Diesel Fahrverbote – So kommen Sie zu Ihrem Recht!

Die angekündigten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge versetzen deutsche Autofahrer nicht zu Unrecht in Alarmbereitschaft. Darf ich künftig meinen Diesel nicht mehr fahren? Komme ich womöglich gar nicht mehr zur Arbeit? Und wer ersetzt mir den entstandenen immensen Schaden? Vor allem Fahrer von Diesel-Fahrzeugen, die im Zuge des Abgasskandals mit angebliche weit besseren Abgaswerten verkauft wurden als sie tatsächlich erzeugten, sind zu Recht erbost. Doch zum Glück gibt es eine Reihe von Auswegen aus der Misere. Wir zeigen Ihnen, welche.

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Aktuelle und in 2019 drohende Diesel Fahrverbote

Hamburg war im Juni 2018 die erste Stadt, die für alle Dieselfahrzeuge bis Abgasnorm Euro-5 eine Fahrverbotszone eingerichtet hat. Stuttgart richtete Anfang Januar 2019 ein Diesel Fahrverbot bis zur Norm Euro-4 ein, das deckungsgleich zur bisherigen Umweltzone verläuft. Dieses gilt für Auswärtige, wird aber im April 2019 auf Einheimische ausgedehnt. Für Berlin, Essen, Gelsenkirchen, Köln und weitere Städte sind Diesel Fahrverbote in Planung oder bereits beschlossen. Ausgehend von den Messungen der Schadstoffbelastung durch das Umweltbundesamt dürften bald auch München und Düsseldorf folgen, deren Messwerte oberhalb des Grenzwertes lagen.

Von Diesel Fahrverboten betroffene Städte

Hamburg war im Juni 2018 die erste Stadt, die für alle Dieselfahrzeuge bis Abgasnorm Euro-5 eine Fahrverbotszone eingerichtet hat. Allerdings waren Anwohner und Gewerbetreibende davon ausgenommen. Vom Diesel Fahrverbot betroffen sind zwei Straßenabschnitte im Stadtteil Altona-Nord. Es gilt auf einem rund 580 Meter langen Abschnitt der Max-Brauer-Allee und auf 1,6 Kilometern der Stresemannstraße.

Das Verwaltungsgericht hat Anfang Dezember 2018 Diesel Fahrverbote bis Abgasnorm Euro-5 für Teilstrecken auf den folgenden Straßen ab 1. Juli 2019 verfügt: Leipziger Straße, Reinhardtstraße, Brückenstraße, Friedrichstraße, Kapweg, Stromstraße, Alt-Moabit und Leonorenstraße. In der Leipziger Straße könnten sogar Euro-6-Diesel verboten werden. Aktuell hat das Land Berlin noch bis zum 31. März 2019 Zeit, die Anordnung des Verwaltungsgerichts Berlin zu beschließen. Die Ausweitung der Diesel-Fahrverbots-Zonen wird vom Senat geprüft. 106 zusätzliche Abschnitte könnten betroffen sein.

Die Stadt Stuttgart hat am 1. Januar 2019 in der gesamten Umweltzone Stuttgart ein ganzjähriges Diesel Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge bis Abgasnorm Euro-4 eingeführt. Für Anwohner gilt dieses Diesel Fahrverbot ab dem 01. April 2019. Zur Gewährleistung der Erreichbarkeit einiger Stadtteile sind drei Strecken vom

* B10 und Obertürkheimer Straße
* Heerstraße, Mittlere Filderstraße, Neuhauser Straße entlang der A8
* B10 und B27a zwischen Korntal-Münchingen und Kornwestheim

Das Kölner Verwaltungsgericht hat im November 2018 die Einführung von Diesel Fahrverboten für die gesamte grüne Umweltzone entschieden. Das Diesel Fahrverbot in Köln gilt ab April 2019 für Dieselfahrzeuge bis Abgasnorm Euro-4 sowie für Benziner der Klassen Euro 1 und 2. Ab September 2019 wird das Diesel Fahrverbot Verbot auf die Abgasnorm Euro-5 ausgeweitet.

München als führende Stadt in Hinsicht auf die Stickoxid-Werte plant aktuell (für 2019) keine Diesel Fahrverbote. Die Regierung von Oberbayern will demnächst erst einmal einen neuen Luftreinhalteplan vorlegen. Über die Notwendigkeit der Einführung von Diesel Fahrverboten im Zentrum von München wird stark diskutiert, sodass laut Angaben der Tagesschau bereits eine gerichtliche Androhung zur zwingenden Umsetzung eines Diesel Fahrverbots drohen könnte. Für Dieselfahrer ist also auch in München mittelfristig mit einem Fahrverbot zu rechnen.

