VW-Abgasskandal: Auch Touran-Modelle betroffen

Seit 2003 stellt Volkswagen den Familien-Van Touran in Wolfsburg her. Von 2004 bis 2011 war der Touran I das meistverkaufte Auto seiner Klasse, insgesamt gingen über zwei Millionen Fahrzeuge vom Band. 2015 ersetzte das Nachfolgemodell Touran II seinen erfolgreichen Vorgänger. Im gleichen Jahr begann der Abgasskandal mit der Entdeckung einer illegalen Abschalteinrichtung im VW-Dieselmotor EA189, der mit einer illegalen Software die Abgasreinigung im Straßenverkehr unterdrückte. Der EA189 wurde auch im VW Touran I verbaut. Im Touran II kam der Nachfolgemotor EA288 zum Einsatz, in dem später ähnliche Software gefunden wurde. 

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Touran-Rückrufcode 23R7 

Im Zuge des Abgasskandals begann das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im August 2016 mit dem Rückruf von VW Touran-Modellen unter dem Code 23R7. Von über einem halben Dutzend Rückrufen bis März 2017 sind Pkw aus den Baujahren 2006 bis 2017 betroffen.  

Folgende Touran-Modelle werden derzeit zurückgerufen: 

  • VW Touran I 1.6 TDI 
  • VW Touran I 2.0 TDI 
  • VW Touran II 1.6 TDI 
  • VW Touran II 2.0 TDI 

Illegale Software im VW Touran 

Die illegale Software, die zum Dieselskandal führte, erkennt anhand von Lenkparametern, ob sich der Touran auf dem Prüfstand oder offener Straße befindet. Bei EA189-Motoren enthält die Software hierfür eine Fahrkurvenerkennung, beim EA288 funktioniert der Betrug per Lenkwinkelerkennung. In beiden Fällen werden nur auf dem Prüfstand ausreichende Mengen des teuren Harnstoffes AdBlue zur Reinigung der Abgase ausgeschüttet, um die gesetzlichen Richtwerte einzuhalten. Im Straßenverkehr hingegen stößt der VW Touran weitaus mehr Schadstoffe aus. 

Auch das seit 2018 von VW vorgenommene Softwareupdate zur Behebung des Problems geriet schnell in die Negativ-Schlagzeilen. So klagten zahlreiche Touran-Fahrer über erhöhten Verschleiß und verminderte Leistung infolge des Updates. Außerdem wurde auch in der überarbeiteten Software eine Abschalteinrichtung in Form des sogenannten „Thermofensters“ entdeckt. Dieses erkennt anhand der Außentemperatur erneut, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet und fährt wiederum die Abgasreinigung herunter. 

Was Besitzer eines VW Touran tun können? 

Lenkwinkel- und Fahrkurvenerkennung sowie das „Thermofenster“ wurden von deutschen Gerichten und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) für unzulässig erklärt. Infolge der Urteile steht Besitzern betroffener Touran-Modelle Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises abzüglich einer geringen Nutzungsminderung zu. 

Die auf den Abgasskandal spezialisierten Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN arbeiten deutschlandweit und vertreten über 12.000 Mandanten. Unsere Erstberater prüfen kostenfrei, ob auch Ihnen ein Schadensersatz zusteht. Erreichen können Sie uns rund um die Uhr 

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