Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Frankreich

Veröffentlicht am in Abgasskandal

In Frankreich besteht in einem weiteren Département die Möglichkeit Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zu verhängen. In 24 Départements können nun kurzfristig Fahrverbote ausgesprochen werden, um die Luftreinhaltepläne durchzusetzen. Frankreich steht genau wie Deutschland seitens der Europäischen Union (EU) unter Druck. Beiden Ländern droht ein Vertragsverletzungsverfahren, da regelmäßig die zulässigen Grenzwerte für Stickoxide (NOx) überschritten werden.

Unterschiedliche Umweltzonen in Frankreich

Um die NOx-Werte effektiv zu reduzieren gibt es in Frankreich zwei unterschiedliche Umweltzonen: Sogenannte „Verkehrseinschränkungszonen“ und „Luftschutzzonen“. In den erstgenannten ist der Verkehr dauerhaft begrenzt und die Auflagen werden langfristig verschärft. Die „Luftschutzzonen“ werden nur über einen bestimmten Zeitraum eröffnet, sobald die Luftverschmutzung akut ist. Dies ist meist in Metropolregionen der Fall, so dass kurzfristig Fahrverbote verhangen werden können.

Alte Dieselfahrzeuge besonders vom Fahrverbot betroffen

Insbesondere ältere Dieselfahrzeuge sind von möglichen Fahrverboten betroffen. In Wintermonaten ist die Luftverschmutzung besonders hoch, da die Witterungsbedingungen die Konzentration der Schadstoffe begünstigt. Daher ist wahrscheinlich, dass Frankreich schon bald Fahrverbote in einigen Départements aussprechen wird. Davon wären insbesondere ältere Dieselfahrzeuge mit der Vignette 5 betroffen. Den Fahrzeugen kann kurzfristig die Zufahrt zu den entsprechenden Gebieten versagt werden.

Nur ein Tag Vorwarnzeit für Fahrverbote

Wenn nun in den Gebieten die Grenzwerte für Feinstaub, Ozon oder Stickoxide überschritten werden, können Fahrverbote ausgerufen werden. Dies kann sehr plötzlich mit nur einem Tag Vorwarnzeit geschehen. Für viele Dieselfahrer würde das zu enormen Problemen führen. Frankreich will bis März 2018 die Maßnahmen erweitern. Auch in Deutschland werden Fahrverbote wahrscheinlicher, um die Abgasproblematik bundesweit in den Griff zu bekommen.

Fahrverbote auch in Deutschland sehr wahrscheinlich

In der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes am kommenden Donnerstag wird erwartet, dass Fahrverbote in Deutschland grundsätzlich als zulässig bewertet werden. Den Kommunen und Städten wird dann die Möglichkeit eröffnet, in Luftreinhalteplänen auch Fahrverbote festzuschreiben. In den meisten Städten wird dies die einzige Möglichkeit sein, um die unzulässigen Grenzwertüberschreitungen in den Griff zu bekommen.

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Insbesondere Dieselfahrzeuge die vom Abgasskandal betroffen sind und eine Betrugssoftware verbaut haben, können an den Hersteller zurückgegeben werden. Gleiches gilt auch für Fahrzeuge deren NOx-Werte deutlich über den Herstellerangaben. Wir von der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN haben uns auf Verbraucherinteressen im Abgasskandal spezialisiert und betreuen schon hunderte von Mandanten. Im Erfolgsfall bekommen sie den Kaufpreis Ihres Fahrzeugs erstattet. Davon wird noch ein Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer abgezogen, wobei die Summe jedoch regelmäßig über dem Erlös auf dem Gebrauchtwagenmarkt liegt.