Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Geblitzt im Mietwagen: Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog und zusätzliche Kosten

Es spielt keine Rolle, ob eigenes Auto oder Mietauto, nach einem Blitzer kommen zunächst die üblichen im Bußgeldkatalog festgelegten Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts oder außerorts auf einen zu. Das können Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot sein. Für Mietwagenfahrer und Fahrer, die beim Carsharing geblitzt wurden, gilt: Derjenige, der den Verkehrsverstoß begangen hat, muss zahlen.

Wird man mit dem Mietwagen geblitzt, fallen allerdings zusätzlich Gebühren an – eine sogenannte Servicegebühr oder Servicepauschale –, die die Autovermietung oder Carsharing-Agentur für den Mehraufwand zur Ermittlung des Fahrers erhebt. Die Höhe der Bearbeitungsgebühren hängt von der jeweiligen Autovermietung und dem Land der Anmietung ab. In Deutschland beträgt sie für inländische Verstöße zwischen 15 und 30 Euro. Die Gebühr ist auch in den Mietbedingungen des Autos zu finden und der Leihwagenmieter erklärt sich bei Abschluss des Mietvertrags mit dieser einverstanden.

Bisweilen kann man als Fahrer, nachdem man mit dem Leihwagen geblitzt wurde, der Servicepauschale entgehen. Hierfür muss er die Folgen seines Verstoßes selbst bereinigen, bevor die Autovermietung darüber in Kenntnis gesetzt wird.

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Was passiert, wenn man mit dem Mietwagen geblitzt wurde?

Mietwagen bei Autovermietung ausleihen

Nachdem ein Fahrer im Mietwagen geblitzt wurde, ermittelt die zuständige Behörde den Halter des Wagens – das ist in der Regel die Autovermietung. Diese erhält daraufhin einen Brief mit der Bitte um Auskunft über den Fahrer und leitet die Adresse desjenigen, der zum fraglichen Zeitpunkt den geblitzten Mietwagen fuhr, an die Behörde weiter. Schließlich wird der Bußgeldbescheid an den Mieter des Leihwagens geschickt. Die Rechnung über die Servicepauschale kommt gesondert vom Autoverleih. In manchen Fällen begleicht die Autovermietung das fällige Bußgeld sofort und fordert dann das Bußgeld inklusive Servicegebühr beim Fahrer des Mietwagens an.

Wurde man im Mietwagen geblitzt, spielt das Blitzerfoto eine untergeordnete Rolle. Die Autovermietung richtet sich lediglich nach Datum und Uhrzeit des Vergehens und prüft, wer zu diesem Zeitpunkt das Auto gemietet hatte. Das bedeutet nicht, dass der Mieter den Leihwagen auch gefahren hat.

Wenn mehrere Fahrer in Frage kommen, kann der Mieter des Autos, der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten hat, das Blitzerfoto bei der entsprechenden Behörde unentgeltlich anfordern und so ermitteln, wer die Kosten für die Geschwindigkeitsübertretung tragen soll.

Im Einzelfall können Mietwagenfahrer, die geblitzt wurden, prüfen, ob sich ein Einspruch gegen die Bußgeldvorwürfe lohnt. Ist der Einspruch erfolgreich, wird auch die von der Autovermietung erhobene Servicegebühr zurückerstattet.

Im Mietwagen geblitzt: Gebühren nicht zahlen?

Bußgeldbescheid - Mit dem Mietwagen geblitzt

In der Regel muss man als geblitzter Mietwagenfahrer mit den Konsequenzen der Tempoüberschreitung leben und die Bearbeitungsgebühr zusätzlich zum Bußgeld zahlen und auch weitere Sanktionen in Kauf nehmen. Die einzige Option, zumindest der Servicegebühr zu entgehen, ist, zu verhindern, dass die Autovermietung für die Fahrerermittlung überhaupt kontaktiert werden muss.

Dafür sollte der Fahrer des Mietautos sich sicher sein, dass er geblitzt wurde, und den Verstoß selbst bei der nächstgelegenen Polizeistelle melden. Entweder kann er die offene Forderung sofort begleichen oder er bittet darum, den Bußgeldbescheid direkt an ihn zu schicken – ohne kostspieligen Umweg über die Autovermietung. Es gibt allerdings keine Garantie dafür, dass dies immer funktioniert.

Übrigens: Es droht keine Strafe, wenn man einen vermeintlich selbst begangenen Blitzerverstoß meldet und doch nicht geblitzt wurde. Bei Rückgabe des Mietwagens kann man alternativ auch die Autovermietung darüber informieren, dass man geblitzt wurde. Einige Vermieter zeigen Kulanz und verzichten auf die Bearbeitungsgebühr.

Geblitzt: Mit dem Mietwagen im Ausland

Mit dem Mietwagen geblitzt

Wird man im Ausland geblitzt, hängt es vom jeweiligen Land ab, welche Sanktionen drohen. Zudem können nicht alle im Ausland erhobenen Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden.

Bußgelder, die nach einem Blitzer mit dem Mietwagen, in EU-Ländern erhoben werden (mit Ausnahme von Griechenland), können ab einer Mindesthöhe von 70 Euro aufgrund eines Abkommens zwischen Deutschland und den EU-Partnerländern vollstreckt werden. In Österreich erhobene Geldbußen werden schon ab 25 Euro in Deutschland vollstreckt. Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern oder nichteuropäischen Ländern sind hierzulande wirkungslos.

Die ausländische Autovermietung geht genauso vor wie die deutsche, wenn einer ihrer Mietwagen geblitzt wurde: Ausländische Behörden kontaktieren die Autovermietung und diese gibt die Adresse des Fahrers weiter. Auch hier fallen Bearbeitungsgebühren für die Fahrerermittlung seitens der Autovermietung an.

Die Höhe der Gebühren richtet sich unter anderem danach, ob der Wagen im Inland oder Ausland ausgeliehen wurde und ob es sich um einen Mietwagen oder Carsharing handelt. Im Allgemeinen gilt: Auslandsverstöße ziehen in der Regel höhere landesspezifische Bearbeitungsgebühren nach sich. Im Durchschnitt kann man zusätzlich mit 25 bis 50 Euro rechnen.

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