MGM International Assurance

Haben auch Sie einen Renten- oder Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, sind damit als profitable Altersvorsorge aber nicht mehr zufrieden? Für viele Verbraucher, die einen solchen Versicherungsvertrag abgeschlossen haben, besteht auch nach Ablauf der eigentlichen Frist das Recht, diesem zu widersprechen. Grund dafür ist die Tatsache, dass viele Versicherungen ihre Versicherungsnehmer bei Abschluss eines Versicherungsvertrags nicht ausreichend über deren Widerspruchsrechte belehrt haben. Folglich begann die Frist für den Widerspruch nicht zu laufen. So ist es betroffenen Versicherungsnehmern noch heute möglich, ihrem Renten- oder Lebensversicherungsvertrag zu widersprechen und so einen rentablen Ausstieg aus ihren Kapitalversicherungsverträgen zu finden. Auch Versicherungsnehmer der MGM International Assurance können hiervon umfasst sein.

Die Geschichte der MGM International Assurance

Die mittlerweile lange zurückreichende Tradition der Versicherungsgesellschaft MGM International Assurance nahm im Jahre 1852 ihren Lauf. Das Unternehmen wurde unter dem Namen Marine and General Mutual Life Assurance Society gegründet und spezialisierte sich zunächst auf besonders risikogefährdete Versicherungsnehmer, unter ihnen – wie die Wahl der Unternehmensbenennung bereits erkennen ließ – hauptsächlich Seefahrer. Im britischen Handelsregister wird sie unter der Registernummer 00000006 geführt und hat damit als einzige der frühesten Versicherungsgesellschaften Großbritanniens noch heute Bestand. Das Neukundengeschäft wurde jedoch bereits im November 2013 vollständig eingestellt. Am 01. Juni 2015 wurde das Unternehmen mit heutigem Sitz in Dublin Teil der Scottish Friendly Assurance Society.

Vielzahl von verwendeten Widerspruchsbelehrungen fehlerhaft

Eine nicht unerhebliche Anzahl der Widerspruchsbelehrungen von Renten- und Lebensversicherungsverträgen bekannter Versicherungsunternehmen ist fehlerhaft. Schätzungen zufolge sind sogar auf etwa 60 % aller zwischen 1994 und 2007 geschlossenen Lebensversicherungsverträge betroffen. Es wurde oftmals sowohl gegen die erforderliche äußere Gestaltung als auch gegen inhaltliche Voraussetzungen einer Widerspruchsbelehrung verstoßen. Auch der Bundesgerichtshof hat inzwischen bestätigt, dass in einem solchen Fall den betroffenen Versicherungsnehmern nach wie vor ein Widerspruchsrecht zusteht.

Widerspruch ermöglicht unkomplizierten Ausstieg

Das nach wie vor bestehende Widerspruchsrecht birgt einige Vorteile für den Versicherungsnehmer, wenn er einen Ausstieg aus dem Vertrag anstrebt. Es ermöglicht im Gegensatz zu einer Kündigung eine unkomplizierte Trennung von alten Lebensversicherungsverträgen. Ein Vergleich der durchschnittlichen Ablaufleistungen der letzten Jahre hat gezeigt, dass sich Lebensversicherungen für den Versicherungsnehmer immer weniger lohnen. Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungsverträge wurden häufig mit dem Inaussichtstellen großer Renditen in den Folgejahren verkauft. Diese Alttarife der Lebensversicherung entsprechen jedoch nicht mehr den heutigen Standards für eine effektive Vorsorge. Bei einer Kündigung des Versicherungsvertrages erhalten Sie lediglich den sogenannten Rückkaufswert zurück. Als weitaus rentabler erweist sich jedoch ein möglicher Widerspruch. Ist ein Widerspruch seitens des Versicherungsnehmers erfolgt, hat dies zur Folge, dass die Versicherung auch die Abschluss– und Verwaltungskosten erstatten muss. Zudem hat der Versicherungsgeber die vom Versicherungsnehmer eingezahlten Prämien entsprechend der gezogenen Nutzungen zu verzinsen. Das Einlegen des Widerspruchs bietet Ihnen im Vergleich zu einer Kündigung einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil.

VON RUEDEN bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung

Die Beantwortung der Frage, ob Ihnen hinsichtlich Ihres Lebens- oder Rentenversicherungsvertrags tatsächlich ein Widerspruchsrecht zusteht, erfordert stets eine genaue Prüfung des Einzelfalls. Ein anwaltlicher Rat ist deswegen obligatorisch. Die Anwälte der Kanzlei VON RUEDEN bieten Ihnen daher eine kostenlose Prüfung Ihres Versicherungsvertrages auf ein bestehendes Widerspruchsrecht an. Nachdem die Rechtsanwälte den Vertrag und die Rechtslage begutachtet haben, erhalten Sie einen fundierten Überblick über Ihre Aussichten und die potentielle Ersparnis im Falle eines Widerspruchs! Sie gehen damit kein Risiko und keine Verpflichtung ein.

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