Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Aufbauseminar für Fahranfänger: Was steckt dahinter?

Wer als Fahranfänger in der Probezeit einen sogenannten A-Verstoß begeht, muss nicht nur mit üblichen Sanktionen wie Bußgeldern, Punkten oder auch einem Fahrverbot aus dem Bußgeldkatalog rechnen, sondern wird außerdem dazu verpflichtet, an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) teilzunehmen. Was ist das? Und was passiert da eigentlich?

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Wann droht ein Aufbauseminar für Fahranfänger?

Ein Aufbauseminar ist eine Nachschulung für Fahranfänger. Ein solcher ASF-Kurs droht allen, die einen A-Verstoß – also eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit – begangen haben. Dazu gehören unter anderem:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 21 km/h
  • Mindestabstand nicht eingehalten
  • Rechts überholt
  • Fahren mit dem Führerschein ab 17 ohne Begleitperson
  • Handynutzung am Steuer

Wann muss man das Aufbauseminar antreten?

Wer ein Aufbauseminar absolvieren muss, muss das innerhalb einer bestimmten Frist tun. In der Regel sind es zwei Monate nach Erhalt der Auflage. Das Aufbauseminar (ASF) wird in einer Fahrschule und speziell ausgebildeten Fahrlehrern durchgeführt. In der Regel nehmen zwischen sechs und 12 Personen teil.

Wie lange dauert ein Aufbauseminar für Fahranfänger?

Das Aufbauseminar folgt einem klaren Ablauf: Es umfasst vier Theorie-Sitzungen von je 135 Minuten und eine Beobachtungsfahrt von 30 Minuten. Diese Fahrt findet zwischen der ersten und zweiten Sitzung mit jeweils bis zu drei Teilnehmern statt.

Wie oft kann man an einem Aufbauseminar teilnehmen?

Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) in der Probezeit ist freiwillig.

Das Aufbauseminar in der Probezeit wird nur einmal absolviert. Wer zum Wiederholungstäter in der Probezeit wird und danach wieder bei einem Verstoß erwischt wird, erhält eine Verwarnung und bekommt die Empfehlung, freiwillig eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen. Begeht der Fahranfänger direkt in den zwei Monaten nach dem Aufbauseminar einen Verstoß – egal ob A- oder B-Verstoß –, ist statt Aufbauseminar der Führerschein weg.  

Kann man ein Aufbauseminar umgehen?

Nein, das geht in der Regel nicht – das Aufbauseminar ist verpflichtend. Wer die Anordnung ignoriert oder verweigert, verliert seinen Führerschein. Fahranfänger können ihn nur behalten, wenn sie das Aufbauseminar absolvieren. Aufgepasst: Fahranfänger, die am Aufbauseminar teilgenommen haben, müssen unbedingt darauf achten, dass sie die Bescheinigung nach Beendigung des ASF-Kurses bei der zuständigen Behörde abgeben. Denn: Wenn sie das nicht tun, kann die Fahrerlaubnis eingezogen werden.

Aufbauseminar: Kosten im Überblick

Was das Aufbauseminar in der Probezeit kosten wird, lässt sich nicht eindeutig beziffern, da die Preise von den Fahrschulen selbst festgelegt werden dürfen. Teilnehmer können aber mit einer Summe zwischen 200 und 500 Euro rechnen. Hinzu können Kosten für Lernmaterialien wie das sogenannte Teilnehmerbegleitheft im ASF-Kurs kommen.

Während Aufbauseminar fahren: Ist das erlaubt?

Es kommt drauf an: Wurde dem Fahranfänger wegen eines schwerwiegenden Verstoßes in der Probezeit ein Fahrverbot auferlegt, natürlich nicht. Hat der Betroffene seinen Führerschein behalten und muss lediglich an dem Aufbauseminar teilnehmen, darf er auch weiterhin Auto fahren.

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