Zum Inhalt springen
VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Führerschein auf Probe und A-Verstoß begangen? Das sind die Konsequenzen

Sie sind Fahranfänger und haben einen A-Verstoß begangen? In der Regel verlängert sich dadurch Ihre Probezeit. Lesen Sie hier alles, was Sie wissen müssen.

  • Kostenfreie Ersteinschätzung
  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Keine Kosten ohne Beauftragung

Wenn Fahranfänger in der Probezeit eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit begehen, gilt dies üblicherweise als A-Verstoß. Diese Einteilung der Verkehrsverstöße in der Probezeit dient dazu, das Ausmaß der Strafe festzulegen. Was droht bei A-Verstößen?

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Jetzt kostenlos prüfen →

Was ist ein A-Verstoß in der Probezeit?

Ein A-Verstoß in der Probezeit bezeichnet eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit. Zu diesen Verstößen zählen folgende Beispiele:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h (bei schlechten Wetterverhältnissen ab 16 km/h)
  • Missachtung des Rechtsfahrgebots
  • Vorfahrtmissachtung
  • Missachtung der 0,0-Promillegrenze bei Fahranfängern
  • Abstandsverstöße ab weniger als 5/10 des halben Tachowertes
  • Rechts überholt außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Befahren des Seitenstreifens auf der Autobahn

B-Verstöße sind hingegen leichtere Regelbrücke, die geringere Strafe nach sich ziehen. Doch auch hier kommen zu den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog noch Probezeitmaßnahmen hinzu. Bei einem Unfall in der Probezeit wird ebenfalls berücksichtig, ob er durch einen A- oder B-Verstoß entstanden ist.

Welche Konsequenzen hat ein A-Verstoß?

A-Verstoss in der Probezeit: Welche Konsequenzen drohen dem Fahranfänger?

Ein A-Verstoß in der Probezeit bedeutet für Fahranfänger nicht nur die üblichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog, sondern auch eine verlängerte Probezeit und die Auflage, ein Aufbauseminar für Fahranfänger zu besuchen. Das Aufbauseminar bei einem A-Verstoß ist eine Nachschulung, die die Fahrerlaubnisbehörde einfordert und in einer dafür lizensierten Fahrschule durchgeführt werden muss. Wer also den Führerschein auf Probe besitzt, muss bei einem A-Verstoß mit vielen Konsequenzen rechnen.

A-Verstoß in der verlängerten Probezeit – was bedeutet das?

Wer einen A-Verstoß in der verlängerten Probezeit begeht, erhält eine schriftliche Verwarnung von der Führerscheinbehörde. Außerdem wird dem Fahranfänger empfohlen, freiwillig eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen. Natürlich werden auch die für den weiteren A-Verstoß im Bußgeldkatalog festgelegten Sanktionen fällig. Zwei A-Verstöße hintereinander haben also schon sehr weitreichende Folgen. Passieren sogar drei A-Verstöße in der Probezeit, wird dem Fahranfänger die Fahrerlaubnis entzogen.

Wichtig: Einige A-Verstöße werden auch als Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB) gewertet. Dazu gehören beispielsweise unterlassene Hilfeleistung, Nötigung, Fahrerflucht und fahrlässige Tötung oder Körperverletzung. Ein solcher A-Verstoß kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen – oder sogar zu einer Freiheitsstrafe.

Führerschein auf Probe und A-Verstoß begangen? Lohnt sich Einspruch?

Grundsätzlich darf jeder, der einen Bußgeldbescheid erhält, Einspruch dagegen einlegen – auch Fahranfänger in der Probezeit. Wichtig dabei ist, die Frist von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids einzuhalten. Ob ein Einspruch bei einem A-Verstoß erfolgsversprechend ist, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht einschätzen. Er erhält Akteneinsicht bei der Behörde und kann umfassend beraten.

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Jetzt kostenlos prüfen →

Kostenloser Bußgeld-Check

Lohnt sich ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid?

Schritt 1 von 173 Min.
Vorwurf

Was wirft man Ihnen vor?*

Ort

Wo waren Sie unterwegs?*

Tempo

Wie viel km/h waren Sie zu schnell?*

Der Wert nach Toleranzabzug, wie er im Schreiben der Behörde steht.

Tempo

Wie schnell waren Sie unterwegs?*

Abstand

Welchen Abstand hatten Sie zum Fahrzeug vor Ihnen?*

Der halbe Tachowert ist der Sollabstand in Metern – bei 100 km/h also 50 m. 3/10 davon wären 15 m.

Rotphase

Wie lange stand die Ampel schon auf Rot?*

Ab einer Sekunde Rotzeit gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot.

Schaden

Haben Sie etwas beschädigt?*

Gefährdung

Wurde eine außenstehende Person gefährdet?*

Schilderung
Fahrzeug

Womit waren Sie unterwegs?*

Probezeit

Befinden Sie sich noch in der Probezeit?*

In der Probezeit drohen zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Vorbelastung

Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt?*

Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

Schreiben

Welches Schreiben hat Ihnen die Behörde zugeschickt?*

Upload

Schreiben hochladen

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid – als PDF oder Foto, verschlüsselt übertragen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Rechtsschutz

Sind Sie rechtsschutzversichert?*

Häufig sind Ehepartner und Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) mitversichert.

Kontakt

Für Ihr kostenloses Prüfungsergebnis benötigen wir nur noch Ihre Kontaktdaten.

Ein Verkehrsrechtsanwalt sichtet Ihr Schreiben persönlich und meldet sich mit einer Einschätzung. Bei Rechtsschutz holen wir die Deckungszusage ein – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Beauftragung.

Anrede

Ergebnis

Ohne Rechtsschutz können wir den Fall nicht kostenlos prüfen

Sie haben angegeben, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Ein anwaltlich geführtes Einspruchsverfahren kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, die Sie ohne Rechtsschutzversicherung vollständig selbst tragen müssten. Daher können wir Ihren Fall leider nicht kostenlos für Sie prüfen.

Prüfen Sie bitte, ob Sie über Partner, Eltern oder den Arbeitgeber mitversichert sind – dann starten Sie den Check einfach erneut.

Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

Wir benötigen den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid. Ein Zeugenfragebogen reicht dafür nicht aus. Sobald Ihnen eines dieser Dokumente vorliegt, laden Sie es hier hoch – dann prüfen wir Ihren Fall kostenlos.

Schreiben schon da? Gehen Sie zurück zum Schritt „Upload“ und fügen Sie es an.

✓ Voraussichtliche Strafe sofort✓ Kostenlos & unverbindlich✓ Persönlich geprüft von Verkehrsrechtsanwälten
Bekannt aus
ARDZDFFOCUSCNNSPIEGEL ONLINEHandelsblattWirtschaftsWocheTagesspiegelBloomberg