Zum Inhalt springen
VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Schadensersatz nach Unfall: Wer hat welche Ansprüche?

Unfall und Schadensersatz: Habe ich Anspruch auf Schadensersatz nach Unfall? Lesen Sie hier, was Sie erwarten können und wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

  • Kostenfreie Ersteinschätzung
  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Keine Kosten ohne Beauftragung

Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Unverschuldete Geschädigte haben in vielen Fällen einen Anspruch auf Schadensersatz nach einem Unfall im Straßenverkehr. Welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen und wie sich Schadensersatz von Schmerzensgeld abgrenzt, lesen Sie hier.

Sie brauchen anwaltliche Hilfe nach einem Unfall?

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!

Jetzt kostenlos prüfen →

Ein Autounfall kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen: sowohl körperliche Verletzungen als auch große materielle Schäden. Menschen, die unverschuldet geschädigt wurden, fragen sich natürlich, wie ihr Schaden ausgeglichen werden kann. Es gibt Möglichkeiten, bei einem unverschuldeten Unfall Ansprüche geltend zu machen: Betroffene können Anspruch auf Schadenersatz nach einem Unfall oder Schmerzensgeld verlangen beziehungsweise einklagen.

Was ist der Unterschied zwischen Schadensersatz nach Unfall und Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld soll vor allem einen immateriellen Schaden ausgleichen. Zu immateriellen Schäden zählen schwere Verletzungen oder auch der Tod eines Menschen. Schmerzensgeld wird auch für medizinische Behandlungen bezahlt, die aufgrund des Unfalls im Straßenverkehr notwendig geworden sind. Schadensersatz soll hingegen materielle Schäden ausgleichen. Zum Anspruch auf Schadensersatz nach einem Unfall kommt es beispielswiese, wenn ein geschädigtes Auto repariert werden muss, zum Beispiel auch nach einem Unfall auf einer Dienstfahrt mit dem privaten Pkw.

Habe ich Anspruch auf Schadensersatz nach Unfall?

Wer bekommt Schadensersatz nach einem Unfall? Und wie viel?

Voraussetzung für einen Anspruch auf Schadenersatz nach Unfall ist, dass den Geschädigten keine Schuld trifft und die Kosten, die nach einem Verkehrsunfall entstanden sind, unmittelbar mit dem Unfall zusammenhängen oder direkte Folgen davon sind. Ob das der Fall ist, lässt sich in der Regel anhand der Straßenverkehrsordnung (StVO) klären. Wichtig ist es, immer die Polizei zu rufen – ist der Unfall auch noch so klein – um die Schuldfrage zu klären. Liegt auf beiden Seiten eine Mitschuld vor, muss geprüft werden, ob teilweise Anspruch auf Schadensersatz nach dem Unfall besteht.

Schadensersatz nach Unfall: Verjährung kann eintreten!

Gemäß § 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verjähren Schadensersatzansprüche nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Unfall geschehen ist und der Geschädigte erfahren hat, wer der Schädiger war. Wer Schadensersatzansprüche nach einem Autounfall geltend machen will, sollte daher nicht zu lange zögern, seine Rechte durchzusetzen.

Wer zahlt den Schadensersatz nach Unfall?

Den Schadensersatz nach Unfall zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Voraussetzung ist allerdings, dass der Geschädigte den durch den Unfall herbeigeführten Schaden nachweisen kann. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung muss jeder Halter eines Kraftfahrzeugs abgeschlossen haben – dazu ist man gesetzlich verpflichtet. Dadurch abgedeckt sind in der Regel folgende Schäden:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • immaterielle Schäden wie körperliche oder seelische Verletzungen

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, einen Vertrag mit einer sehr hohen Deckung abzuschließen – möglichst mindestens mit 50 bis 100 Millionen Euro – denn solche Summen können durchaus bei schweren Unfällen zusammenkommen, wenn nach einem Unfall Schadensersatz gefordert wird.

Schadensersatz nach Unfall: Höhe des Schadensersatzes nach Autounfall

Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach dem entstandenen Schaden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers zahlt beispielsweise die Reparaturkosten des Wagens des Geschädigten. Gezahlt wird natürlich nur die Reparatur des Schadens, der durch den Unfall entstanden ist. Die Ausbesserung weiterer, bereits existierender Mängel am Auto muss der Geschädigte selbst zahlen.

Schadensersatz nach Unfall geltend machen: Lassen Sie sich beraten!

