Strafrecht
Einspruch gegen Strafbefehl: Frist, Ablauf, Chancen
Ein Strafbefehl ist ein Urteil ohne Verhandlung. Ohne Einspruch wird er nach zwei Wochen rechtskräftig, mit allen Folgen für Führungszeugnis und Beruf.
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Worum es geht
Mit dem Strafbefehl setzt das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Strafe fest, meist eine Geldstrafe in Tagessätzen, ohne dass Sie gehört wurden. Der gelbe Umschlag ist entscheidend: Ab dem Tag der Zustellung laufen zwei Wochen.
Der Einspruch kann sich gegen alles richten oder nur gegen die Zahl der Tagessätze oder deren Höhe. Die Tagessatzhöhe schätzt die Staatsanwaltschaft nach dem vermuteten Nettoeinkommen geteilt durch 30. Sie ist oft zu hoch, weil Unterhalt und tatsächliche Einkünfte nicht bekannt sind.
Mehr als 90 Tagessätze stehen im Führungszeugnis. Nach dem Einspruch kann das Verfahren oft ohne Hauptverhandlung eingestellt werden, ohne oder gegen Auflagen, §§ 153, 153a StPO.
Fristen und Zahlen
Fristen und Zahlen
- Einspruchsfrist
- 2 Wochen ab Zustellung
- Tagessatzhöhe
- Nettoeinkommen geteilt durch 30
- Führungszeugnis
- Eintrag ab mehr als 90 Tagessätzen
- Einspruch beschränken
- auf Tagessatzzahl oder Tagessatzhöhe möglich
- Entscheidung ohne Verhandlung
- bei beschränktem Einspruch durch Beschluss, § 411 StPO
So verhalten Sie sich richtig
So verhalten Sie sich richtig
Frist sichern
Der Einspruch braucht keine Begründung. Erst einlegen, dann Akteneinsicht, dann entscheiden, ob er bleibt oder zurückgenommen wird.
Rechnen
Zahl mal Höhe. Oft ist die Höhe der Hebel: Unterhalt, Miete und tatsächliche Einkünfte belegen und die Summe halbieren.
Einstellung anregen
Mit der Begründung des Einspruchs schlagen wir dem Gericht eine Einstellung vor, bevor ein Termin bestimmt wird.
Erst Einspruch, dann alles andere.
Zwei Wochen sind schnell vorbei, und die Frist kennt keine Ausnahmen. Schicken Sie uns den Strafbefehl mit dem gelben Umschlag noch heute.
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