Düsseldorf plant aktuell (für 2019) keine Diesel Fahrverbote. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat einen neuen Luftreinhalteplan vorgelegt. Dieser enthält einen unmfangreiche Katalog an Maßnahmen zur Reduzierung der Stickoxid-Belastung, u.a. Die Einführung von Sonderspuren – sogenannten Umweltspuren. Ob die Maßnahmen den in der europäischen Richtlinien vorgesehenen Zeitraum zur Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte erfüllen können, ist fraglich. Daher sind Diesel Fahrverbote auch in Düsseldorf künftig nicht ausgeschlossen.

Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht hat im November 2018 die Überarbeitung des Luftreinhalteplans für Essen bis zum 1. April 2019 und die Einrichtung von Diesel Fahrverboten für 18 Essener Stadtteile angeordnet. Bei Durchsetzung des Diesel Fahrverbot ab Juli 2019 wären folgende Stadtteile betroffen: Altendorf, Altenessen-Süd, Altenessen-Nord, Frillendorf, Frohnhausen, Holsterhausen, Huttrop, Kray, Leithe, Nordviertel, Ostviertel, Rüttenscheid, Stadtkern, Steele, Südostviertel, Südviertel, Vogelheim und das Westviertel, Teilstrecke der Autobahn A40. Auch Benziner mit Motoren der Klassen Euro 2/II und älter wären betroffen. Ab dem 1. Juli 2019 würde das Fahrverbot Dieselfahrzeuge bis Abgasnorm Euro-4 und ab dem 1. September 2019 Fahrzeuge bis Abgasnorm Euro-5 umfassen.

Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht hat im November 2018 die Einrichtung von Diesel Fahrverboten angeordnet. Bei Durchsetzung des Diesel Fahrverbot ab Juli 2019 wäre dann mit der Kurt-Schumacher-Straße eine Hauptverkehrsader der Stadt betroffen. Ab dem 1. Juli 2019 dürfte dieser Bereich dann nur noch mit Fahrzeugen der Abgasnorm Euro-6 befahren werden.

Bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung wird es in Frankfurt ab dem 1. Februar 2019 keine Fahrverbote für Dieselfahrer geben. Der Verwaltungsgerichtshof hat einen Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe abgelehnt. Die Entscheidung fällt jetzt in einem Berufungsverfahren. Das Diesel Fahrverbot sollte zum 1. Februar 2019 für Diesel bis Abgasnorm Euro-4 im gesamten Bereich der Umweltzone eingerichtet werden. Ab September sollte das Verbot auch für Abgasnorm Euro-5 gelten.

Das vom Verwaltungsgericht angekündigte Fahrverbot ab 1. Januar 2019 ist vorerst ausgesetzt. Im Berufungsverfahren will die Stadt Aachen nachweisen, dass sie die Stickoxid-Grenzwerte einhalten kann.

Ab Juni 2019 sind zwei Straßen in Darmstadt für ältere Fahrzeuge tabu – die Hügelstraße am City-Tunnel und die Heinrichstraße. Das Fahrverbot gilt für Diesel-Fahrzeuge Abgasnorm Euro-5 und für Benziner Abgasnorm Euro-2.

Das Kölner Verwaltungsgericht hat im November 2018 die Einführung von Diesel Fahrverboten für die Straße Belderberg und die Reuterstraße entschieden. Das Diesel Fahrverbot in Bonn soll ab April 2019 für Dieselfahrzeuge bis Abgasnorm Euro-4 sowie für Benziner der Klassen Euro 1 und 2 gelten. Ab September 2019 würde das Diesel Fahrverbot Verbot auf die Abgasnorm Euro-5 ausgeweitet. Die Landesregierung hat jedoch Berufung gegen das Urteil eingelegt.Das Kölner Verwaltungsgericht hat im November 2018 die Einführung von Diesel Fahrverboten für die Straße Belderberg und die Reuterstraße entschieden. Das Diesel Fahrverbot in Bonn soll ab April 2019 für Dieselfahrzeuge bis Abgasnorm Euro-4 sowie für Benziner der Klassen Euro 1 und 2 gelten. Ab September 2019 würde das Diesel Fahrverbot Verbot auf die Abgasnorm Euro-5 ausgeweitet. Die Landesregierung hat jedoch Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Hinweis: Wenn in Ihrer Stadt ein Wert von über 50 mg pro Kubikmeter im Jahresmittel gemessen wurde, ist ein Fahrverbot selbst für den Fall wahrscheinlich, dass der Wert für ein Fahrverbot von 40 mg auf 50 mg angehoben wird. Allerdings wird nach vorläufigen Zahlen von 2018 in nur noch drei Städten die Schwelle von 50 Mikrogramm überschritten: In Köln (59), Düsseldorf (53), Dortmund (51). In 2017 lag auch Düren (58) über der Schwelle. Alle anderen beklagten Städte liegen zwischen 40 und 50 Mikrogramm.

