Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel bei Gefährdung des Straßenverkehrs

Die rechtliche Bewertung der Nutzung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel bei der Gefährdung des Straßenverkehrs ist komplex und nicht eindeutig geregelt. Folgende Aspekte sind dabei zu berücksichtigen:

  • Die Zulässigkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel wird von Gerichten im Einzelfall entschieden. Es gibt keine einheitliche Rechtsprechung, was zu einer gewissen Rechtsunsicherheit führt.
  • Abwägung der Interessen: Gerichte wägen das Interesse an der Aufklärung einer strafbaren Handlung gegen das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Gefilmten ab.
  • Schwere des Vergehens: Bei schweren Verkehrsverstößen wie der Gefährdung des Straßenverkehrs tendieren Gerichte eher dazu, Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zuzulassen. Das öffentliche Interesse an der Aufklärung schwerwiegender Delikte wird hier oft höher bewertet als der Schutz der Persönlichkeitsrechte.
  • Art der Aufnahme: Kurze, anlassbezogene Aufnahmen haben eine höhere Chance auf Verwertbarkeit als dauerhafte Aufzeichnungen. Permanentes Filmen ohne konkreten Anlass verstößt gegen das Datenschutzrecht.
  • In einem Strafverfahren werden Dashcam-Aufnahmen tendenziell eher als Beweismittel zugelassen als in einem Zivilverfahren. Das staatliche Verfolgungsinteresse wird hier oft als vorrangig betrachtet.
  • Technische Aspekte: Moderne Dashcams mit Funktionen wie Loop-Aufnahmen oder G-Sensoren, die nur bei Unfällen oder besonderen Ereignissen aufzeichnen, können die Chance auf Verwertbarkeit erhöhen.

Info: Der BGH hat entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen im Einzelfall als Beweismittel in Zivilprozessen zugelassen werden können, auch wenn sie gegen Datenschutzrecht verstoßen. Dies gilt insbesondere, wenn keine anderen Beweismittel zur Verfügung stehen.

Es gilt zu verstehen, dass die Nutzung von Dashcams und die Verwertung ihrer Aufnahmen rechtlich umstritten bleiben. Viele Juristen und Datenschützer fordern eine klare gesetzliche Regelung, um die bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen. So können Dashcam-Aufnahmen bei Gefährdung des Straßenverkehrs tendenziell als Beweismittel dienen, ihre Zulässigkeit ist allerdings von verschiedenen Faktoren abhängig. Diese entscheidet das Gericht jeweils für den entsprechenden Einzelfall.

Wir sind bekannt aus