Mercedes A-Klasse: Rückruf im Abgasskandal bekannt gegeben

Sie fahren ein Fahrzeug der A-Klasse von Mercedes? Dann sind Sie möglicherweise vom Abgasskandal betroffen. Es wurde nämlich auch in der A-Klasse ein Motor verbaut, bei dem der Verdacht auf eine illegale Abschalteinrichtung besteht. Lesen Sie hier, was Sie jetzt tun können.

Dieselskandal: Mercedes ruft A-Klasse zurück

Vom Abgasskandal betroffen ist der Motor mit der Bezeichnung OM 640. Der Dieselmotor OM 640 wurde von Daimler in zahlreichen Modellreihen verbaut – darunter auch in Dieselfahrzeugen der Mercedes A-Klasse, die sich nun im Abgasskandal befindet. Auch hier besteht laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) der Verdacht, dass illegale Abschalteinrichtungen genutzt wurden.

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Rückruf: Mercedes A-Klasse im Dieselskandal

Die Mercedes A-Klasse ist vom Mercedes-Rückruf mit dem Herstellercode 5497507 betroffen. Am 16. Juli 2020 gaben das KBA und die Daimler AG (seit 1. Februar 2022 Mercedes Benz Group AG) bekannt, dass Fahrzeuge der A-Klasse mit Dieselmotor OM640 der Abgasnorm Euro 5 in die Werkstätten müssen. Betroffen sind die Mercedes-Fahrzeuge, die zwischen 2008 und 2011 gebaut wurden.

Daimler wehrt sich gegen die Rückruf-Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamts und ist der Ansicht, dass keine Gesetzesverstöße vorliegen. Doch es drohen weitere Rückrufe, von denen wieder Tausende Dieselfahrzeuge betroffen sein dürften. Bislang sind etwa 4,5 Millionen Daimler-Modelle in Europa von Rückrufen und Software-Updates betroffen, darunter drei verpflichtende Rückrufe durch das Kraftfahrt-Bundesamt.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat im September 2019 wegen Verletzung der Aufsichtspflicht ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro gegen Daimler verhängt. Zahlreiche Gerichte bezweifeln die Unschuld des Konzerns und haben den Autobauer zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Die Richter sind ist der Ansicht, dass die Fahrzeuge durch ein „Thermofenster“ manipuliert wurden.

Gute Aussichten auf Schadensersatz

Die geschädigten Kunden haben sehr gute Chancen auf Schadensersatz – selbst wenn es keinen offiziellen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt gibt. Zahlreiche Gerichte in Deutschland haben nämlich bereits im Sinne der Verbraucher entschieden. Die Hersteller wurden meistens dazu verklagt, den Kaufpreis zu erstatten und das betroffene Fahrzeug zurückzunehmen. Es können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Fahren Sie einen Wagen der betroffenen Mercedes A-Klasse? Dann informieren Sie sich über Ihre Rechte! Wir beraten Sie sehr gern kostenfrei und prüfen, ob auch Ihr A-Klasse-Modell betroffen ist. Wir von der Kanzlei VON RUEDEN sind im Dieselskandal bereits erfolgreich gegen die Daimler AG vorgegangen und setzen uns für die Durchsetzung Ihrer Rechte ein.

Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail unter info@rueden.de oder telefonisch unter 030 – 200 590 770.

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