Warum gibt es eigentlich Diesel Fahrverbote?

Grundsätzlich sind die angekündigten Diesel Fahrverbote eine Maßnahme, um die Stickstoffdioxid-Werte in den deutschen Innenstädten nachhaltig zu senken. Da Dieselfahrzeuge laut Umweltbundesamt für etwa drei Viertel der Stickstoffdioxid-Emissionen im Straßenverkehr verantwortlich sind, betreffen die Fahrverbote zunächst ausschließlich diese Antriebsart. Die rechtliche Grundlage von Fahrverboten fußt im Übrigen nicht auf bundesdeutschem Recht, sondern auf dem Unionsrecht der EU. Das Bundesverwaltungsgericht hat aber bereits bestätigt, dass Städte und Kommunen Diesel Fahrverbote verhängen können, wenn andere Schritte, den Anteil von Stickstoffdioxid unter den erlaubten Wert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter jährlich zu drücken, keinen Erfolg zeigen.

Wen betrifft ein Diesel Fahrverbot und wie wirkt es sich aus?

Aktuell könnten von den Diesel Fahrverboten vier von fünf Dieselfahrzeugen bedroht sein, insgesamt mehr als 12 Millionen Fahrzeuge. Ausgenommen wären nach aktuellen Plänen nur die Dieselautos mit Euro-6 Abgasnorm – zumindest noch. Euro-4 und Euro-5-Diesel hingegen sind schon jetzt akut betroffen – genauso übrigens wie alte Benziner unterhalb der Schadstoffklasse 3.

In einigen Kommunen diskutiert man bereits die Einführung einer Blauen Plakette – analog zu den Ampelplaketten, die es in manchen Innenstädten schon seit Jahren gibt. Nur mit einer solchen Plakette dürften dann die betroffenen Innenstädte befahren werden. Alle anderen dürfen schlicht nicht mehr in gewisse Bereiche der Städte einfahren. Bei Zuwiderhandlungen drohen hohe Bußgelder.

Vom Diesel Fahrverbot betroffen? Das können Sie tun!

Um zu prüfen, ob Sie tatsächlich von einem Diesel Fahrverbot betroffen sind oder sein könnten, müssen Sie zunächst wissen, welche Abgasnorm Ihr Fahrzeug besitzt. Sie finden dazu eine Kennziffer in Ihrem Fahrzeugbrief. Die Schlüsselnummern 36NO bis 36YO bedeuten, dass Ihr Fahrzeug die Abgasnorm Euro-6 erfüllt und noch keine akute Bedrohung vorliegt. Die Kennziffern 35AO bis 35MO weisen hingegen auf Euro-5 hin, die Schlüsselnummern 00-88 gar auf Euro-4 oder niedriger. Damit haben Sie im Falle eines Diesel Fahrverbotes in jedem Fall das Nachsehen.

Euronorm Übersicht - Diesel Fahrverbot

Wenn Ihr Fahrzeug tatsächlich zu denen gehört, die womöglich bald entscheidenden Einschränkungen unterliegen werden, gilt es, zu prüfen, inwieweit Sie den Nutzungs- und Wertverlust kompensieren lassen können. Das geht momentan auf zwei Arten. Erstens kann es sein, dass Ihr Auto vom Dieselskandal betroffen ist und Sie vom Hersteller Schadenersatz einfordern können. Zweitens kann es sein, dass Ihr Kreditvertrag widerrechtlich formuliert ist, so dass Sie ihn rückgängig machen können. Eine dritte Variante, das verwaltungsrechtliche Vorgehen gegen ein kommunales oder städtisches Diesel Fahrverbot, liegt momentan noch etwas im Unklaren.

