Führerscheinentzug die Wiedererteilung bei der zuständigen Behörde beantragen. Beim Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis prüft die Behörde verschiedene Faktoren:

  • In der Regel muss eine Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) stattfinden.
  • Wer aufgrund einer alkoholisierten Autofahrt den Führerschein entzogen bekommen hat, benötigt in der Regel zusätzlich einen Abstinenznachweis. Eventuell muss auch eine Rehabilitationsmaßnahme stattfinden.

Für die Wiedererteilung müssen außerdem folgende Unterlagen vorliegen:

  • aktueller Sehtest
  • biometrisches Passfoto
  • Strafbefehl oder das Gerichturteil mit Rechtskraftvermerk
  • Personalausweis oder Reisepass

Führerschein: Wiedereinteilung ohne MPU?

Wann ist die Wiedereinteilung des Führerscheins nach dem Entzug der Fahrerlaubnis möglich?

Übrigens: Je länger der Führerscheinentzug zurückliegt, desto wahrscheinlicher wird die Fahrerlaubnisbehörde auf eine erneute Fahrprüfung bestehen. Die für Erstbewerber vorgeschriebene Fahrschulausbildung – theoretischer und praktischer Unterricht – ist jedoch in der Regel nicht notwendig. Generell prüft die Behörde, ob es Gründe gibt, die gegen eine Neuerteilung sprechen. Falls sie nicht fündig wird und seit dem Entzug des Führerscheins ein kürzerer Zeitraum als zwei Jahre vergangen ist, kann die Führerschein-Wiedererteilung ohne Prüfung erfolgen. Das heißt, betroffene Autofahrer müssen dann keine MPU absolvieren. Einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis als Formular in PDF-Form stellen viele Städte und Gemeinden online auf ihren Websites zur Verfügung.

Was kostet der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis?

Das lässt sich leider nicht allgemein beantworten. Für den Antrag auf Wiedererteilung berechnen die zuständigen Behörden eine Gebühr, die jedoch jede Behörde selbst festsetzen kann. Betroffene werden meist auf den dazugehörigen Internetseiten fündig, wenn es um die konkreten Kosten für die Wiedereinteilung geht. In der Regel wird eine dreistellige Gebühr verlangt, die zwischen 200 und 300 Euro liegt.

Führerschein-Neuerteilung: Dauer der Bearbeitung

Wer den Antrag auf Wiedererteilung des Führerscheins vollständig eingereicht hat, erhält in der Regel innerhalb von vier bis acht Wochen einen Termin für die Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Wie lang es dann dauert, bis die zuständige Stelle die Wiedereinteilung der Fahrerlaubnis genehmigt, hängt von der jeweiligen Behörde ab.

Führerscheinentzug: Probezeit bei Neuerteilung beginnt von vorne?

Wer zum Zeitpunkt des Führerscheinentzugs nicht mehr in der Probezeit war, wird auch nach der Wiederzulassung der Fahrerlaubnis keine neue erhalten. Wer jedoch zum Zeitpunkt des Entzugs noch Fahranfänger und dementsprechend in der Probezeit war, wird genau dort auch weitermachen. Das heißt, sie beginnt nicht von vorne. Betroffene müssen nur die Restdauert der ursprünglichen Probezeit überstehen.

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