Abschalteinrichtung: Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung in vielen Mercedes verbaut

Die Automarke Mercedes steckt tief im Abgasskandal. Der Daimlerkonzern hat Abschalteinrichtungen zur Beeinflussung der Abgasreinigungssysteme in diversen Dieselmotoren verbaut. Eine dieser unzulässigen Abschalteinrichtungen nennt sich Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung.

Um die Abgaswerte auf dem Prüfstand der Zulassungsbehörden zu schönen nutzt der Stuttgarter Autobauer Daimler verschiedene Arten der Abschalteinrichtung, wie das Thermofenster und die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, auch Kühlwertsollabsenkung genannt.

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Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung nur auf Prüfstand aktiv

Bei der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung handelt es sich um eine Schummelsoftware, die mithilfe des Kühlmittels die Abgasreinigung manipuliert. Auf dem Prüfstand ist diese Form der Abschalteinrichtung aktiviert. Dann bewirkt die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, dass der gesamte Kühlmittelkreislauf künstlich heruntergekühlt wird – das Kühlmittel also eine niedrige Solltemperatur erreicht. Das bewirkt, dass die Temperatur des Motoröls nur langsam ansteigt. Hat das Motoröl eine geringe Temperatur, stößt das Fahrzeug weniger Schadstoffe in Form von Stickoxiden aus. Der Mercedes mit der aktivierten Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung in der Motorsteuerung hält also in Testsituationen für die Typzulassung den gesetzlichen Grenzwert für Stickoxide ein.

Im Straßenbetrieb hingegen schaltet sich die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung ab. Das Motoröl erhitzt sich schneller und das Dieselfahrzeug stößt weit mehr gesundheits- und umweltschädliche Emissionen aus als erlaubt. Der Mercedes setzt dann ein Vielfaches der vorgeschriebenen Maximalmenge von 180 Milligramm Stickoxide pro Kilometer frei.

Rückrufe zehntausender Fahrzeuge wegen Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung

Das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung im Herbst 2018 entdeckt und weiter untersucht. Das KBA stufte diese Art der Abschalteinrichtung daraufhin als illegal ein und ordnete Rückrufe für rund 60.000 Mercedes-Fahrzeuge an. Betroffen war das Modell GLK 220 CDI aus den Baujahren 2012 bis 2015 mit dem Motor OM 651 der Abgasnorm Euro 5. Der Dieselmotor OM 651 ist allerdings nicht nur im GLK verbaut, sondern auch in Fahrzeugen der C-, E- und S-Klasse. Daher wurde der Rückruf des GLK im Jahr 2020 um weitere Modelle erweitert.

Update 15. Oktober 2021: Das OLG Naumburg stuft die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung in einem Urteil als unzulässige Abschalteinrichtung ein. Das Gericht verurteile Mercedes Benz zu einer Schadensersatzzahlung, obwohl es in diesem Fall keinen amtlichen Rückruf, sondern nur eine freiwillige Kundendienstmaßnahme für das Fahrzeug gab.

Experten gehen davon aus, dass die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung auch im Mercedes-Dieselmotor OM 642 aktiv ist. Sollte sich diese Annahme bewahrheiten, wären über 700.000 Fahrzeuge vom Daimler-Abgasskandal betroffen und müssten zurückgerufen werden.

Update 17. Dezember 2020: Ein Gutachten hat nachgewiesen, dass sich die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung in Dieselfahrzeugen der Mercedes E-Klasse befindet. Die Analyse der Software hat gezeigt, wie die Abgasreinigung genau manipuliert und der Ausstoß schädlicher Stickoxide ausschließlich in Testsituationen gesenkt wird.

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