Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Fahrverbot antreten: Was ist zu beachten?

Für einen Autofahrer gibt es kaum etwas Unangenehmeres als ein Fahrverbot. Wer eins per Bußgeldbescheid auferlegt bekommt, weiß: Er hat offenbar erheblich gegen die Regeln des Straßenverkehrs verstoßen – und das wird entsprechend bestraft. Wie muss man ein Fahrverbot antreten? Welche Fristen gelten und wie lange kann ein Fahrverbot dauern?

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Ein Fahrverbot erhält man nicht bei jedem kleinen Verkehrsverstoß. Gründe für ein Fahrverbot sind schwerwiegend. Einige Beispiele:

  • Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Rotlichtverstöße
  • Abstandsvergehen
  • Alkohol oder Drogen am Steuer

Die Frage, die die meisten Autofahrer ganz besonders interessiert: Wie lange kann ein Fahrverbot andauern? Das hängt von der Schwere der Strafe ab. In der Regel wird es für ein, zwei oder drei Monate erteilt. Haben Autofahrer besonders schwere Verstöße begangen, können Behörden Autofahrern auch die Fahrerlaubnis entziehen. Das heißt, der Führerschein ist tatsächlich weg und muss erst wieder neu beantragt werden.

4-Monatsfrist: Wann muss man sein Fahrverbot antreten?

Fahrverbot antreten: Welche Fristen sind dabei zu beachten? Kann man sich den Monat für das Fahrverbot aussuchen?

Wer im Straßenverkehr noch nicht auffällig geworden ist und zum ersten Mal wegen des jeweiligen Verstoßes einen Bußgeldbescheid erhalten hat, genießt mehr Freiheiten als Wiederholungstäter: nämlich das variable Fahrverbot. Ersttäter haben bei einem Fahrverbot eine 4-Monatsfrist. Das heißt, sie können nach Rechtskraft des Fahrverbots selbst entscheiden, in welchem Zeitraum sie innerhalb der nächsten vier Monate ihr Fahrverbot antreten. Der Beginn ist variabel – daher variables Fahrerbot. Autofahrer empfinden das als Vorteil, da sie die Zeit ohne Auto dadurch besser einplanen und organisieren können. Wer Wiederholungstäter ist – also bereits mindestens ein weiteres Mal bei demselben Verkehrsverstoß erwischt wurde – hat bei einem Fahrverbot diese 4-Monatsfrist nicht.

4 Wochen Fahrverbot – Monat aussuchen?

Darf man sich den Monat für das Fahrverbot aussuchen? Viele Autofahrer denken, je mehr Monate Fahrverbot ihnen auferlegt wurden, desto schneller müssen sie es antreten. So ist es aber nicht. Egal ob ein Monat Fahrverbot oder drei – antreten muss man in der Regel nur sofort, wenn man Wiederholungstäter ist. Für Ersttäter gilt das variable Fahrverbot.

Kann man ein Fahrverbot mitten im Monat antreten?

Ja, das Fahrverbot beginnt mit dem Tag, an dem der Führerschein bei der zuständigen Behörde abgegeben wird. Ab dann beginnt die Dauer des Fahrverbots zu laufen. Wer ein einmonatiges Fahrverbot antreten muss und seinen Führerschein zum Beispiel am 8. August abgibt, bekommt also am 7. September den Führerschein zurück.

Fahrverbot nicht angetreten – was passiert dann?

Die Verführung kann groß sein, den Bußgeldbescheid einfach zu ignorieren, um das Fahrverbot zu umgehen – doch Vorsicht! Das ist eine schlechte Idee. Wer sein Fahrverbot nicht antreten möchte und es entsprechend einfach lässt, wird Besuch von der Polizei oder dem Ordnungsamt bekommen. Der Führerschein wird dann vor Ort beschlagnahmt. Wer zusätzlich auch noch Auto trotz Fahrverbot gefahren ist und dabei erwischt wurde, begeht eine Straftat und muss mit weiteren Sanktionen rechnen. Also: Besser das Fahrverbot antreten oder rechtzeitig Einspruch einlegen.

Wer sich ungerecht behandelt fühlt und das Fahrverbot für unverhältnismäßig hält, kann innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids Einspruch bei der zuständigen Behörde einlegen. In Einzelfällen besteht die Chance, das Fahrverbot umwandeln zu können – in eine höhere Geldbuße. Wer mit dem Gedanken spielt, sollte sich jedoch ausführlich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen, denn nur er erhält Akteneinsicht und kann den individuellen Fall umfassend prüfen.

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