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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Einfacher Rotlichtverstoß: Was ist das und welche Strafen drohen?

Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn beim Überfahren einer Ampel, weniger als 1 Sekunde Rot angezeigt wurde. Mehr lesen Sie hier.

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Bei einem Rotlichtverstoß zählt jede Sekunde – zumindest, wenn es um die Höhe des Bußgelds und weiterer Sanktionen geht. Wer eine Ampel missachtet, die erst weniger ein eine Sekunde lang Rot angezeigt hat, hat einen sogenannten einfachen Rotlichtverstoß begangen und erhält eine gnädigere Strafe.

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Unterschied zwischen qualifiziertem und einfachem Rotlichtverstoß

Rote Ampeln zu überfahren, ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 3 Nr. 2 und § 37 Abs. 2 Nr. 1 und 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Wie streng Autofahrer dafür bestraft werden, hängt davon ab, wie lange die Ampel beim Überfahren schon rot war: War es nur eine Sekunde oder weniger, gilt der Verstoß als einfacher Rotlichtverstoß. Alles darüber wird qualifizierter Rotlichtverstoß genannt und strenger bestraft.

Einfacher Rotlichtverstoß: Bußgeld und Punkte in Flensburg

Bei einem einfachen Rotlichtverstoß müssen Autofahrer mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Darüber hinaus kommt es laut Bußgeldkatalog in folgenden Situationen bei einem einfachen Rotlichtverstoß zu einem Fahrverbot, höheren Bußgeldern und zwei Punkten:

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot Einspruch?
Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung 200 Euro 2 1 Monat Fall kostenlos prüfen**
Einfacher Rotlichtverstoß plus Sachbeschädigung 240 Euro 2 1 Monat Fall kostenlos prüfen**

Einfacher Rotlichtverstoß in der Probezeit – welche Strafen drohen?

Befinden sich Autofahrer noch in der Probezeit, werden sie bei einem Rotlichtverstoß noch strenger bestraft als erfahrene Autofahrer. Denn bei ihnen gilt auch ein einfacher Rotlichtverstoß als schwerwiegend und fällt damit unter die Kategorie A-Verstoß. Wer einen Rotlichtverstoß in der Probezeit begeht muss deshalb – neben einem Bußgeld und Punkten – mit einer Probezeitverlängerung und der Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.

Reicht die Polizei bei einem einfachen Rotlichtverstoß** **als Zeuge?

Bei einem einfachen Rotlichtverstoß reicht die Polizei als Zeuge in der Regel aus. Das heißt, hat die Polizei einen Autofahrer beim Durchfahren einer roten Ampel beobachtet, ist das Beweis genug. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß sieht das anders aus: Hier muss die Polizei nachweisen, dass die Ampel wirklich schon länger als eine Sekunde lang rot war – üblicherweise geschieht das anhand eines Blitzerfotos, das per Bußgeldbescheid zugestellt wird.

Einfacher Rotlichtverstoß – gibt es eine Verjährung?

Rotlichtverstöße sind Ordnungswidrigkeiten. Und für Ordnungswidrigkeiten gilt eine dreimonatige Verjährungsfrist. Geregelt ist das in § 26 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Hat also ein Autofahrer einen einfachen Rotlichtverstoß begangen und erhält in den nächsten drei Monaten weder einen Anhörungsbogen noch einen Bußgeldbescheid, ist die Ordnungswidrigkeit verjährt.

Ist ein Einspruch bei einem einfachen Rotlichtverstoß sinnvoll?

Ein einfacher Rotlichtverstoß zieht weniger harte Konsequenzen aus dem Bußgeldkatalog nach sich. Ein Einspruch ist dennoch möglich.

Gegen einen einfachen Rotlichtverstoß kann Einspruch eingelegt werden. Damit dieser auch Erfolg hat, müssen jedoch gute Gründe vorliegen: Der Autofahrer muss nachweisen können, dass bei der Dokumentation oder der Messung des einfachen Rotlichtverstoßes Fehler passiert sind. Das kann durchaus der Fall sein – zum Beispiel, wenn nicht geeichte oder falsch kalibrierte Anlagen im Einsatz waren.

Wer die Messung mit einem Einspruch anfechten möchte, sollte sich allerdings Rat von einem Anwalt für Verkehrsrecht holen. Denn Messungen lassen sich nur überprüfen, wenn man Akteneinsicht erhält. Betroffene Autofahrer haben dazu allerdings kein Recht. Ein Anwalt kann die Akte prüfen und abschätzen, wie erfolgreich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bei einem einfachen Rotlichtverstoß werden kann.

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Der halbe Tachowert ist der Sollabstand in Metern – bei 100 km/h also 50 m. 3/10 davon wären 15 m.

Rotphase

Wie lange stand die Ampel schon auf Rot?*

Ab einer Sekunde Rotzeit gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot.

Schaden

Haben Sie etwas beschädigt?*

Gefährdung

Wurde eine außenstehende Person gefährdet?*

Schilderung
Fahrzeug

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Probezeit

Befinden Sie sich noch in der Probezeit?*

In der Probezeit drohen zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Vorbelastung

Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt?*

Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

Schreiben

Welches Schreiben hat Ihnen die Behörde zugeschickt?*

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Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid – als PDF oder Foto, verschlüsselt übertragen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

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Häufig sind Ehepartner und Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) mitversichert.

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Prüfen Sie bitte, ob Sie über Partner, Eltern oder den Arbeitgeber mitversichert sind – dann starten Sie den Check einfach erneut.

Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

Wir benötigen den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid. Ein Zeugenfragebogen reicht dafür nicht aus. Sobald Ihnen eines dieser Dokumente vorliegt, laden Sie es hier hoch – dann prüfen wir Ihren Fall kostenlos.

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