Prisma Life

Gründe, warum Kunden der Prisma Life Lebensversicherung nun die Reißleine ziehen könnten, gibt es viele. Wir möchten hier nur zwei nennen, auf die wir durch Berichte der Süddeutschen Zeitung aufmerksam wurden. Haben auch Sie eine Altersvorsorge bei der Prisma Life Lebensversicherung abgeschlossen und möchten dieser nun aus verschiedensten Gründen widersprechen, so könnte der sogenannte Widerrufsjoker hilfreich sein. Aufgrund von Fehlern in manchen Widerrufs- bzw. Widerspruchsbelehrungen können Sie so möglichst rentabel aussteigen.

Grund 1: Finanzielle Probleme der Prisma Life Lebensversicherung

Die Versicherungsgesellschaft Prisma Life wurde 2000 in Liechtenstein gegründet. Die Aktiengesellschaft gehört zu hundert Prozent Sören Patzig, der ebenfalls Chef der Allgemeinen Finanz- und Assekuranzvermittlung (AFA AG) mit Sitz in Cottbus ist. Die meisten Kunden des Unternehmens – ungefähr 95 Prozent – kommen aus Deutschland, 5 Prozent aus Österreich. Schlagzeilen machte das Unternehmen Ende 2016, als die Süddeutsche Zeitung am 5. Dezember über erhebliche finanzielle Probleme berichtete. Es ist dabei von einem „erheblichen Liquiditätsengpass“ und der aktiven Suche nach Investoren zur Erhöhung des Eigenkapitals die Rede. Zwar versprach der Versicherer in einer darauffolgenden Pressemitteilung, es habe durch Einsparungen sowohl bei Verwaltungs- als auch bei den Abschlusskosten das Geschäftsmodell der Prisma Life nachhaltig gestärkt. Dennoch bleibt die Zukunft des Unternehmens ungewiss.

Grund 2: Doppelt abkassierte Provisionen der Prisma Life Lebensversicherung

Wenn man weit weg vom deutschen Kunden in Liechtenstein residiert, verliert man vielleicht die Scheu davor, dem Kunden tiefer in die Tasche zu greifen. Über von der Prisma Life doppelt berechnete Provisionen berichtete Herbert Fromme in der Süddeutschen Zeitung am 08.01.2017 in einem Artikel mit der Überschrift „Doppelt abkassiert“. In dem Artikel beschreibt er, wie Kunden des notleidenden Liechtensteiner Lebensversicherers bei Vertragsabschluss Honorar bezahlten und zudem noch laufend Bestandsprovisionen an das Unternehmen zu entrichten hatten. Fromme nimmt dabei Bezug auf einen Bericht der Wirtschaftsprüfer EY, der der SZ vorlag.

Sollten Sie diesbezüglich Ansprüche stellen wollen, stehen wir Ihnen gerne mit rechtlichem Rat und gerichtlicher Tat zur Verfügung.

Fehlerhafte Belehrungen der Prisma Life

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 31. März 2016 (Az. 8 O 5305/15) die Fehlerhaftigkeit einer Belehrung der Prisma Life festgestellt. Der Kläger verlangte Rückerstattung der geleisteten Versicherungsbeiträge aus seiner fondsgebundenen Lebensversicherung sowie der daraus gezogenen Nutzungen. Als nicht ordnungsgemäß sah das Gericht die Frist von zwei Wochen an. Laut Auffassung des Landgerichts Nürnberg Fürth hätte der Versicherungsnehmer sich binnen dreißig Tagen vom Vertrag lösen können. Folglich bejahte das Gericht das Recht des Versicherungsnehmers gegen die Prisma Life auf Rückabwicklung des Lebensversicherungsvertrags. Auch der Kanzlei VON RUEDEN liegen fehlerhafte Belehrungen von Mandanten vor, die wir bei der Durchsetzung ihrer Rechte betreuen.

Kündigung vs. Widerspruch

Ein Widerspruch stellt gegenüber der Kündigung Ihres Versicherungsvertrages einen oftmals enormen Kostenvorteil dar. Im Falle eines Widerspruchs werden Sie so gestellt, als hätten Sie den Lebensversicherungsvertrag nie unterzeichnet, während Sie bei einer Kündigung lediglich den sogenannten Rückkaufswert erhalten. Dieser liegt grundsätzlich deutlich unter dem Betrag, den Sie bisher insgesamt in Ihre Versicherung hinein investiert haben. Teilweise erhalten Sie durch einen Widerspruch 50% mehr Geld zurück als durch eine Kündigung.

Profitieren Sie von unserem Angebot einer kostenlosen Erstprüfung

Die Anwälte der Kanzlei VON RUEDEN bieten Ihnen eine kostenlose Erstprüfung Ihres Versicherungsvertrages an. Nach dieser rechtlichen Begutachtung erhalten Sie in einem ebenfalls kostenlosen Erstgespräch bequem kostenlose Auskunft darüber, wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist, ob sich eine Rückabwicklung wirtschaftlich lohnt, und was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet.

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