SALI

Die SALI wurde in Deutschland insbesondere durch ihr Angebot von sogenannten Dread Disease Versicherungen bekannt. Diese Versicherungen sollten den Versicherungsnehmer finanziell absichern, wenn bestimmte schwere Erkrankungen eintreten. Der Versicherungsnehmer sollte mit diesem Angebot im Ernstfall Leistungen erhalten, die eine normale Krankenkasse nicht bezahlt. Doch die böse Überraschung ließ nicht lange auf sich warten. Liest man das Kleingedruckte, so wird klar, welche Möglichkeiten sich die SALI zum Nachteil des Versicherungsnehmers vorbehält. So kann die SALI auch nach Vertragsschluss versicherte Krankheiten aus ihrem Katalog streichen, ohne dass der Versicherungsnehmer gefragt wird. Die Leistungen im Ernstfall hängen zudem allein davon ab, wie sich der Fonds entwickelt. Wirtschaftet die SALI schlecht, fällt das auf den Versicherungsnehmer zurück.

Viele Versicherungsnehmer wünschen sich, aus welchem Grund auch immer, ihren Versicherungsvertrag vorzeitig zu beenden. Eine Möglichkeit hierfür ist die vorzeitige Kündigung. Der Versicherungsnehmer erhält hierbei den sogenannten Rückkaufswert zurück. Dieser stellt jedoch nur einen Bruchteil der eingezahlten Beiträge dar und ist somit wirtschaftlich höchst nachteilig. Die besten wirtschaftlichen Ergebnisse erzielt jedoch der sogenannte Widerspruch. Auch Versicherungsnehmer der SALI können sich so leicht und möglichst gewinnbringend von ihrem Versicherungsvertrag lösen. Versicherungsnehmer bekommen so die gesamten eingezahlten Beträge sowie einen Nutzungsersatz erstattet.

Die SALI

Bis 2003 war die SALI unter diesem Namen in Deutschland aktiv. Sie wurde dann von der Canada Life aufgekauft. Die Akquisition umfasste sowohl den Kauf der Vertriebs- und Marketing-Gesellschaft SALI Management Services Ltd. als auch die Übertragung des Bestands der deutschen Versicherungsverträge auf die Canada Life Assurance Europe Ltd. Die Verträge, welche durch die SALI abgeschlossen wurden, werden seitdem von der Canada Life Assurance Europe Ltd. betreut.

Die Erfahrungen unserer Rechtsanwälte

Nach unseren Erfahrungen ist der Widerspruch auch bei Versicherungsverträgen der SALI möglich. Grundsätzlich beträgt die gesetzliche Widerspruchsfrist zwei Wochen. Der Gesetzgeber hat jedoch ausdrücklich festgeschrieben, dass die Frist erst zu laufen beginnt, wenn der Versicherungsnehmer ordnungsgemäß belehrt wurde. Dies versäumte die SALI jedoch gerade in vielen Fällen. Noch heute können Versicherungsnehmer alten Versicherungsverträgen der SALI widersprechen.

Unsere Anwälte haben die Versicherungsverträge unserer Mandanten überprüft. Die im Versicherungsschein enthaltenen Widerspruchsbelehrungen sind fehlerhaft, da sie nicht in einer den gesetzlichen Anforderungen des § 5 a VVG a.F. gerecht werdenden Weise drucktechnisch hervorgehoben sind. Hierzu ist erforderlich, dass die Belehrungen den Verbrauchern so präsentiert werden, dass sie ihnen beim Durchblättern der Unterlagen nicht entgehen können  (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.2004 – IV ZR 58/03). Die durch uns geprüften Belehrungen sind weder durch eine andere Farbe, Schriftart oder -größe noch durch Einrücken, Einrahmen oder in anderer Weise hervorgehoben. Sie sind, ebenso wie alle anderen Informationen auf dem jeweiligen Versicherungsschein, lediglich durch eine Überschrift gekennzeichnet.

Zudem sind die Belehrungen auch nicht deutlich, sondern durch den weiteren Hinweis auf das Merkblatt zur Datenverarbeitung und der Antragsdurchschrift sowie der Vollständigkeit der Unterlagen überfrachtet. Nach ständiger Rechtsprechung erfordert der Zweck der Belehrung eine umfassende, unmissverständliche und eindeutige Formulierung, die den Versicherungsnehmer in die Lage versetzt, von seinem Widerspruchsrecht Kenntnis zu erlangen und dieses auch auszuüben. Er kann nur dann erreicht werden, wenn nicht weitere, von dem Widerspruchsrecht unabhängige und insofern ablenkende Passagen aufgenommen werden (vgl. insofern zur Widerspruchsbelehrung: BGH, Urteil vom 13.01.2009- XI ZR 54/08; BGH Urteil vom 24.04.2007- XI ZR 191/06; BGH Urteil vom 04.07.2002- I ZR 55/00).

Die uns vorliegenden Widerspruchsbelehrungen sind zudem nicht ordnungsgemäß, da sie die fristauslösenden Unterlagen nicht zutreffend und vollständig benennen (BGH, Urteil vom 24.02.2016, Az. IV ZR 255/14).

Wir helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen

Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN prüft kostenfrei, ob Ihnen das Recht zum Widerspruch zusteht. Zudem berechnen wir, ob der Widerspruch in Ihrem konkreten Fall wirtschaftlich sinnvoll ist und wir Ihr Recht schnell und sicher umsetzen.

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