Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Fahrverbot verschieben: So stehen Ihre Chancen

Ein Fahrverbot kommt nie im richtigen Moment – und das ist auch Sinn der Sache. Die Behörden nutzen die Sanktion als erzieherische Maßnahme. Autofahrer sollen daraus lernen und sich zukünftig verantwortungsvoller im Straßenverkehr verhalten. Denn genau das haben sie nicht getan, wenn sie ein Fahrverbot erhalten. Meist werden Fahrverbote nach einem schwerwiegenden Verstoß im Straßenverkehr verhängt. Viele fragen sich, ob sie ihr Fahrverbot wenigstens verschieben können. Eines vorneweg: Ersttäter haben hier mehr Freiheiten als Wiederholungstäter.

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Kann man sein Fahrverbot verschieben?

Fahrverbot verschieben: Unter rumständen ist es möglich, das Fahrverbot hinauszuzögern.

Ja, zumindest dann, wenn man ein sogenannter Ersttäter ist – also den Verstoß zum ersten Mal begangen hat. Dann gewährt die Behörde Betroffenen eine 4-Monatsfrist, in der der Antritt des Fahrverbots frei gewählt werden kann. Wiederholungstäter haben es hingegen nicht so komfortabel. In der Regel wird ihnen keine 4-Monatsfrist erlaubt. Sie müssen ihren Führerschein abgeben, sobald das Fahrverbot rechtskräftig ist. Das ist es üblicherweise zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids, wenn kein Einspruch gegen diese Maßnahme aus dem Bußgeldkatalog eingelegt wurde.

Wie lange kann man ein Fahrverbot verschieben?

Ersttäter haben die Möglichkeit, innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids den Zeitraum für das Fahrverbot selbst zu wählen. Mehr Freiheiten gibt es nicht, bei einem Fahrverbot den Antritt noch weiter zu verschieben. Auch ist es nicht möglich, das Fahrverbot aufzuteilen und nur wochenweise anzutreten.

Fahrverbot hinauszögern dank Einspruch

Viele Autofahrer spielen mit dem Gedanken, Einspruch gegen ihr Fahrverbot einzulegen, wenn sie sich unverhältnismäßig hart bestraft fühlen. Ein solcher Einspruch hat tatsächlich die positive Folge, dass man damit das Fahrverbot hinauszögern kann, denn das Fahrverbot wird dank des Einspruchs erst einmal nicht rechtskräftig. Solange es also keine Entscheidung zum Einspruch gibt, kann das Fahrverbot nicht verhängt und der Führerschein nicht eingezogen werden.

Dennoch ist es keine gute Idee, nur Einspruch einzulegen, um das Fahrverbot zu verschieben. Wer Einspruch einlegt, sollte gute Gründe dafür haben, dass die Strafe unangemessen ist. Diese werden von den Behörden und später vielleicht auch vom Gericht sehr genau geprüft. Wer also vorhat, Einspruch einzulegen, sollte sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht umfassend beraten lassen, wie erfolgsversprechend der Einspruch sein wird. Als Instrument zur reinen Hinauszögerung des Fahrverbots sollte er nicht genutzt werden.

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