Wir haben als Rechtsanwälte den Anspruch, Arbeitnehmern eine mindestens so hochwertige Rechtsberatung zu bieten, wie sie auch Arbeitgebern zur Verfügung steht – im Idealfall eine bessere. Das ist unsere Aufgabe.
Aufgrund unserer Spezialisierung und Erfahrung verfügen wir über die Kompetenz, die es braucht, um Arbeitnehmerrechte mit der nötigen Portion Schneid zu vertreten.
Wir holen kostenfrei eine Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein und stehen Ihnen zur Seite.
Ihre Rechtsschutzversicherung trägt alle Kosten und das Prozessrisiko.
Sofort-Rechtsschutz beantragen und Abfindung ohne Risiko erhalten.
Keine Vertragsbindung.
Antrag in 2 Minuten.
Anspruch auf Abfindung bei Kündigung? Jetzt beraten lassen!
Rechtsanwalt Johannes von Rüden erklärt Ihnen im Video, wo und wie Sie Hilfe bei arbeitsrechtlichen Streitfällen bekommen:
Der Abfindungsrechner berechnet die sogenannte Regelabfindung. Dabei suggeriert der Begriff Regelabfindung etwas Falsches, eine wirkliche „Regel“ gibt es nicht. Die Regelabfindung dient dem Fachanwalt für Arbeitsrecht als Untergrenze, unter welche die Höhe der Abfindung nicht fallen sollte. Die „Regelabfindung“ beträgt 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.
Oft werden statt Abfindungen auf Basis von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr auch Abfindungen mit einem Faktor von 1,0 oder sogar 1,5 ausgehandelt. Selbst ein Faktor von 2,5 wurde von unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht, Herrn Wünsche, bereits erreicht.