Zum Inhalt springen
VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Verkehrsüberwachungssystem VDS M5

Das Verkehrsüberwachungssystem VDS M5 ist der Nachfolger von Truvelo M42. Hat der VDS M5 Vorteile bei der Messsicherheit?

  • Kostenfreie Ersteinschätzung
  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Keine Kosten ohne Beauftragung

Das Verkehrsüberwachungssystem VDS M5 ist das Nachfolgemodell des Truvelo M42 und kann sowohl als mobiler oder stationärer Blitzer zur Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt werden.

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Jetzt kostenlos prüfen →

Geschwindigkeitsüberwachung mit VDS M5 durch Messkreise in der Fahrbahn

Wird der VDS M5 stationär eingesetzt, werden in der Fahrbahn zwei unabhängige Messkreise um jeweils 45 cm verschoben in der Fahrbahn verbaut. Die Start- und Stopplinie der Messkreise haben einen Abstand von 1,5 Metern. Diese Messkreise stellen Druckänderungen bei der Überfahrt durch ein Fahrzeug fest, wodurch eine Messung ausgelöst wird. Da der Abstand der Sensoren bekannt ist, kann die Geschwindigkeit mittels einer Weg-Zeit Berechnung berechnet werden. Stimmen die gemessenen Werte der von einander unabhängigen Messkreise überein, wird ein Blitzerfoto erstellt.

Wird der VDS M5 in seiner mobilen Variante eingesetzt, so werden die Piezosensoren in einem Abstand von 1,5 Metern auf die Fahrbahn gelegt. Die Geschwindigkeit des betreffenden Fahrzeugs wird dadurch gemessen, dass die Zeit ab der Überfahrt des ersten Sensors, bis zur Überfahrt des zweiten Sensors gemessen wird. Aus einer Weg-Zeit Berechnung kann die Geschwindigkeit bestimmt werden.

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Jetzt kostenlos prüfen →

Toleranzabzug beiVDS M5

Bei Messungen dieser Art, ist ein Toleranzabzug vorzunehmen, der von der gefahrenen Geschwindigkeit abhängt. Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von unter 100 km/h erfolgt ein Toleranzabzug von drei km/h. Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h wird ein Wert von drei Prozent der Geschwindigkeit abgezogen.

Wie ist die Messung mit VDS M5 angreifbar?

Wem ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen wird, der durch den VDS M5 ermittelt wurde, sollte insbesondere auf folgende mögliche Fehlerquellen bei der Verwendung dieses Geräts achten:

  • Wurde eine regelmäßige Eichung des VDS M5 vorgenommen? Die Eichung hat einmal im Jahr durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zu erfolgen. Dies lässt sich dem Eichschein entnehmen.
  • Wurde eine regelmäßige Wartung vorgenommen? Eine Wartung hat zweimal im Jahr zu erfolgen.
  • Liegen Beeinträchtigungen oder Beschädigungen der Sensoren vor? Um eine exakte Messung zu erhalten, müssen die verwendeten Sensoren ordnungsgemäß funktionieren. Deren Funktionstüchtigkeit kann durch unterschiedliche Faktoren, wie Witterung oder Straßenschäden beeinflusst werden.
Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Jetzt kostenlos prüfen →

Kostenloser Bußgeld-Check

Lohnt sich ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid?

Schritt 1 von 173 Min.
Vorwurf

Was wirft man Ihnen vor?*

Ort

Wo waren Sie unterwegs?*

Tempo

Wie viel km/h waren Sie zu schnell?*

Der Wert nach Toleranzabzug, wie er im Schreiben der Behörde steht.

Tempo

Wie schnell waren Sie unterwegs?*

Abstand

Welchen Abstand hatten Sie zum Fahrzeug vor Ihnen?*

Der halbe Tachowert ist der Sollabstand in Metern – bei 100 km/h also 50 m. 3/10 davon wären 15 m.

Rotphase

Wie lange stand die Ampel schon auf Rot?*

Ab einer Sekunde Rotzeit gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot.

Schaden

Haben Sie etwas beschädigt?*

Gefährdung

Wurde eine außenstehende Person gefährdet?*

Schilderung
Fahrzeug

Womit waren Sie unterwegs?*

Probezeit

Befinden Sie sich noch in der Probezeit?*

In der Probezeit drohen zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Vorbelastung

Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt?*

Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

Schreiben

Welches Schreiben hat Ihnen die Behörde zugeschickt?*

Upload

Schreiben hochladen

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid – als PDF oder Foto, verschlüsselt übertragen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Rechtsschutz

Sind Sie rechtsschutzversichert?*

Häufig sind Ehepartner und Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) mitversichert.

Kontakt

Für Ihr kostenloses Prüfungsergebnis benötigen wir nur noch Ihre Kontaktdaten.

Ein Verkehrsrechtsanwalt sichtet Ihr Schreiben persönlich und meldet sich mit einer Einschätzung. Bei Rechtsschutz holen wir die Deckungszusage ein – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Beauftragung.

Anrede

Ergebnis

Ohne Rechtsschutz können wir den Fall nicht kostenlos prüfen

Sie haben angegeben, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Ein anwaltlich geführtes Einspruchsverfahren kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, die Sie ohne Rechtsschutzversicherung vollständig selbst tragen müssten. Daher können wir Ihren Fall leider nicht kostenlos für Sie prüfen.

Prüfen Sie bitte, ob Sie über Partner, Eltern oder den Arbeitgeber mitversichert sind – dann starten Sie den Check einfach erneut.

Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

Wir benötigen den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid. Ein Zeugenfragebogen reicht dafür nicht aus. Sobald Ihnen eines dieser Dokumente vorliegt, laden Sie es hier hoch – dann prüfen wir Ihren Fall kostenlos.

Schreiben schon da? Gehen Sie zurück zum Schritt „Upload“ und fügen Sie es an.

✓ Voraussichtliche Strafe sofort✓ Kostenlos & unverbindlich✓ Persönlich geprüft von Verkehrsrechtsanwälten
Bekannt aus
ARDZDFFOCUSCNNSPIEGEL ONLINEHandelsblattWirtschaftsWocheTagesspiegelBloomberg