Porsche Cayenne: Rückruf im Abgasskandal

Auch die Diesel-Modelle von Porsche sind vom Abgasskandal betroffen – darunter der Porsche Cayenne 3,0 V6 Diesel. Wenn Sie einen Porsche Cayenne fahren, möchten Sie sicher wissen, was Sie jetzt tun können. Genügt ein Softwareupdate oder sollten Sie besser auf Rückgabe des Fahrzeugs und Schadensersatz klagen? Erfahren Sie hier, welche Optionen Sie haben.

Porsche Cayenne von Fahrverboten betroffen

Vom Modell Porsche Cayenne wurden in Deutschland rund 7.500 Fahrzeuge zugelassen. Den betroffenen Kunden drohen Sanktionen wie Fahrverbote in Innenstätten bis hin zur Entziehung der Betriebserlaubnis. Als Käufer dieses Sportwagens sind Sie beim Erwerb sicher davon ausgegangen, dass die angegebenen Emissionswerte auch eingehalten werden. Doch auch der Porsche Cayenne 3,0 V6 Diesel hält die zulässigen Emissionswerte nur auf dem Prüfstand, nicht aber auf der Straße ein.

Die unzulässigen Abschalteinrichtungen verursachen also beim Fahren erhöhte NOx-Emissionen, sodass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen verpflichtenden Rückruf für die Diesel-Modelle Porsche Macan und Cayenne angeordnet hat.

Update 02. September 2020: Das KBA hat einen weiteren Rückruf für Porsche Cayenne-Modelle aus den Baujahren 2015 bis 2017 angeordnet. Unter dem Code ALA9 beordert Porsche rund 3.600 Autos in die Werkstätten. Das DME-Steuergerät soll neu programmiert werden.

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Kann ein Softwareupdate das Problem beheben?

Ein vom Kraftfahrtbundesamt genehmigtes Softwareupdate sollte Abhilfe schaffen. Porsche betonte dazu, das Update habe keinerlei Auswirkungen auf die Lebensdauer des Motors und des Abgassystems. Die getäuschten Käufer sollten eine Werkstatt aufzusuchen und das Update aufspielen lassen. Doch viele Dieselfahrer sind verunsichert: Hat ein Update wirklich keinerlei Auswirkungen auf Lebensdauer und Leistung des Motors?

Viele Kunden haben nach dem Softwareupdate jedenfalls über einen erhöhten Verbrauch und Leistungseinbußen des Motors geklagt. Das Update ist daher nicht die beste Lösung. Eine zivilrechtliche Haftung für Mängel umfasst die vollständige Beseitigung des Mangels. Das gelingt mit dem Update nicht. Und wenn ein Mangel nicht behoben werden kann, hat der Käufer ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag und einen Anspruch auf Schadensersatz.

Wie gehen Sie am besten vor?

Die Urteile im Abgasskandal geben Anlass zum Optimismus. Obwohl eine Entscheidung auf EU-Ebene noch aussteht, lässt sich bereits eine Tendenz zu Gunsten der Verbraucher erkennen. Viele Gerichte sprechen betrogenen Kunden eine vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags oder Schadensersatz zu – in manchen Fällen entfällt sogar die Nutzungsentschädigung.

Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vertritt tausende getäuschte Kunden im Abgasskandal. Profitieren auch Sie von der Expertise unserer spezialisierten Rechtsanwälte. Vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch. Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten. Kontaktieren Sie uns unter 030 – 200 590 770 oder per E-Mail an info@rueden.de.

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