Fahrverbot und Stilllegung im Abgasskandal

Fahrverbote

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge sind unvermeidlich. Politiker und Autoindustrie versuchen, die Gefahr herunterzuspielen. Doch nicht sie, sondern der europäische Gesetzgeber hat durch Verordnungen bereits entschieden, welche Grenzwerte einzuhalten sind. „Wir kommen wahrscheinlich nicht um Verbote bestimmter Fahrzeuge zu bestimmten Zeiten herum“, sagte Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher (CDU).

Ausweg aus den Fahrverboten

Vielen Mandanten können wir nach individueller Beratung empfehlen, ihren Diesel so schnell wie möglich loszuwerden. Hierfür stehen zwei rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Rückgabe des Autos an den Hersteller und Rückerstattung des Kaufpreises
  • Widerruf des Autokreditvertrages, sofern das Fahrzeug finanziert wurde. Da die Darlehensverträge in der Regel mit den jeweiligen Kaufverträgen verbunden sind, treffen die Folgen des Widerrufs auch den Kaufvertrag, sodass auch auf diesem Wege die Fahrzeugrückgabe gegen Kaufpreisrückerstattung erreicht werden kann.

Stilllegung

Autofahrer, deren Pkw vom Dieselskandal betroffen sind, haben ihr Fahrzeug in vielen (ungefähr 780.000) Fällen aus Furcht vor Folgeschäden verständlicherweise nicht nachrüsten lassen. Folgeschäden für die Pkw scheinen für die Zulassungsstellen jedoch keine Rolle zu spielen. Sie haben bereits Stilllegungsbescheide an resistente Autobesitzer versendet. VW-Kunden haben nach der Benachrichtigung über die Umrüstung 18 Monate Zeit, um ihren Pkw nachbessern zu lassen. Nach Ablauf dieser Frist soll die Stilllegung erfolgen. Dabei droht den Besitzern nicht nur der Entzug der Zulassung, sondern auch weitere Kosten. Auf die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs werden Gebühren von etwa 50,00 EUR erhoben.

Ausweg aus der Stilllegung

Aufgrund uns vorliegender Gutachten halten wir das Software-Update weiterhin für motorschädlich und technisch nutzlos. Aus rechtlicher Sicht kann es Vorteile bieten, kein Softwareupdate vornehmen zu lassen. Stattdessen sind zwei Abfahrten vom Highway to Hell möglich:

  • Rückgabe des Autos an den Hersteller und Rückerstattung des Kaufpreises
  • Widerspruch und Klage gegen die Stilllegung des Fahrzeugs. Diese rechtlichen Mittel beseitigen jedoch lediglich die Folgen der Stilllegung – der manipulierte Wagen bleibt.

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