Zum Inhalt springen
VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Können Motorräder geblitzt werden? Das sollten Motorradfahrer darüber wissen

Motorrad geblitzt? Oft kommen Fahrer davon, weil Blitzer nur von vorn fotografieren, das Nummernschild aber hinten ist. Lesen Sie hier mehr.

  • Kostenfreie Ersteinschätzung
  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Keine Kosten ohne Beauftragung

Rasende Motorradfahrer haben in Deutschland gegenüber Autofahrern einen Vorteil: Blitzer-Anlagen blitzen Fahrzeuge in der Regel nur von vorne – bei Motorrädern ist das KfZ-Kennzeichen jedoch meist hinten angebracht und die Fahrer tragen einen Helm. Dadurch lassen sich Motorradfahrer nach einem Geschwindigkeitsverstoß deutlich schwerer identifizieren.

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Jetzt kostenlos prüfen →

Auf dem Motorrad geblitzt, aber Fahrer nicht erkennbar? Polizei kann ermitteln

Motorradfahrer sollten sich allerdings auch nicht zu früh freuen, wenn sie geblitzt wurden. Denn auch wenn sie auf dem Blitzerfoto nicht zu erkennen sind, hat die Polizei einige Möglichkeiten, um ihnen trotzdem auf die Spur zu kommen und ihnen einen Bußgeldbescheid zuzustellen:

  • Die Polizei kann das Blitzerfoto mit anderen Motorrädern abgleichen, die im gleichen Bezirk gemeldet sind und kann zudem den jeweiligen Fahrzeughaltern Besuche abstatten.
  • Wenn ein Motorrad von vorne geblitzt wurde und der tatsächliche Fahrer nicht feststeht, kann der Fahrzeughalter eine sogenannte Fahrtenbuchauflage erhalten. Er muss dann jede Fahrt mit dem geblitzten Motorraddokumentieren und auch den Namen des Fahrers angeben. Das hilft zwar nicht beim aktuellen Verstoß, kann den oder die Fahrer aber zukünftig kontrollieren.
  • Die Polizei kann das betreffende Motorrad und seinen Fahrer beobachten und mit einem mobilen Blitzer auf einer regelmäßig gefahrenen Strecke blitzen und dadurch überführen. Mit Laserpistolen oder anhand des ProVida-Systems lassen sich auch Aufnahmen von hinten anfertigen, womit dann auch das Kennzeichen sichtbar wird.

Wichtig**:** Die Polizei schaut sich in zweifelhaften Fällen sehr genau Auffälligkeiten am Aussehen des verdächtigen Motorradfahrers an. Manchmal lässt er sich über seine Schutzkleidung oder über einen auffälligen Helm identifizieren.

Motorrad geblitzt und Fahrer nicht erkennbar? Häufig sind Ermittlungen zu aufwändig

All diese Bemühungen haben jedoch eins gemeinsam: Sie sind sehr aufwändig. Deshalb ist es in der Regel so, dass die Behörden nur dann tätig werden, wenn der Geschwindigkeitsv****erstoß des Motorradfahrers gravierend und die Strafe aus dem Bußgeldkatalog hoch ist – wenn er also die Geschwindigkeitsbeschränkung sehr deutlich überzogen hat oder schon häufiger mit dem Motorrad erwischt wurde.

Mit dem Motorrad geblitzt worden? Welche Strafen drohen nun?

Allzu sicher dürfen sich Motorradfahrer nicht sein: Es gibt auch Blitzer, die von hinten auslösen und dann dementsprechend das Kennzeichen aufnehmen. Allerdings sind diese Blitzer immer noch selten, weil das Gesicht des Fahrers dann wiederum nicht zu erkennen ist – und das ist in Deutschland ein Problem, weil nur der tatsächliche Fahrer des Motorrads haftet und nicht der Fahrzeughalter. Es gibt übrigens auch Blitzer, die von vorne und von hinten auslösen. Bisher wird diese Art von Blitzern allerdings kaum in Deutschland eingesetzt.

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Jetzt kostenlos prüfen →

Kostenloser Bußgeld-Check

Lohnt sich ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid?

Schritt 1 von 173 Min.
Vorwurf

Was wirft man Ihnen vor?*

Ort

Wo waren Sie unterwegs?*

Tempo

Wie viel km/h waren Sie zu schnell?*

Der Wert nach Toleranzabzug, wie er im Schreiben der Behörde steht.

Tempo

Wie schnell waren Sie unterwegs?*

Abstand

Welchen Abstand hatten Sie zum Fahrzeug vor Ihnen?*

Der halbe Tachowert ist der Sollabstand in Metern – bei 100 km/h also 50 m. 3/10 davon wären 15 m.

Rotphase

Wie lange stand die Ampel schon auf Rot?*

Ab einer Sekunde Rotzeit gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot.

Schaden

Haben Sie etwas beschädigt?*

Gefährdung

Wurde eine außenstehende Person gefährdet?*

Schilderung
Fahrzeug

Womit waren Sie unterwegs?*

Probezeit

Befinden Sie sich noch in der Probezeit?*

In der Probezeit drohen zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Vorbelastung

Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt?*

Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

Schreiben

Welches Schreiben hat Ihnen die Behörde zugeschickt?*

Upload

Schreiben hochladen

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid – als PDF oder Foto, verschlüsselt übertragen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Rechtsschutz

Sind Sie rechtsschutzversichert?*

Häufig sind Ehepartner und Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) mitversichert.

Kontakt

Für Ihr kostenloses Prüfungsergebnis benötigen wir nur noch Ihre Kontaktdaten.

Ein Verkehrsrechtsanwalt sichtet Ihr Schreiben persönlich und meldet sich mit einer Einschätzung. Bei Rechtsschutz holen wir die Deckungszusage ein – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Beauftragung.

Anrede

Ergebnis

Ohne Rechtsschutz können wir den Fall nicht kostenlos prüfen

Sie haben angegeben, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Ein anwaltlich geführtes Einspruchsverfahren kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, die Sie ohne Rechtsschutzversicherung vollständig selbst tragen müssten. Daher können wir Ihren Fall leider nicht kostenlos für Sie prüfen.

Prüfen Sie bitte, ob Sie über Partner, Eltern oder den Arbeitgeber mitversichert sind – dann starten Sie den Check einfach erneut.

Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

Wir benötigen den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid. Ein Zeugenfragebogen reicht dafür nicht aus. Sobald Ihnen eines dieser Dokumente vorliegt, laden Sie es hier hoch – dann prüfen wir Ihren Fall kostenlos.

Schreiben schon da? Gehen Sie zurück zum Schritt „Upload“ und fügen Sie es an.

✓ Voraussichtliche Strafe sofort✓ Kostenlos & unverbindlich✓ Persönlich geprüft von Verkehrsrechtsanwälten
Bekannt aus
ARDZDFFOCUSCNNSPIEGEL ONLINEHandelsblattWirtschaftsWocheTagesspiegelBloomberg