Die drastischen Grenzwertüberschreitungen von Stickoxid in zahlreichen Städten werden nicht länger folgenlos bleiben. Die Politik ist zum Handeln gezwungen, da die EU bei weiterer Untätigkeit Klage erheben wird. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt bereits gegen zehn deutsche Städte. Dem vom Abgasskandal betroffenen Motor EA 189 soll demnach die Zulassung entzogen werden.
Millionen Dieselfahrzeuge betroffen
Über fünf Millionen Fahrzeuge müssen in Deutschland ein sogenanntes Software-Update erhalten, da sie vom Abgasskandal betroffen sind. Dadurch soll der Stickoxidausstoß gesenkt und das Abgas-Problem gelöst werden. Es scheint nur fraglich, ob dieses Vorgehen erfolgsversprechend ist. Expertengutachten sehen die derzeit angebotenen Software-Updates kritisch. Die Abgasreinigung ist bei niedrigen Temperaturen wirkungslos. Insbesondere Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 5 erfüllen selbst nach einem Update nicht den vorgeschriebenen Grenzwert.
Städte sind zum Handeln gezwungen
In mehr als 40 deutschen Städten kommt es regelmäßig zu drastischen Überschreitungen des vorgeschriebenen Grenzwertes für Stickoxide. