Zum Inhalt springen
VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Straßenverkehrsgesetz: Die Gesetzliche Grundlage für den Straßenverkehr in Deutschland

Das StVG enthält Vorschriften zu Fahrerlaubniszulassung / -entzug, Probezeit, Promillegrenzen, Straf- / Bußgeld oder Verfolgungsverjährung.

  • Kostenfreie Ersteinschätzung
  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Keine Kosten ohne Beauftragung

Gemeinsam mit der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bildet das Straßenverkehrsgesetz, kurz StVG, die rechtliche Grundlage im deutschen Straßenverkehrsrecht.

Die erste Fassung des StVG wurde vor mehr als 100 Jahren am 3. Mai 1909 erlassen. Aufgrund der Entwicklungen im Bereich der Motorisierung musste die Verordnung dem angepasst werden und erfuhr zahlreiche Novellierungen (Neuerungen).

Das StVG legt in der heutigen Zeit zum Beispiel Vorschriften und Verfahren zur Haftpflicht, zur Verjährung von Ordnungswidrigkeiten, zur Fahrerlaubnis, zum Fahrzeug und Fahreignungsregister fest.

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Jetzt kostenlos prüfen →

StVG: Sieben Bereiche zu Vorschriften im Straßenverkehrsrecht

Straßenverkehrsgesetz StVG

Im Gegensatz zur StVO handelt es sich beim StVG um die gesetzliche Grundlage des Straßenverkehrs in Deutschland. Zudem gilt die StVG als Bundesgesetz, während die StVO eine bundeseinheitliche Rechtsverordnung ist, in der Verkehrsregeln für sämtliche Straßenverkehrsteilnehmer geregelt sind.

Bei der Auseinandersetzung des StVG mit unterschiedlichen Verkehrsrechtsvorschriften untergliedert sich das Gesetz in sieben Abschnitte:

  • Verkehrsvorschriften
  • Haftpflicht
  • Straf- und Bußgeldvorschriften
  • Fahreignungsregister
  • Fahrzeugregister
  • Fahrerlaubnisregister
  • Gemeinsame Vorschriften und Übergangsbestimmungen

Teil I StVG: Grundlegende Verkehrsvorschriften

Der erste Teil des StVG mit Paragraf 1 bis 6 beinhaltet zunächst die grundlegenden Vorschriften für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern. Die StVZO und FZV gehen über die Grundlagen hinaus auf dieses Thema ein. Weiterhin befassen sich die Paragrafen 2 bis 4b StVG auf Basis des Fahrerlaubnisrechts mit Vorschriften zur Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, wobei die FeV sich noch ausführlicher damit beschäftigt.

Einige wichtige Paragrafen aus dem ersten Teil im Detail:

Zulassung Kfz und Führerschein

  • Paragraf 2a StVG geht auf die Bestimmungen zur Probezeit der Fahrerlaubnis ein. Neben der Dauer der Probezeit wird unter anderem auch erläutert, welche Maßnahmen begangene Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten in der Probezeit nach sich ziehen: So kann die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar anordnen oder den Inhaber der Fahrerlaubnis schriftlich verwarnen und auffordern, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn es nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar zu weiteren Zuwiderhandlungen kommt. Zudem kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen, wenn nach Ablauf der Frist von zwei Monaten weitere Zuwiderhandlungen begangen werden.
  • Paragraf 3 StVG thematisiert Bestimmungen zur Entziehung der Fahrerlaubnis. „Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen.“ (§3 StVG) Dort wird auch geregelt, wie sich der Fahrerlaubnisentzug auf eine ausländische Fahrerlaubnis im Inland auswirkt.
  • Paragraf 6 StVG ermächtigt das Bundesverkehrsministerium, zusätzliche Rechtsverordnungen zur Regelung des Straßenverkehrs zu erlassen. Im Zuge dessen sind beispielsweise die StVO, die StVZO und die FeV entstanden.

Teil II StVG: Haftpflicht und Ersatzpflicht

In den Paragrafen 7 bis 20 StVG geht es um die Haftpflicht von Unfallverursachern, wobei gemäß Paragraf 9 StVG dem Verletzten eine Mitschuld zugesprochen werden kann.