Rückgabe Ihres Dieselfahrzeuges

Die großen deutschen Autobauer Volkswagen, BMW und Mercedes-Benz sowie deren Tochterunternehmen wie Skoda oder Seat haben, so die Auffassung einiger Gerichte, jahrelang ihre Kunden vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht. Abgaswerte wurden manipuliert und die falschen Werte als Kaufgrund angepriesen. Die tatsächlichen Werte machen diese Fahrzeuge nun zur Zielscheibe für Diesel Fahrverbote. Sie können mit anwaltlicher Hilfe auf Schadenersatz oder ein mängelfreies Neufahrzeug klagen. Alternativ können Sie sich einer der Sammelklagen anschließen, die im Rahmen der neuen Musterfeststellungsklage gegen die Autokonzerne laufen.

Kreditwiderruf

Wenn Sie Ihr Fahrzeug finanziert haben, wurde ein Kreditvertrag angefertigt. Durch Änderungen im Vertragsrecht im Jahre 2010 sind viele dieser Verträge ungültig oder anfechtbar. Die Banken und Autohändler haben nämlich oft ihre Dokumente nicht oder nicht vollständig angepasst. Vor allem das Widerrufsrecht ist oft unvollständig und läuft damit nicht mehr nur 14 Tage, sondern unbegrenzt. Folglich können Sie als Geschädigter Ihre Kreditraten sowie Ihre Anzahlung zurückerhalten – sogar noch Jahre nach dem Vertragsabschluss. Sie kündigen also quasi den Kredit, verlangen Ihr Geld zurück und geben den von den Fahrverboten bedrohten Diesel zurück. Wurde der Vertrag nach dem 12. Juni 2014 geschlossen, müssen Sie oft nicht einmal die gefahrenen Kilometer entschädigen.

Verwaltungsrechtliches Vorgehen gegen das Fahrverbot

Die rechtliche Grundlage der Fahrverbote ist höchst umstritten und dürfte noch einige Verfahren und Prozesse nach sich ziehen. Mit jeder neuen Verordnung ist daher zu klären, ob die jeweilige Stadt oder Kommune überhaupt Diesel Fahrverbote verhängen durfte. Diesbezüglich ist die Lage jedoch noch unklar. Wir als Spezialisten für den Abgasskandal und seine Folgen beobachten die Entwicklung natürlich sehr genau und prüfen Ihren individuellen Fall gern auch im Hinblick auf ein verwaltungsrechtliches Verfahren.

Wir helfen Ihnen – schnell, kompetent und ohne Kostenrisiko

VON RUEDEN ist Ihr Partner im Dieselskandal und in Sachen Diesel Fahrverbote. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten und vertreten Sie in Einzelklagen gegen die Autohersteller, die Ihnen mit falschen Abgaswerten ein Fahrzeug schmackhaft gemacht haben oder die Bank, die Ihnen mit einem widerrechtlichen Vertrag einen Diesel finanziert hat. Gern melden wir Sie auch für eine Musterfeststellungsklage an und helfen Ihnen dabei, aus dieser neuen Form der Sammelklage das beste Ergebnis herauszuholen.Jetzt kostenlose Erstberatung einholen!VON RUEDEN ist Ihr Partner im Dieselskandal und in Sachen Diesel Fahrverbote. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten und vertreten Sie in Einzelklagen gegen die Autohersteller, die Ihnen mit falschen Abgaswerten ein Fahrzeug schmackhaft gemacht haben oder die Bank, die Ihnen mit einem widerrechtlichen Vertrag einen Diesel finanziert hat. Gern melden wir Sie auch für eine Musterfeststellungsklage an und helfen Ihnen dabei, aus dieser neuen Form der Sammelklage das beste Ergebnis herauszuholen.

Viele Menschen fürchten bei Klagen gegen große Unternehmen die Kosten. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Ihnen diese Kosten allerdings keine Sorgen bereiten. Die Versicherung übernimmt dann in der Regel das Prozesskostenrisiko. Sollten Sie nicht versichert sein, möchten wir Sie über unseren Prozesskostenfinanzierer informieren. Dieser verauslagt die Kosten im Falle eines Verfahrens und profitiert nur mit einem fairen Anteil der Schadenersatzsumme, wenn der Prozess positiv für Sie ausfällt. Verlieren Sie, hat der Prozesskostenfinanzierer, nicht aber Sie, das Nachsehen. Jetzt kostenlose Erstberatung einholen!

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