
Die Verkehrsregeln für den öffentlichen Straßenverkehr stehen vor allem in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Ihr Ausgangspunkt ist die gegenseitige Rücksichtnahme nach § 1 StVO. Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) schafft den gesetzlichen Rahmen; der amtliche Bußgeldkatalog bestimmt Regelsätze und Regelfahrverbote, während die FeV die Punktebewertung und die Fahreignung regelt. Ein Regelverstoß ist nicht automatisch eine Straftat: Verstöße gegen die StVO werden regelmäßig als Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG verfolgt. Eine Straftat liegt nur vor, wenn ein eigener Straftatbestand erfüllt ist. Je nach Fall kommen Geldbuße, Punkte im Fahreignungsregister, Fahrverbot oder fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen in Betracht. Rechtsstand: 27. August 2026.
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Verkehrsregeln: Themen und Unterseiten im Überblick
Diese Seite ordnet die allgemeinen Verkehrsregeln ein und führt zu den passenden Fachseiten. Detailfragen werden auf der jeweils zuständigen Fachseite erklärt:
- Grundlagen: die StVO und ihre Grundregeln
- Straßen und Wege: Verkehrsflächen wie Fahrbahn, Gehweg, Radweg und Bahnübergang
- Fahrzeugbezogene Vorschriften: Zulassung, Betriebserlaubnis, Kennzeichen und Fahrzeugregeln
- Personen und Ladung: Mitnahmebestimmungen und Ladungssicherung
- Fahrmanöver: Vorfahrt, Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren sowie Überholen
- Besondere Situationen: Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Stau, Unfall und Verkehrskontrolle
- Rechtsfolgen und Verfahren: Verkehrsordnungswidrigkeit und Ablauf des Bußgeldverfahrens
Wer eine konkrete Sanktion sucht, beginnt im Bußgeldkatalog und wechselt von dort zum passenden Verstoß. Diese Übersicht konzentriert sich dagegen auf die allgemeinen Regeln und die Navigation; Einzelheiten zu Verkehrsflächen, Fahrzeugen, Mitnahme und Fahrmanövern stehen auf den verlinkten Fachseiten.
Unfälle wegen Verstößen gegen die Verkehrsregeln
Regelverstöße können Unfälle verursachen, die Statistik unterscheidet aber nach Unfallart und Schwere. Nach den Destatis-Daten für 2024 gehörten Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren, Vorfahrtsfehler, ungenügender Abstand und nicht angepasste Geschwindigkeit zu den häufig erfassten Fehlverhalten bei Unfällen mit Personenschaden. Bei tödlichen Verkehrsunfällen war nach den endgültigen Ergebnissen für 2025 überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit die häufigste Unfallursache. Eine einzige, für alle Unfallfolgen gültige Rangfolge gibt es deshalb nicht.
- Fehler beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
- Missachtung von Vorfahrtsregeln oder Vorfahrtsschildern
- zu geringer Sicherheitsabstand
- zu hohe oder nicht angepasste Geschwindigkeit
Schnell werden andere Verkehrsteilnehmer übersehen oder Abstände falsch eingeschätzt. Häufig wirken mehrere Ursachen zusammen. Ob ein konkreter Verkehrsverstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde und ob ausnahmsweise ein Augenblicksversagen vorliegt, muss anhand der Umstände des Einzelfalls geprüft werden.
Richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall und bei der Polizei

Zu den wichtigen Verkehrsregeln zählt auch das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall. Nach § 34 StVO müssen Beteiligte unter anderem unverzüglich halten, den Verkehr sichern, sich über die Unfallfolgen vergewissern, Verletzten helfen und die vorgeschriebenen Feststellungen ermöglichen. Je nach Situation ist der Warnblinker einzusetzen. Die Pflichten am Unfallort bestehen unabhängig davon, ob sich jemand später zu einem möglichen Verkehrsverstoß äußert.
Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle sollte man höflich bleiben. Eine Beleidigung kann nach § 185 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden; einen festen „Preis“ für eine bestimmte Geste gibt es nicht. Wer als Beschuldigter oder Betroffener vernommen wird, darf zur Sache schweigen und einen Verteidiger befragen. Das folgt für Strafverfahren aus § 136 StPO und gilt im Bußgeldverfahren über § 46 OWiG entsprechend. Davon zu unterscheiden sind Personalien und die besonderen Pflichten nach einem Unfall. Ein Anwalt kann Akte, Messung, Zuständigkeit und Rechtsfolgen prüfen; ein bestimmter Ausgang lässt sich nicht versprechen.
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Verkehrsregeln auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gelten besondere Verkehrsregeln. Dazu zählt das Rechtsfahrgebot aus § 2 Absatz 2 StVO. Wer dort gegen das Rechtsfahrgebot verstößt und dadurch einen anderen behindert, muss nach Nummer 4.2 der amtlichen BKatV-Anlage mit 80 Euro rechnen. Dieser Tatbestand wird nach Anlage 13 FeV mit einem Punkt bewertet. Entscheidend ist damit nicht allein die Benutzung des linken Fahrstreifens, sondern der jeweils verwirklichte Tatbestand.
Auch beim Überholen hängt die Sanktion vom konkreten Verstoß ab. Wer bei unklarer Verkehrslage überholt und dabei zusätzlich ein Überholverbot oder eine Fahrstreifenbegrenzung missachtet, muss nach den Nummern 19.1 bis 19.1.2 des Bußgeldkatalogs mit folgenden Regelsanktionen rechnen:
- 150 Euro und ein Punkt ohne Gefährdung oder Sachbeschädigung,
- 250 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot bei Gefährdung,
- 300 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot bei Sachbeschädigung.
Diese Werte sind ein konkretes Beispiel und keine pauschale Höchststrafe für jeden Überholverstoß. Weitere Regeln betreffen den Seitenabstand beim Überholen von Fahrrädern, das Verhalten im Stau und die Anschnallpflicht. Polizei und zuständige Behörden kontrollieren die Einhaltung im Rahmen der Verkehrsüberwachung.
Welche Folgen haben wiederholte Verkehrsverstöße?
Wiederholte Verstöße führen nicht automatisch immer zur gleichen Zusatzstrafe. Maßgeblich sind Tatbestand, Voreintragungen und Einzelfall. Ein Regelfahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung kommt nach § 4 Absatz 2 BKatV insbesondere in Betracht, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begangen wird. Daneben kann die Fahrerlaubnisbehörde bei erheblichen oder wiederholten Verkehrsverstößen Eignungszweifel prüfen; § 11 Absatz 3 FeV nennt hierfür mögliche medizinisch-psychologische Gutachten. Die Einzelheiten und verstoßsspezifischen Folgen erklärt die Seite zu Wiederholungstätern.
Ob ein Bußgeld, Punkt oder Fahrverbot korrekt festgesetzt wurde, lässt sich erst anhand des konkreten Tatvorwurfs und der Akte beurteilen. Dabei ist zwischen der verletzten Regel aus der StVO, der Regelsanktion aus dem Bußgeldkatalog und möglichen Fahrerlaubnismaßnahmen zu unterscheiden.
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