Einige Paragrafen genauer:

  • Paragraf 11 StVG thematisiert die finanzielle Ersatzpflicht gegenüber körperlich verletzten Unfallopfern sowie das Schmerzensgeld.
  • Paragraf 12 StVG legt für Deutschland Höchstbeträge für die Haftung fest; bei Sachschäden sind es eine Million Euro, bei Personenschäden für private Unfallverursacher sind es fünf Millionen Euro.
  • Paragraf 17 StVG erläutert die Schadensersatzberechnung, wenn mehrere Fahrzeughalter in einem Unfall involviert sind und gemeinsam eine Ersatzpflicht gegenüber eine unbeteiligte Person besteht.
Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Jetzt kostenlos prüfen →

Teil III StVG: Vorschriften zu Straf- und Bußgeld im Straßenverkehr

Der dritte, die Paragrafen 21 bis 27 umfassende Teil des StVG beinhaltet den sogenannten Strafenkatalog bzw. den Bußgeldkatalog für den Bereich Verkehr, denn hier wird festgelegt, welche Sanktionen auf Verkehrssünder zukommen.

Wichtige Paragrafen im Detail:

Polizeikontrolle auf der Straße

  • Paragraf 21 StVG benennt die Strafen, die beim Fahren eines Kfz ohne Fahrerlaubnis möglich sind. Die Höchststrafe liegt bei einem Jahr Gefängnis. Die Strafen gelten dabei auch für Fahrzeughalter, wenn sie zulassen, dass jemand ohne Führerschein ihr Auto nutzt.
  • Paragraf 24 StVG verdeutlicht, was eine Verkehrsordnungswidrigkeit im Sinne des StVG ist. Eine Ordnungswidrigkeit besteht, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig handelt und gegen die Rechtsverordnung verstößt. In drei Teilabschnitten (§24a bis 24c StVG) wird anschließend auf Ordnungswidrigkeiten eingegangen.
  • Paragraf 24a StVG regelt die Maßnahmen, die beim Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol- und Drogeneinfluss möglich sind. So kann etwa eine Geldstrafe von bis zu dreitausend Euro erlassen werden, wenn ein Fahrer die Promillegrenze von 0,5 nachweislich überschritten hat.
  • Paragraf 24c StVG legt ein Alkoholverbot für Fahranfänger fest. Das heißt, innerhalb der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt für Führer eines Kfz die Null-Promille-Grenze. Andererseits droht eine Geldstrafe.
  • Paragraf 25 StVG regelt das Fahrverbot. Es kann auferlegt werden, wenn eine Person eine Ordnungswidrigkeit (§24 StVG) begeht und dabei grob fahrlässig oder mehrfach ordnungswidrig handelt. Der Führerschein verbleibt für die Zeit des Fahrverbots bei der zuständigen Behörde.
  • Paragraf 26 StVG erläutert Verfolgungsverjährung in Straf- und Bußgeldsachen, bei der Betroffene straf- und bußgeldfrei bleiben. Für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beträgt die Frist für die Verjährung laut StVG drei Monate. Wenn man also eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen und innerhalb von drei Monaten kein Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen erhalten hat, ist man der Strafe entgangen.

Teil IV bis VII StVG: Fahreignungsregister, Fahrzeugregister, Fahrerlaubnisregister und gemeinsame Vorschriften

Im vierten Teil des StVG (§28 bis 30c StVG) geht es um Vorschriften, die das Fahreignungsregister beziehungsweise das Flensburger Punkteregister betreffen. Paragraf 29 StVG befasst sich dabei zum Beispiel mit der Tilgung von Punkten im Fahreignungsregister.

Teil V umfasst die Paragrafen 31 bis 47 StVG und thematisiert das zentrale Fahrzeugregister (ZFRR). Darin geht es um die teilweise automatisiert erhobenen Daten zu Fahrzeugen und Fahrzeughaltern. Sämtliche Zulassungsbehörden in Deutschland leiten Daten zu an- und abgemeldeten Fahrzeugen sowie deren Haltern und Kennzeichen an das zentrale Fahrzeugregister. Auf diese Weise können bundesweit Fahrzeuge mittels Kennzeichen einem Halter zugeordnet werden.

