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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Qualifizierter Rotlichtverstoß: Die Sekunde macht den Unterschied

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn ein Fahrer eine Ampel überfährt, obwohl sie länger als eine Sekunde rot war. Mehr lesen Sie hier.

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Rot ist Rot, könnte man meinen. Beim Fahren über eine rote Ampel ist es ein klein wenig anders – zumindest, was die Höhe der Strafe betrifft. Wenn ein Autofahrer einen Rotlichtverstoß begeht, kommt es nämlich darauf an, wie lange die Ampel schon auf Rot stand. Ist es länger als eine Sekunde, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Der wird härter bestraft.

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Was ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß laut StVO?

Grundsätzlich gilt: Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn gegen das Gebot des § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7 „Halt vor der Kreuzung“ verstoßen wird. Ein solcher Verstoß wird unterteilt in einen qualifizierten Rotlichtverstoß und einen einfachen Rotlichtverstoß. Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel erst weniger als eine Sekunde auf Rot stand, wenn ein Auto sie überfährt. Alles darüber ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß.

Qualifizierter Rotlichtverstoß – diese Strafe droht

Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß müssen Verkehrssünder mit härteren Sanktionen rechnen, weil man davon ausgeht, dass sie durchaus genügend Zeit gehabt hätten, rechtzeitig anzuhalten. Kommt zum qualifizierten Rotlichtverstoß auch noch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder ein Sachschaden hinzu, wird es noch unangenehmer. Grundsätzlich erhalten Autofahrer bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß ein Fahrverbot. Mit diesen Strafen müssen betroffene Autofahrer rechnen:

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot Einspruch?
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Qualifizierter Rotlichtverstoß plus Verkehrsgefährdung 320 Euro 2 1 Monat Fall kostenlos prüfen**
Qualifizierter Rotlichtverstoß plus Sachschaden 360 Euro 2 1 Monat Fall kostenlos prüfen**
Qualifizierter Rotlichtverstoß plus Verkehrsgefährdung und Sachschaden 360 Euro 2 1 Monat Fall kostenlos prüfen**

Wichtig: Ein qualifizierter Rotlichtverstoß kann als Ordnungswidrigkeit behandelt werden, aber auch als Straftat. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß ist eine Straftat nach § 315c StGB, wenn der Autofahrer ein besonders rücksichtsloses Verhalten oder eine grobe Pflichtverletzung an den Tag gelegt und dabei jemanden konkret gefährdet hat.

Qualifizierter Rotlichtverstoß – Wie wird der Nachweis erbracht?

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß kann durch einen stationären Blitzer mit einer exakten Zeitmessung erbracht werden – wie zum Beispiel durch den Ampelblitzer Multanova Multastar C. Der Verstoß kann aber auch durch die Zeugenaussage eines Polizeibeamten nachgewiesen werden.

Qualifizierter Rotlichtverstoß – Was ist Augenblicksversagen?

Qualifizierter Rotlichtverstoß: Welche Strafen drohen Autofahrern und Fahranfängern in der Probezeit?

Wem ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorgeworfen wird, kann davon ausgehen, dass er neben Bußgeld und Punkten auch ein Fahrverbot erhält – es sei denn, der betroffene Fahrer legt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und begründet den Rotlichtverstoß beispielsweise erfolgreich mit einem sogenannten Augenblicksversagen. Beim Augenblicksversagen geht man davon aus, dass der Autofahrer nur für kurze Zeit fahrlässig gehandelt und nicht grob gegen seine Pflichten verstoßen hat. Es handelt sich dann um einen qualifizierten Rotlichtverstoß, der prinzipiell „jedem mal passieren kann“.

Ein Beispiel: Man selbst befindet sich im Geradeausverkehr und steht an einer roten Ampel. Die Linksabbieger nebenan haben jedoch schon Grün und fahren los. Wenn man dann aufgrund eines kurzen Moments der Verwechslung selbst losfährt, kann ein solcher Wahrnehmungsfehler auch als „Mitzieheffekt“ bezeichnet werden; weil man sich – fälschlicherweise – an anderen Autofahrern orientiert hat. Wird ein Augenblicksversagen als Grund für den Einspruch akzeptiert, kann der betroffene Fahrer mit gnädigeren Sanktionen rechnen – zum Beispiel mit der Aufhebung des Fahrverbots.

Welche Strafe droht bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß in der Probezeit?

Auf wenig Gnade können hingegen Fahranfänger hoffen. Ein Rotlichtverstoß in der Probezeit – egal ob einfach oder qualifiziert – wird als A-Verstoß gewertet. Damit kommen zusätzlich zu den Strafen aus dem Bußgeldkatalog noch spezielle Probezeitmaßnahmen hinzu. Begehen Fahranfänger einen qualifizierten Rotlichtverstoß in der Probezeit, drohen in der Regel folgende Strafen:

  • 200 Euro Bußgeld
  • 2 Punkte in Flensburg
  • 1 Monat Fahrverbot
  • Probezeitverlängerung (um zwei Jahre)
  • Teilnahme ein einem Aufbauseminar

Qualifizierter Rotlichtverstoß – Einspruch sinnvoll?

Da gerade beim qualifizierten Rotlichtverstoß die Sanktionen für den Autofahrer unangenehm werden können und in jedem Fall ein Fahrverbot droht, hoffen viele Betroffene darauf, erfolgreich Einspruch einlegen zu können. Das müssen sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids schriftlich bei der zuständigen Behörde tun.

Allerdings sollten sich Autofahrer vorher klarmachen, ob tatsächlich gute Gründe für die Anzweiflung des Bußgeldbescheids bestehen. Denn: Dafür müssen sich Fehler nachweisen lassen, die beim Messverfahren entstanden sind. Ein solcher Fehler liegt beispielsweise vor, wenn der Ampelblitzer nicht regelmäßig geeicht oder nicht korrekt eingesetzt wurde.

Ob solche Fehler vorliegen, kann der Betroffene selbst nicht überprüfen, da er dafür Einsicht in die Bußgeldakte erhalten müsste. Da ein Anwalt für Verkehrsrecht diese Einsicht erhält, ergibt es Sinn, sich hier die entsprechende Hilfe zu suchen. Ein Anwalt kann sowohl die Akte als auch den Bußgeldbescheid auf Fehler prüfen und Betroffene zu den Erfolgsaussichten eines Einspruchs bei einem Rotlichtverstoß beraten. Zudem begleitet er den betroffenen Fahrer bei Bedarf durch das gesamte Bußgeldverfahren.

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Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

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