Amtlicher Rückruf für Mercedes-Diesel der A- und B-Klasse

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Im Abgasskandal muss Daimler erneut zwei Mercedes-Modelle zurückrufen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat am 29. Oktober 2021 einen Rückruf von Dieselfahrzeugen der Mercedes A- und B-Klasse angeordnet, um unzulässige Abschalteinrichtungen entfernen zu lassen. Die Behörde teilt mit, dass Mercedes-Diesel der Baujahre 2009 bis 2011 betroffen sind. Ein verpflichtender Rückruf des KBA verbessert die Chancen klagender Mercedes-Kunden, sich vor Gericht gegen die Daimler AG durchzusetzen.

Inzwischen sind mehrere Hunderttausend Diesel-Fahrzeuge in Deutschland vom Mercedes-Abgasskandal betroffen – die meisten aus den Modellreihen A-, B-, C-, E- und S-Klasse. Auch die Geländewagen GLC, GLE, ML, G-Klasse und die Transporter Sprinter, Vito und Viano müssen zum Softwareupdate in die Werkstatt, wie erst kürzlich bekannt wurde. Aktuell hat das KBA einen verpflichtenden Rückruf für Modelle der A-Klasse und B-Klasse angeordnet, die zwischen 2009 und 2011 hergestellt wurden. Die Behörde teilt mit, dass von dem Rückruf weltweit etwa 51.156 Fahrzeuge betroffen sind. In Deutschland geht es um 16.377 Fahrzeuge. Der Rückruf läuft unter dem Hersteller-Code 5497524.

Rückrufe von Daimler-Fahrzeugen im Abgasskandal

Während Daimler weiterhin auf dem Standpunkt beharrt, die beanstandeten Funktionen seien zulässig, stehen die Chancen von Verbrauchern auf Schadensersatz gegen die Daimler AG derzeit so gut wie nie. Das Kraftfahrt-Bundesamt erlässt einen Rückruf nach dem anderen gegen Daimler. Im vergangenen Jahr gab das KBA im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal mehr als 20 Rückrufe bekannt. Der Grund lautet: „Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“. Softwareupdates der Motorsteuerung sollen Abhilfe schaffen, können aber zu neuen Problemen führen.

In den letzten beiden Monaten erließ die Behörde drei Mercedes-Rückrufe: Am 16. September 2021 wurden Mercedes-Sprinter der Baujahre 2013 bis 2018 verpflichtend zurückgerufen. Weltweit waren 262.692 Sprinter betroffen, davon 98.745 Fahrzeuge in Deutschland. Am 1. Oktober gab das KBA bekannt, dass auch die Modelle Vito und Viano zum Softwareupdate in die Werkstatt müssen: 235.152 Fahrzeuge weltweit – bundesweit sind es 88.535 Diesel.

Daimler hat mehrere Abschalteinrichtungen verbaut

Für das KBA steht fest, dass Daimler in zahlreichen Mercedes-Modellen verschiedene Abschalteinrichtungen verbaut hat. Während die gesetzlichen Abgasnormen auf dem Prüfstand eingehalten werden, verschmutzen die Fahrzeuge im Straßenbetrieb die Umwelt und gefährden unsere Gesundheit.

Daimler befindet sich noch immer mitten im Abgasskandal. Immer mehr Gerichte verurteilten den Stuttgarter Autobauer zur Zahlung von Schadensersatz, weil er Dieselfahrzeuge manipuliert und Verbraucher dadurch sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt hat. Die Oberlandesgerichte Naumburg, Köln, Nürnberg und Frankfurt haben sich auf Seiten der Verbraucher positioniert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bezeichnet das sogenannte Thermofenster, das in Daimler-Motoren verbaut wird, als unzulässig. Und auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei Verfahren an die zweite Instanz zurückverwiesen, weil den klagenden Verbrauchern Ansprüche zustehen könnten.

In den Daimler-Verfahren wird derzeit nicht mehr nur über das sogenannte Thermofenster verhandelt, das die Abgasreinigung in Abhängigkeit von der Außentemperatur steuert, sondern auch über die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, die einige Gerichte als illegale Prüfstanderkennung bewerten.

Daimler-Abgasskandal: Jetzt kostenlose Erstberatung nutzen!

Betroffene Fahrzeugbesitzer haben derzeit beste Chancen, ihre Schadensersatzansprüche gegen Daimler erfolgreich durchzusetzen: Vom KBA angeordnete Pflichtrückrufe machen es Klägern deutlich einfacher, ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Den Klägern steht oft Schadensersatz in Höhe von mehreren zehntausend Euro zu.

Vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern empfehlen wir daher, sich unverzüglich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigten drohen Fahrverbote, Stilllegungen und massive Wertverluste, wenn sie ihre Ansprüche nicht rechtzeitig mit einer Klage geltend machen. Sind Sie vom Dieselskandal betroffen? Nutzen Sie gern unsere kostenlose Erstberatung. Wir klären, ob sich eine Schadensersatzklage in Ihrem Fall lohnt.