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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Verkehrsflächen in der StVO: Regeln und Gebote

Auf unterschiedlichen Verkehrsflächen wie Kreuzungen, Zebrastreifen und Bahnübergängen gelten besondere Regeln – und Strafen aus dem Bußgeldkatalog.

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Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt das Miteinander der verschiedenen Verkehrsteilnehmer. Abhängig von der entsprechenden Verkehrsfläche, auf der sich beispielsweise Kraftfahrzeuge, Fahrräder, E-Roller oder Fußgänger befinden, sind unterschiedliche Regeln zu beachten. Je nach Verstoß auf der jeweiligen Straßenverkehrsfläche werden festgesetzte Strafen aus dem Bußgeldkatalog fällig.

„Straßenverkehrsfläche“ ist ein sehr abstrakter Begriff, doch nutzen wir diese Flächen täglich. Sie sind Landflächen für den fließenden und ruhenden Verkehr und damit Teil des Verkehrsnetzes. Dazu zählen öffentliche Wege, Straßen und Plätze sowie Tunnel und Brücken. Die sogenannten Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung umfassen zum Beispiel Parkplätze und Fußgängerbereiche.

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Verkehrsflächen außerorts: Straßen und Bahnübergänge

Es wird unterschieden zwischen innerörtlichen Straßen und Straßen des überörtlichen Verkehrs, auf denen beispielsweise die Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße außerhalb geschlossener Ortschaften gelten. Zu letzterem gehören:

  • Autobahnen
  • Bundesstraßen
  • Landstraßen
  • Kreisstraßen

Straßen außerhalb, aber auch innerhalb, von Städten und Gemeinden können Bahnanlagen kreuzen – eine weitere Verkehrsfläche, für die spezielle Regeln gelten. Hier haben die Schienenfahrzeuge Vorrang, was durch entsprechende Schilder und Schranken deutlich wird. Wer das nicht beachtet und einen Bahnübergang unerlaubt überfährt, muss mindestens 80 Euro zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg.

Verkehrsflächen innerorts: Zebrastreifen und Busspuren

Innerorts sind mehr verschiedenartige Verkehrsflächen zu finden als außerorts. Dazu gehören unter anderem:

Innerhalb von Ortschaften finden sich Fußgängerbereiche wie Fußgängerzonen, Bürgersteige oder Zebrastreifen. Hier haben Fußgänger den Vorrang. Bei Missachtung dieses Vorrangs durch Radfahrer, Lkw- oder Autofahrer drohen Strafen aus dem Bußgeldkatalog. Wer zum Beispiel auf dem Zebrastreifen einen Unfall verursacht, muss 120 Euro zahlen und kassiert einen Punkt in Flensburg.

Eine weitere Fläche, die nur für bestimmte Verkehrsteilnehmer vorgesehen ist, ist die Busspur – gekennzeichnet durch das Zeichen 245. Auf diesen Spuren hat der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) Vorrang, was von allen übrigen Verkehrsteilnehmern berücksichtigt werden muss, da sonst Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog möglich sind. Ähnliches gilt in Kombination mit dem Verkehrsschild 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ für Taxis, wenn das Zusatzschild „Taxi frei“ angebracht ist oder für Radfahrer beim Zusatzschild „Radfahrer frei“.

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Unfallschwerpunkte: Kreuzungen als gefährliche Straßenverkehrsfläche

Kreuzungen sind Verkehrsflächen, an denen häufig Unfälle geschehen. Um die Verkehrsteilnehmer – Kraftfahrzeugführer, Radfahrer und Fußgänger – für die Gefahren an einer Kreuzung zu sensibilisieren, sieht der Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr hohe Strafen bei Verstößen vor. Aufgrund der drohenden Konsequenzen wie Bußgeldern, Punkten in Flensburg und Fahrverboten, sollen die Verkehrsteilnehmer zu Vorsicht und Achtsamkeit an Kreuzungen bewegt werden.

Zudem gibt es innerhalb von Städten und Gemeinden Straßen, in denen besondere Regeln gelten – wie in der Einbahnstraße, der Spielstraße oder der 30er Zone. Wer hier gegen die spezifischen Regeln verstößt, muss ebenfalls mit Konsequenzen aus dem Bußgeldkatalog rechnen. Beispiel: Ein Autofahrer, der entgegen der Fahrtrichtung durch eine Einbahnstraße fährt, muss 25 Euro zahlen – ein Fahrradfahrer immerhin 20 Euro.

Baustellen: temporäre Veränderungen erfordern Vorsicht

Baustellen sind temporäre Veränderungen an den Straßenverkehrsflächen. Hier ist besondere Vorsicht geboten, da sie meist mit Fahrbahnverengungen, Hindernissen und Geschwindigkeitsbeschränkungen einhergehen. In der Regel gelten in Baustellen aber die gleichen Konsequenzen aus dem Bußgeldkatalog wie auf freien Straßen. Wer also in einer Baustelle geblitzt wird, muss nicht mit einem erhöhten Bußgeld rechnen. Entscheidend für die Höhe der Strafe ist nur, ob der Geschwindigkeitsverstoß innerorts oder außerorts begangen wurde.

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Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

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