Widerspruch Kapitallebensversicherung

Ein günstiger Weg aus der nicht profitablen Anlageform

Viele Lebens- und private Rentenversicherungsverträge sind als Altersvorsorge mittlerweile ungeeignet, da auf Grund des geringen Zinsniveaus in Zukunft eine profitable, angemessene Verzinsung nicht zu erwarten ist. Daher macht es Sinn sich Gedanken darüber zu machen, wie man das gebundene Kapital aus den nicht profitablen Geldanlagen lösen kann.

Möglichkeit 1

Die Kündigung der kapitalbildenden Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung – herbe Enttäuschungen drohen

Im Kündigungsfall erhält der Versicherte den so genannten Rückkaufswert – sofern dieser vertraglich vereinbart wurde oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Beachten Sie jedoch, dass der Rückkaufswert nicht auf den in der Vergangenheit gezahlten Beiträgen basiert. Viele Versicherungsnehmer erwarten die Rückzahlung der eingezahlten Beträge und entsprechend garantierte Zinsen. Stattdessen zahlen die Versicherungsunternehmen einen Rückkaufswert an die Versicherungsnehmer, da dies in den Renten- bzw. Lebensversicherungsverträgen so festgeschrieben ist. Schlimmstenfalls gehen bis zur Hälfte der Beiträge verloren. Dies hängt vor allem mit den hohen Abschlusskosten zusammen. Weiterhin können Lebensversicherungsverträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden und eine Laufzeit von weniger als 12 Jahren haben hinsichtlich des Ertragsanteils steuerpflichtig sein. Verträge, die später geschlossen wurden müssen grundsätzlich voll versteuert werden. Insofern ist die Kündigung der kapitalbildenden Lebensversicherung oder privaten Rentenversicherung häufig nicht lohnenswert.

Möglichkeit 2

Widerspruch/Widerruf der Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung als günstige Alternative zur Kündigung

Wer in den Jahren 1995 bis 2007 nicht oder nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht bei Abschluss der privaten Renten- oder Lebensversicherung informiert wurde, kann noch heute widersprechen. Und fährt damit mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit besser oder sogar deutlich besser als mit einer Kündigung, denn der Widerspruch kann für Lebensversicherte und Rentenversicherte erheblich günstiger sein. Die Folge eines Widerspruchs im Gegensatz zu einer Kündigung ist, dass die Parteien so gestellt werden, als hätten sie den Vertrag nie abgeschlossen. Das bringt oft deutlich mehr Geld zurück als eine Kündigung, bei der Stornogebühren fällig werden. Der Versicherungsnehmer kann sich also von seiner unprofitablen Geldanlage lösen.

Gemäß Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes kommt auch eine Verfristung des Widerspruchsrechts binnen eines Jahres ab Zahlung der Erstprämie nicht in Betracht. Nach Angaben einer überregionalen deutschen Tageszeitung könnten zehntausende Widerspruchsbelehrungen fehlerhaft sein.

Häufige Fehler in Widerspruchsbelehrungen von Renten- bzw. Lebensversicherungsverträgen

Häufig sind die Widerspruchsbelehrungen unzureichend, weil einer der folgenden Fehler vorliegt:

  • Die Belehrung entspricht nicht der Form, weil sie sich nicht deutlich genug vom übrigen Text abhebt
  • Aus der Belehrung geht nicht hervor, dass für den fristgemäßen Widerspruch die rechtzeitige Absendung ausreicht und der Eingang beim Versicherer nicht erforderlich ist
  • Wenn bei ab 2002 geschlossenen Verträgen nicht ausdrücklich auf die Textform, sondern auf die Schriftform des Widerspruchs hingewiesen ist

Wann kommt ein Widerspruch bzw. Widerruf des Lebensversicherungsvertrages bzw. Rentenversicherungsvertrages in Betracht und ist lohnenswert?

Im Allgemeinen lohnt sich der Widerspruch wenn:

  • eine kapitalbildende Lebensversicherung oder Rentenversicherung zwischen 29. Juli 1994 und 31. Dezember 2007 geschlossen wurde und die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft ist
  • der Vertrag möglichst jung ist, d.h. vor allem bei Abschluss zwischen 2005 und 2007, da dann bei Auszahlung die steuerliche Privilegierung entfällt
  • möglichst wenig an Zusatzversicherungen vereinbart wurde und keine Kombination mit einer Risiko-Lebensversicherung vorliegt bzw. die Todesfallsumme lediglich gering ist

Eine pauschale Beurteilung, ob der Widerspruch eines Lebensversicherungsvertrages oder einer privaten Rentenversicherung noch heute möglich ist und wann er sich lohnt ist jedoch nicht möglich, sondern stets eine einzelfallbezogene Prüfung erforderlich. Verbraucher sollten deshalb nicht voreilig handeln, denn unter Umständen haben sich laufende Versicherungsverträge bereits vernünftig entwickelt und die hohen Abschlussgebühren hinter sich gelassen.

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