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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Fahrverbot: Gibt es eine Verjährungsfrist?

Verjährung des Fahrverbots: Gibt es das und wenn ja, worauf können Autofahrer hoffen? Lesen Sie hier alles, was Sie über eine Verjährungsfrist wissen müssen.

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Ein Fahrverbot findet niemand angenehm – deshalb hoffen einige Autofahrer darauf, dass es eine Verjährung für ein Fahrverbot gibt. Ist diese Hoffnung berechtigt?

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Kann ein Fahrverbot verjähren?

Verjährt ein Fahrverbot? Wann tritt eine Verjährung ein?

Ein Fahrverbot ist eine sogenannte Nebenstrafe – also eine Sanktion, die das Gericht zusätzlich zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt. Eine Nebenstrafe verjährt dann, wenn auch die zugrundeliegende Ordnungswidrigkeit verjährt. Das ist üblicherweise nach drei Monaten der Fall. Ist innerhalb dieser drei Monate nach der Ordnungswidrigkeit kein Bußgeldbescheid ankommen, hat der Autofahrer also Glück gehabt. Der Verkehrsverstoß kann dann nicht mehr verfolgt werden, somit setzt auch die Verjährung für das Fahrverbot und die Hauptsanktionen ein. Man kann also vereinfacht sagen, dass für ein Fahrverbot die Verjährung nach drei Monaten einsetzt. Diese Art der Verjährung nennt man Verfolgungsverjährung.

Fahrverbot: Keine Verjährungsfrist nach Rechtskraft

Wurde der Bußgeldbescheid mit der Information über das Fahrverbot fristgerecht verschickt, kann das Fahrverbot nicht mehr verjähren. Denn wird der Bußgeldbescheid nach 14 Tagen rechtskräftig, muss das Fahrverbot von Ersttätern innerhalb der nächsten vier Monate angetreten werden. Zeit für Verjährung bleibt also nicht. Wiederholungstäter müssen in der Regel sogar sofort nach Rechtskraft den Führerschein abgeben.

Vollstreckungsverjährung – was ist das?

Auch wenn die Behörde den Bußgeldbescheid rechtzeitig verschickt hat, darf sie ihn nicht ewig vollstrecken, also den Führerschein nicht ewig einfordern. Das bedeutet, nach Eintritt der sogenannten Vollstreckungsverjährung kann sie das Bußgeld nicht mehr eintreiben und auch kein Fahrverbot mehr verhängen. Die Vollstreckungsverjährung beginnt am Tag der Rechtskraft des Bescheids oder des Urteils.

Dazu heißt es im § 34 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG):

(1) Eine rechtskräftig festgesetzte Geldbuße darf nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr vollstreckt werden. (2) Die Verjährungsfrist beträgt

  1. fünf Jahre bei einer Geldbuße von mehr als eintausend Euro,
  2. drei Jahre bei einer Geldbuße bis zu eintausend Euro.
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Tempo

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Der Wert nach Toleranzabzug, wie er im Schreiben der Behörde steht.

Tempo

Wie schnell waren Sie unterwegs?*

Abstand

Welchen Abstand hatten Sie zum Fahrzeug vor Ihnen?*

Der halbe Tachowert ist der Sollabstand in Metern – bei 100 km/h also 50 m. 3/10 davon wären 15 m.

Rotphase

Wie lange stand die Ampel schon auf Rot?*

Ab einer Sekunde Rotzeit gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot.

Schaden

Haben Sie etwas beschädigt?*

Gefährdung

Wurde eine außenstehende Person gefährdet?*

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Fahrzeug

Womit waren Sie unterwegs?*

Probezeit

Befinden Sie sich noch in der Probezeit?*

In der Probezeit drohen zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Vorbelastung

Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt?*

Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

Schreiben

Welches Schreiben hat Ihnen die Behörde zugeschickt?*

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Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid – als PDF oder Foto, verschlüsselt übertragen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Rechtsschutz

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Häufig sind Ehepartner und Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) mitversichert.

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Ohne Rechtsschutz können wir den Fall nicht kostenlos prüfen

Sie haben angegeben, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Ein anwaltlich geführtes Einspruchsverfahren kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, die Sie ohne Rechtsschutzversicherung vollständig selbst tragen müssten. Daher können wir Ihren Fall leider nicht kostenlos für Sie prüfen.

Prüfen Sie bitte, ob Sie über Partner, Eltern oder den Arbeitgeber mitversichert sind – dann starten Sie den Check einfach erneut.

Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

Wir benötigen den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid. Ein Zeugenfragebogen reicht dafür nicht aus. Sobald Ihnen eines dieser Dokumente vorliegt, laden Sie es hier hoch – dann prüfen wir Ihren Fall kostenlos.

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