Wichtig zu wissen: Geschädigte sollten Ihren Anspruch auf Schadensersatz nach Unfall sofort der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung melden. Noch wichtiger: Unterschreiben Sie keine unverständlichen Formulare oder generelle Abtretungserklärungen von Werkstätten oder Mietwagenunternehmen. Lassen Sie sich unbedingt umfassend rechtlich beraten; vor allem dann, wenn die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung Ihre Forderung ablehnt. Sind Ihre Ansprüche berechtigt, muss die Versicherung bei unverschuldetem Unfall auch die Anwaltskosten tragen.

Schadensersatz nach Unfall mit Fahrrad möglich?

Auch bei einem Fahrradunfall ist Schadensersatz möglich. Ist ein Fahrradfahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt, kann er von der Haftpflichtversicherung der Gegenseite Schadensersatz für die Schäden am Fahrrad verlangen. Andersherum deckt die Versicherung aber nicht: Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt nur den Schaden, der mit dem versicherten Fahrzeug entstanden ist. Entsteht beispielsweise ein Schaden, wenn man mit dem Fahrrad unterwegs ist und selbst einen Unfall baut, hat das nichts mit der Kfz-Haftpflichtversicherung zu tun. Für diese Fälle bräuchte man eine Privathaftpflichtversicherung.

Schadensersatz nach Unfall mit Personenschaden – Was ist möglich?

Wurde ein Mensch unverschuldet bei einem Verkehrsunfall verletzt – körperlich oder auch seelisch – spricht man in der Regel nicht von einem Anspruch auf Schadensersatz nach Unfall, sondern von Schmerzensgeld. Geht die Verletzung über eine Bagatelle hinaus, stehen die Chancen in der Regel gut, Ansprüche geltend machen zu können.

Sie brauchen anwaltliche Hilfe nach einem Unfall?

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!

Jetzt kostenlos prüfen →

Kostenloser Bußgeld-Check

Lohnt sich ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid?

Schritt 1 von 173 Min.
Vorwurf

Was wirft man Ihnen vor?*

Ort

Wo waren Sie unterwegs?*

Tempo

Wie viel km/h waren Sie zu schnell?*

Der Wert nach Toleranzabzug, wie er im Schreiben der Behörde steht.

Tempo

Wie schnell waren Sie unterwegs?*

Abstand

Welchen Abstand hatten Sie zum Fahrzeug vor Ihnen?*

Der halbe Tachowert ist der Sollabstand in Metern – bei 100 km/h also 50 m. 3/10 davon wären 15 m.

Rotphase

Wie lange stand die Ampel schon auf Rot?*

Ab einer Sekunde Rotzeit gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot.

Schaden

Haben Sie etwas beschädigt?*

Gefährdung

Wurde eine außenstehende Person gefährdet?*

Schilderung
Fahrzeug

Womit waren Sie unterwegs?*

Probezeit

Befinden Sie sich noch in der Probezeit?*

In der Probezeit drohen zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Vorbelastung

Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt?*

Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

Schreiben

Welches Schreiben hat Ihnen die Behörde zugeschickt?*

Upload

Schreiben hochladen

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid – als PDF oder Foto, verschlüsselt übertragen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Rechtsschutz

Sind Sie rechtsschutzversichert?*

Häufig sind Ehepartner und Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) mitversichert.

Kontakt

Für Ihr kostenloses Prüfungsergebnis benötigen wir nur noch Ihre Kontaktdaten.

Ein Verkehrsrechtsanwalt sichtet Ihr Schreiben persönlich und meldet sich mit einer Einschätzung. Bei Rechtsschutz holen wir die Deckungszusage ein – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Beauftragung.

Anrede

Ergebnis

Ohne Rechtsschutz können wir den Fall nicht kostenlos prüfen

Sie haben angegeben, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Ein anwaltlich geführtes Einspruchsverfahren kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, die Sie ohne Rechtsschutzversicherung vollständig selbst tragen müssten. Daher können wir Ihren Fall leider nicht kostenlos für Sie prüfen.

Prüfen Sie bitte, ob Sie über Partner, Eltern oder den Arbeitgeber mitversichert sind – dann starten Sie den Check einfach erneut.

Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

Wir benötigen den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid. Ein Zeugenfragebogen reicht dafür nicht aus. Sobald Ihnen eines dieser Dokumente vorliegt, laden Sie es hier hoch – dann prüfen wir Ihren Fall kostenlos.

Schreiben schon da? Gehen Sie zurück zum Schritt „Upload“ und fügen Sie es an.

✓ Voraussichtliche Strafe sofort✓ Kostenlos & unverbindlich✓ Persönlich geprüft von Verkehrsrechtsanwälten
Bekannt aus
ARDZDFFOCUSCNNSPIEGEL ONLINEHandelsblattWirtschaftsWocheTagesspiegelBloomberg