Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: So lassen sich Fristen verlängern

Ein Bußgeldverfahren ist gespickt mit zahlreichen Fristen. Wer beispielsweise Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen möchte, die Frist dafür aber versäumt, hat meistens ein Problem. Hoffnungsschimmer ist dann die sogenannte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Was steckt dahinter?

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Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand lässt sich bei der zuständigen Bußgeldbehörde beantragen und ist im § 52 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt. Die Wiedereinsetzung im Bußgeldverfahren ist eine Möglichkeit, Fristversäumnisse quasi ungeschehen zu machen und die Frist noch einmal von vorn beginnen zu lassen – allerdings nur dann, wenn der Betroffene selbst keine Schuld daran hat, dass er die Frist versäumt hat.

Mögliche Gründe für eine unverschuldete Fristversäumnis:

  • Fehler bei der Post – zum Beispiel verspätete Zustellung des Bußgeldbescheids, Einwurf in den falschen Briefkasten, Verlust des Briefs durch die Post oder verlorengegangenes Einspruchsschreiben
  • Schwere Erkrankung des betroffenen Autofahrers
  • Längerer Urlaub des Betroffenen

Wichtig: Auch wenn einer der oben genannten Gründe vorliegt, kann es passieren, dass die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht genehmigt wird. Autofahrer sollten sich also keinesfalls darauf verlassen, sondern immer versuchen, die reguläre Einspruchsfrist von zwei Wochen einzuhalten.

Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Was ist zu tun?

Wer die zweiwöchige Frist für den Einspruch versäumt hat und einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen möchte, sollte sich im ersten Schritt erkundigen, wo er das zu tun hat. Es kann entweder die Bußgeldstelle oder auch ein Gericht zuständig und damit Adressat für den Antrag sein. Erfragen lässt sich das bei der Behörde, die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat.

Hier ist aber auf jeden Fall Eile gefragt. Denn auch für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gibt es eine Frist: Der Antrag muss üblicherweise innerhalb einer Woche nach Beseitigung des Hindernisses gestellt werden. Ein Beispiel: Ein betroffener Autofahrer war vier Wochen im Urlaub und hat deshalb die Frist für den Einspruch versäumt. Sobald er aus dem Urlaub zurückgekommen ist und den Bußgeldbescheid im Briefkasten findet, hat er eine Woche Zeit, den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf den Weg zu bringen.

Antrag auf Wiedereinsetzung nach Bußgeldbescheid: Bitte gut begründen!

Beim Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist es wichtig, dass betroffene Autofahrer sehr gut und glaubhaft begründen können, warum sie die Frist nicht einhalten konnten. Sie können dafür beispielsweise ärztliche Atteste oder Reisedokumente einreichen. Wie der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ganz konkret aussehen muss, ist nicht einheitlich geregelt. Einfacher ist es, ein Muster dafür zu verwenden. Wer sich unsicher ist, wie der Antrag formuliert werden sollte und welche Unterlagen nicht fehlen dürfen, sollte sich Rat bei einem Anwalt für Verkehrsrecht suchen, der die nötige Erfahrung bei der Beantragung besitzt.

Hier können Sie sich unser Muster für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kostenlos runterladen:

Wurde der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ordnungsgemäß und fristgerecht eingereicht, wird die Bußgeldstelle darüber entscheiden, ob der Betroffene eine Verlängerung für seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhält.

Antrag stattgegeben? Frist beginnt erneut!

Wenn die zuständige Behörde dem Antrag tatsächlich stattgegeben hat, können sich die betroffene Autofahrer freuen: Sie bekommen die Einspruchsfrist erneut gewährt. Das heißt, sie haben nochmals 14 Tage Zeit, um ihren Einspruch einzulegen.

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