Am Braunschweiger Landgericht (LG) wurde seitens des Rechtsdienstleisters MyRight ein Befangenheitsantrag gegen die zuständige Richterin gestellt. In einem der gewichtigsten Prozesse im Abgasskandal in Deutschland wird die Unparteilichkeit der Richterin in Frage gestellt. MyRight hat sich ca. 15.000 Ansprüche auf Schadensersatz abtreten lassen und fordert eine Schadenssumme von mehr als 350 Millionen Euro.
LG Braunschweig ist bundesweit auffällig
Die vorgetragenen Vorwürfe sind besonders aufgrund von jüngsten Analysen des ADAC und der Stiftung Warentest pikant: Diese haben ergeben, dass es bislang keinem Kläger am LG Braunschweig gelungen ist, Ansprüche im Rahmen des Abgasskandals durchzusetzen. Dabei ist die VW-Zentrale in Wolfsburg nicht weit entfernt. Der bundesweite Trend von Urteilen ist in den letzten Jahren immer verbraucherfreundlicher geworden.
Befangenheitsantrag: Richterin soll VW verteidigt haben
Die von MyRight beauftragte US-Kanzlei beschuldigt die Richterin, dass sie dem Volkswagen-Konzern Argumente zur Verteidigung gegen die Klage geliefert habe. Dies soll geschehen sein, noch bevor der VW-Konzern selbst Stellung bezogen hatte. Die Anwaltskanzlei ist davon überzeugt, dass damit ein „Misstrauen gegen die Unparteilichkeit der abgelehnten Richterin“ gerechtfertigt ist. Im Zivilrecht gilt der Beibringungsgrundsatz. Danach müssen die Parteien alle relevanten Tatsachen vorbringen, auf deren Grundlage das Gericht dann entscheidet.
Richterin stellt Abtretung der Ansprüche in Frage
Die Beweislast läge hier also zunächst beim VW-Konzern und dieser müsse auch eine Verteidigungsstrategie aufbauen. Eine Äußerung sei jedoch von Konzernseite noch nicht erfolgt. Die Richterin hatte jedoch schon zuvor die Wirksamkeit der Abtretung der Ansprüche an MyRight in Frage gestellt. Weiterhin hat die Richterin MyRight zur Stellungnahme aufgefordert. Auch hier sei nach Meinung der US-Kanzlei zunächst VW verpflichtet, eine Stellungnahme abzugeben. Diese Punkte würden klar die Besorgnis begründen, dass die Richterin voreingenommen ist.
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Das LG Braunschweig stellt eine Ausnahme dar: Bundesweit entscheiden die Gerichte in Sachen Abgasskandal immer häufiger zugunsten der Verbraucher! Wir von der Rechtsanwaltskanzlei Werdermann I von Rüden unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen. Es besteht zum einen die Rückabwicklung des Kaufvertrages und zum anderen Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.
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