Gegen Abmahnung von Frommer Legal vorgehen

Frommer Legal mahnen bereits für mehrere verschiedene Rechteinhaber Anschlussinhaber aufgrund „illegalen Tauschbörsenangebotes“ ab. Das Team von Abmahnhelfer.de hat sich die Abmahnungen der Münchner Kanzlei Frommer Legal ein wenig genauer angesehen und zeigt Besonderheiten und Verteidigungsmöglichkeiten auf.

Frommer Legal und die IP Adressen

Die Kanzlei Frommer Legal beruft sich einleitend auf die Ermittlung durch die Firma ipoque der IP-Adresse des betroffenen Anschlussinhabers. Diese habe festgestellt, dass über die in der Abmahnung aufgeführte IP-Adresse urheberrechtliche geschützte Werke über eine Tauschbörse weltweit Nutzern zum herunterladen angeboten wurde.

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Frommer Legal erwirken Gerichtsbeschluss


Weiterhin führen die Rechtsanwälte von Frommer Legal aus, dass dem beteiligten Provider durch einen Gerichtsbeschluss gestattet wurde, Auskunft über die Identität der hinter der zuvor ermittelten IP-Adresse stehenden Person zu erstatten. Bei einem derartigen Gerichtsbeschluss, der lediglich auf auf eine Auskunft gerichtet ist, handelt es sich keinesfalls um eine Festlegung Ihrer Haftung. Es wurde nur festgestellt, dass offensichtlich eine Rechtsverletzung über Ihren Anschluss veranlasst wurde.

Ist man den Rechtsanwälten von Frommer Legal ausgeliefert?

So kann die Vermutung der selbstverantwortlichen Begehung der Rechtsverletzung schon dann widerlegt werden, wenn er beweissicher darlegen kann, dass die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass der Betroffene nicht als Täter in Frage kommt, sondern ein selbstverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst haben könnte.

Täterhaftung – Störer Haftung – oder keine Haftung

Von der Täterhaftung ist regelmäßig die Störerhaftung zu unterscheiden insbesondere hinsichtlich der von der Kanzlei Frommer Legal im Auftrag ihrer Mandantschaft geltend gemachten Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch als auch der Aufforderung die angefallenen Anwaltskosten zu erstatten. Denn nur wenn eine derartige Haftung besteht, können diese gegen den betroffenen Anschlussinhaber auch weiterverfolgt werden.

So heißt es in der Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal, dass deren „Mandantschaft (…) ferner Anspruch auf Ersatz des ihr entstandenen Schadens“ habe, jedoch ist der Abmahnung nicht zu entnehmen, dass dieser Anspruch dann gegen den Anschlussinhaber besteht, sofern die Vermutung der Täterhaftung nicht erfolgreich widerlegt werden konnte. Zwar kommt anderenfalls eine sogenannte Störerhaftung in Betracht, jedoch ist ein Störer nicht schadensersatzpflichtig.

Auch bezüglich des von der Kanzlei Frommer Legal aufgeführten Unterlassungsanspruches und der Erstattung der Rechtsverfolgungskosten sind die Ausführungen in der Abmahnung sehr knapp gehalten. So wird der Abgemahnte aufgefordert „sich rechtsverbindlich und ausreichend“ strafbewehrt zu Unterlassung zu verpflichten. Zwar können diese Ansprüche im Gegensatz zu dem Schadensersatzanspruch auch gegenüber einem sogenannten Störer geltend gemacht werden. Die Störerhaftung kann jedoch ebenfalls erfolgreich ausgeschlossen werden, sofern der betroffene Abgemahnte seine ihm obliegenden Aufklärungs- und Kontrollpflichten nachgekommen ist.

Diese beinhalten regelmäßig den Internetanschluss ausreichend zu sichern (in der Regel ausreichend WPA 2- Schlüssel) und gegebenenfalls den selbstverantwortlichen Mitnutzern unerlaubtes Filesharing zu untersagen und über dessen Illegalität zu informieren. Gelingt dem Betroffenen neben der Widerlegung der Tatbegehung auch der Nachweis über das Einhalten der Pflichten, so ist dieser auch nicht rechtlich verpflichtet, eine Unterlassungserklärung abzugeben und auch nicht Kosten zu erstatten.

Auch fragen uns unsere Mandanten, welche von der Kanzlei Frommer Legal Abmahnungen erhalten haben, häufig, ob die in der Abmahnung sehr kurz bemessene Frist rechtmäßig ist. Dies ist regelmäßig der Fall, da anderenfalls der Gegenseite der Weg eine einstweilige Verfügung zu bewirken erschwert werden würde.

Wie reagiere ich auf eine Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal?

Wenn auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal geworden sind, so sollten Sie unbedingt Ruhe bewahren und übereilte Handlungen vermeiden – wie Zahlung oder auch Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung. Insbesondere die regelmäßig von der Kanzlei Frommer Legal beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung könnte ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition nur unnötig verschlechtern.

Wichtig ist aber, dass Sie auf die Abmahnung innerhalb der genannten Frist reagieren, da die Kanzlei Frommer Legal in der Vergangenheit schon oftmals die Forderungen ihrer Mandantschaft im Klageweg weiterverfolgt haben. Suchen Sie einen im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt auf, der dann für Sie die Forderungen der Kanzlei Frommer Legal auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen und Sie dann auf mögliche Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen kann.

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