HDI

Der „HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie VVaG“, kurz HDI, hat seinen Ursprung in einem Zusammenschluss verschiedener Unternehmen der Stahl- und Eisenindustrie im Jahre 1903. Noch heute wirbt die HDI forsch damit, dass sie gegründet wurde, um ihren Kunden Geld zu sparen.  Von dem reinen Haftpflichtversicherer entwickelte sich die HDI zu dem börsenorientierten Konzern Talanx AG. So gehört heute auch die ehemalige Gerling Lebensversicherungs-AG zur Talanx AG.

Das Loslösen von HDI Lebensversicherungsverträgen

Wer vor Jahren eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, folgte den damaligen Anpreisungen der Versicherungsbranche. Insbesondere die fondsgebundenen Lebensversicherungen entwickeln sich entgegen den Verlautbarungen seit den letzten Jahren schlecht. In den schlimmsten Fällen verliert der Fonds an Wert und der Auszahlungsanspruch des Kunden mindert sich. Sie können sich jedoch von Ihrem Vertrag befreien, wenn Sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses falsch oder gar nicht über Ihr Recht zum Widerspruch durch die Versicherung belehrt worden sind. Auch die Widerspruchsbelehrungen der Gerling Lebensversicherungs-AG weisen Angriffspunkte auf. Beispielsweise sind diese oftmals nicht drucktechnisch deutlich genug hervorgehoben. Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 28.01.2004, Az. IV ZR 58/03) hält eine Belehrung für nicht deutlich hervorgehoben, wenn sie „dem Verbraucher weder gesondert präsentiert noch drucktechnisch so stark hervorgehoben [ist], dass sie ihm beim Durchblättern der acht Seiten, aus denen allein der Versicherungsschein und seine Anlage bestehen, nicht entgehen könnte, selbst wenn er nicht nach einer Widerspruchsmöglichkeit sucht“.

Zudem werden in vielen Belehrungen nur einzelne, aber nicht alle Verbraucherinformationen genannt. Der Bundesgerichtshof entschied (Urteil vom 28.09.2016, Az. IV ZR 192/14), dass eine solche Belehrung fehlerhaft ist. Etliche Kunden der HDI Lebensversicherung nutzen bereits den Widerspruchsjoker, retten so ihr Geld und investieren es in erfolgreichere Investments.

Der Vergleich zwischen Widerspruch und Kündigung Ihrer Lebensversicherung

Der Widerspruch weist gegenüber der Kündigung in den meisten Fällen große finanzielle Vorteile auf. Im Falle des erfolgreichen Widerspruchs darf die Versicherung Ihnen zwar den genossenen Versicherungsschutz abziehen – gerade die horrenden Abschluss- und Verwaltungskosten werden bei einem erfolgreichen Widerspruch jedoch nicht von der Lebensversicherung einbehalten. Im Falle einer Kündigung macht die Lebensversicherung diese Kosten geltend. Teilweise zahlen Kunden mehrere Jahre Beiträge, bis die Abschluss- und Verwaltungskosten der Versicherung gedeckt werden. Erst danach beginnt die Versicherung damit, mit Ihren eingezahlten Beiträgen zu arbeiten und Ihr Geld zu mehren. Durch den Widerspruch wird der Vertrag komplett rückabgewickelt. Haben Sie mit uns gemeinsam erfolgreich widersprochen, muss die HDI Lebensversicherung all Ihre eingezahlten Beiträge zuzüglich etwaiger Zinsen zurückerstatten.

Hegen Sie auch den Verdacht, dass Sie beim Abschluss der Lebensversicherung nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerspruchsrecht informiert worden sind? Die Kanzlei VON RUEDEN prüft kostenlos die in Ihrer Lebensversicherung verwendete Widerspruchsbelehrung und klärt, ob ein etwaiger Widerspruch für Sie wirtschaftlich vorteilhaft ist.

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