Im sechsten Abschnitt des StVG geht es in den Paragrafen 48 bis 63 StVG um das zentrale Fahrerlaubnisregister. Dort werden Daten zu allen in Deutschland ausgegebenen Führerscheinen gesammelt. Dazu gehören Informationen darüber, ob eine Fahrerlaubnis gültig oder entzogen worden ist. In Paragraf 61 StVG wird festgelegt, dass Daten gelöscht werden, wenn die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen wurde oder der Fahrerlaubnisbesitzer verstorben ist.

Der letzte Teil (§64 bis 66 StVG) beinhaltet gemeinsame Vorschriften beziehungsweise technische Einzelheiten zum Datenabgleich zwischen Behörden (§64 StVG), Übergangsbestimmungen (§65 StVG), Anlagen und Anhänge.

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Jetzt kostenlos prüfen →

Kostenloser Bußgeld-Check

Lohnt sich ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid?

Schritt 1 von 173 Min.
Vorwurf

Was wirft man Ihnen vor?*

Ort

Wo waren Sie unterwegs?*

Tempo

Wie viel km/h waren Sie zu schnell?*

Der Wert nach Toleranzabzug, wie er im Schreiben der Behörde steht.

Tempo

Wie schnell waren Sie unterwegs?*

Abstand

Welchen Abstand hatten Sie zum Fahrzeug vor Ihnen?*

Der halbe Tachowert ist der Sollabstand in Metern – bei 100 km/h also 50 m. 3/10 davon wären 15 m.

Rotphase

Wie lange stand die Ampel schon auf Rot?*

Ab einer Sekunde Rotzeit gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot.

Schaden

Haben Sie etwas beschädigt?*

Gefährdung

Wurde eine außenstehende Person gefährdet?*

Schilderung
Fahrzeug

Womit waren Sie unterwegs?*

Probezeit

Befinden Sie sich noch in der Probezeit?*

In der Probezeit drohen zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Vorbelastung

Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt?*

Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

Schreiben

Welches Schreiben hat Ihnen die Behörde zugeschickt?*

Upload

Schreiben hochladen

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid – als PDF oder Foto, verschlüsselt übertragen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Rechtsschutz

Sind Sie rechtsschutzversichert?*

Häufig sind Ehepartner und Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) mitversichert.

Kontakt

Für Ihr kostenloses Prüfungsergebnis benötigen wir nur noch Ihre Kontaktdaten.

Ein Verkehrsrechtsanwalt sichtet Ihr Schreiben persönlich und meldet sich mit einer Einschätzung. Bei Rechtsschutz holen wir die Deckungszusage ein – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Beauftragung.

Anrede

Ergebnis

Ohne Rechtsschutz können wir den Fall nicht kostenlos prüfen

Sie haben angegeben, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Ein anwaltlich geführtes Einspruchsverfahren kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, die Sie ohne Rechtsschutzversicherung vollständig selbst tragen müssten. Daher können wir Ihren Fall leider nicht kostenlos für Sie prüfen.

Prüfen Sie bitte, ob Sie über Partner, Eltern oder den Arbeitgeber mitversichert sind – dann starten Sie den Check einfach erneut.

Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

Wir benötigen den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid. Ein Zeugenfragebogen reicht dafür nicht aus. Sobald Ihnen eines dieser Dokumente vorliegt, laden Sie es hier hoch – dann prüfen wir Ihren Fall kostenlos.

Schreiben schon da? Gehen Sie zurück zum Schritt „Upload“ und fügen Sie es an.

✓ Voraussichtliche Strafe sofort✓ Kostenlos & unverbindlich✓ Persönlich geprüft von Verkehrsrechtsanwälten
Bekannt aus
ARDZDFFOCUSCNNSPIEGEL ONLINEHandelsblattWirtschaftsWocheTagesspiegelBloomberg