BMW Bank – jetzt Autokreditvertrag widerrufen und Vorteile sichern

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Verbraucher, die den Erwerb ihres Fahrzeugs über die BMW Bank finanzieren, haben jetzt gute Chancen, sich von ihrem Autokreditvertrag und von ihrem Fahrzeug zu trennen. Aktuell geraten viele Autokreditverträge in den Blickpunkt der Jurisprudenz. Denn viele Autobanken haben bei der Vertragsgestaltung geschludert. So wurden offenbar nicht alle verbraucherschutzrechtlichen Vorgaben beachtet. Deswegen können viele Verbraucher auch nach Jahren noch ihre PKW- Finanzierung rückgängig machen. Auch die BMW Bank könnte davon betroffen sein.

Widerrufsrecht auch bei Autofinanzierung

Im Regelfall steht Verbrauchern bei Finanzdienstleistungen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dies gilt auch für Autokreditverträge. Jedoch beginnt die Widerrufsfrist frühestens dann zu laufen, wenn der Verbraucher korrekt über sein Widerrufsrecht informiert und alle Pflichtangaben gemacht wurden. Ist die Widerrufsinformation fehlerhaft oder wurden nicht alle Pflichtangaben gemacht, beginnt die Widerrufsfrist unter Umständen gar nicht erst zu laufen. Im Prinzip steht Verbrauchern dann ein „ewiges“ Widerrufsrecht zu. Laut einer ersten Einschätzung von Rechtsanwälten und Verbraucherschützern enthalten eine Vielzahl von Autokreditverträgen Fehler bei der Vertragsgestaltung.

Jetzt informieren und Vorteile sichern

Kunden der BMW Bank, die mit ihrem Autokreditvertrag oder Ihrem Fahrzeug unzufrieden sind, sollten ihre Möglichkeiten prüfen lassen. Bei einem Widerruf werden sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Relevant ist dies für alle Verträge, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden. Wird der Widerruf erklärt, heißt das, dass die Kunden Ihr Fahrzeug zurückgeben können. Dafür erhalten sie im Gegenzug Ihre Raten und die Anzahlung zurück. Von der Rückerstattung abgezogen wird ein Nutzungsersatz. Das betrifft die Anteile für die Darlehenszinsen und unter Umständen ein Nutzungs- und Wertersatz für die gefahrenen Kilometer.

Widerrufsrecht nach dem 12. Juni 2014

Verbraucher, die ihre Autokreditverträge nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen haben, können von einer noch verbraucherfreundlicheren Rechtslage profitieren. Denn aufgrund einer Gesetzesänderung ist Wertersatz nur zu leisten, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt wurde. Dies ist bei einer fehlerhaften Widerrufsinformation aber eben nicht der Fall. Im Ergebnis sind Verbraucher damit fast kostenlos gefahren. Die genauen Konditionen einer Rückabwicklung sind dabei immer abhänig von der konkreten Vertragsgestaltung und den Umständen des Einzelfalls, weshalb eine individuelle Prüfung durch einen Experten erfolgen sollte.

Kunden der BMW Bank können unsere kostenlose Erstberatung nutzen

Haben Sie einen Autokreditvertrag bei der BMW Bank in dem oben genannten Zeitraum abgeschlossen, sollten Sie ihre Rückgabemöglichkeit nicht ungeprüft lassen. Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN bietet Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an. Setzen Sie sich dazu einfach mit uns per E-Mail (info@rueden.de) oder telefonisch (030 / 200 590 770) in Verbindung, um sich einen möglichen finanziellen Vorteil durch die Nutzung des Widerrufsjokers nicht entgehen zu lassen.