Zum Inhalt springen
VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Blitzer-App auf dem Handy: Ist das erlaubt?

Blitzer-Apps sind verboten, werden allerdings selten entdeckt. Lesen Sie hier, welche Strafen für die Nutzung einer Blitzerapp drohen könnten.

  • Kostenfreie Ersteinschätzung
  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Keine Kosten ohne Beauftragung

Unverhoffte Blitzer sind ein Ärgernis für viele Autofahrer und häufig mit unangenehmen Sanktionen verbunden. Um nicht geblitzt zu werden, gibt es zahlreiche Apps, die vor nahenden Blitzern warnen. Klingt praktisch – aber sind Blitzer-Apps überhaupt erlaubt oder droht eine Strafe aus dem Bußgeldkatalog?

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Jetzt kostenlos prüfen →

Eine Blitzer-App lässt sich in Sekundenschnelle aufs Smartphone laden, doch Autofahrer sollten lieber ein bisschen länger darüber nachdenken. Denn: Blitzer-Apps sind verboten. Wird jemand erwischt, wie er eine solche Radarwarner-App nutzt, muss er in der Regel ein Bußgeld von 75 Euro zahlen und kassiert einen Punkt in Flensburg.

So warnt die App vor Blitzern

Blitzerapps dürfen während der Fahrt vom Fahrer nicht genutzt werden.

Entscheidet sich ein Autofahrer für die Installation einer Blitzer-App, erlaubt er der App, seine Standortinformationen oder die GPS-Ortung zu verwenden. Diese Erlaubnis ist Voraussetzung dafür, dass die App den Smartphonebesitzer vor einer nahenden Radarfalle warnen kann – und das macht sie so: Die Blitzer-App hat sowohl online als auch offline Zugriff auf eine Datenbank, in der Informationen zu Blitzer-Standorten in ganz Deutschland gespeichert sind. Kommt das Auto des Smartphone-Besitzers in die Nähe eines Blitzers, informiert die App ihn durch akustische oder optische Signale. Nun hat der Fahrer die Chance, seine Geschwindigkeit rechtzeitig zu drosseln und kann so der Radarfalle entkommen.

Blitzer-App: Häufig kostenlos – aber riskant

Blitzer-Apps sind oft kostenlos oder berechnen lediglich ein paar Cent oder wenige Euro für ihre Leistung. Entsprechend verführerisch ist es, sich eine solche App auf dem Handy zu installieren. Allerdings müssen sich Nutzer klarmachen, dass eine Blitzer-App nicht erlaubt ist – obwohl das so eindeutig nicht geregelt ist. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es im § 23 Absatz 1c:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“

Smartphones fallen eigentlich nicht unter die Beschreibung „Technisches Gerät, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“ – anders als spezielle Radarwarngeräte. Dennoch sollten sich Autofahrer keine allzu großen Hoffnungen machen, wenn sie mit Blitzer-App in eine Polizeikontrolle geraten. Denn trotz der schwammigen Gesetzeslage entschieden beispielsweise das Oberlandesgericht Celle und das Oberlandesgericht Rostock, dass eine Blitzer-App als nicht legal zu bewerten sei.

Blitzer-App zwar verboten – aber wer kontrolliert das?

Grundsätzlich gilt, dass Polizeibeamte nur dann das Handy eines Verkehrsteilnehmers beschlagnahmen oder durchsuchen dürfen, wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Beim zu schnellen Fahren ist das zwar gegeben, allerdings reicht der bloße Verdacht, dass der Fahrer einen Blitzer-App benutzt hat, ohne konkrete Indizien nicht aus. Aus diesem Grund werden installierte Blitzerwarner-Apps recht selten entdeckt.

Wichtig: Das Verbot einer Blitzer-App gilt nicht für Beifahrer. Sie dürfen die App ganz ungeniert während der Fahrt nutzen. Und auch der Fahrer darf immerhin vor der Fahrt in seine Blitzer-App schauen.

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Jetzt kostenlos prüfen →

Kostenloser Bußgeld-Check

Lohnt sich ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid?

Schritt 1 von 173 Min.
Vorwurf

Was wirft man Ihnen vor?*

Ort

Wo waren Sie unterwegs?*

Tempo

Wie viel km/h waren Sie zu schnell?*

Der Wert nach Toleranzabzug, wie er im Schreiben der Behörde steht.

Tempo

Wie schnell waren Sie unterwegs?*

Abstand

Welchen Abstand hatten Sie zum Fahrzeug vor Ihnen?*

Der halbe Tachowert ist der Sollabstand in Metern – bei 100 km/h also 50 m. 3/10 davon wären 15 m.

Rotphase

Wie lange stand die Ampel schon auf Rot?*

Ab einer Sekunde Rotzeit gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot.

Schaden

Haben Sie etwas beschädigt?*

Gefährdung

Wurde eine außenstehende Person gefährdet?*

Schilderung
Fahrzeug

Womit waren Sie unterwegs?*

Probezeit

Befinden Sie sich noch in der Probezeit?*

In der Probezeit drohen zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Vorbelastung

Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt?*

Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

Schreiben

Welches Schreiben hat Ihnen die Behörde zugeschickt?*

Upload

Schreiben hochladen

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid – als PDF oder Foto, verschlüsselt übertragen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Rechtsschutz

Sind Sie rechtsschutzversichert?*

Häufig sind Ehepartner und Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) mitversichert.

Kontakt

Für Ihr kostenloses Prüfungsergebnis benötigen wir nur noch Ihre Kontaktdaten.

Ein Verkehrsrechtsanwalt sichtet Ihr Schreiben persönlich und meldet sich mit einer Einschätzung. Bei Rechtsschutz holen wir die Deckungszusage ein – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Beauftragung.

Anrede

Ergebnis

Ohne Rechtsschutz können wir den Fall nicht kostenlos prüfen

Sie haben angegeben, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Ein anwaltlich geführtes Einspruchsverfahren kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, die Sie ohne Rechtsschutzversicherung vollständig selbst tragen müssten. Daher können wir Ihren Fall leider nicht kostenlos für Sie prüfen.

Prüfen Sie bitte, ob Sie über Partner, Eltern oder den Arbeitgeber mitversichert sind – dann starten Sie den Check einfach erneut.

Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

Wir benötigen den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid. Ein Zeugenfragebogen reicht dafür nicht aus. Sobald Ihnen eines dieser Dokumente vorliegt, laden Sie es hier hoch – dann prüfen wir Ihren Fall kostenlos.

Schreiben schon da? Gehen Sie zurück zum Schritt „Upload“ und fügen Sie es an.

✓ Voraussichtliche Strafe sofort✓ Kostenlos & unverbindlich✓ Persönlich geprüft von Verkehrsrechtsanwälten
Bekannt aus
ARDZDFFOCUSCNNSPIEGEL ONLINEHandelsblattWirtschaftsWocheTagesspiegelBloomberg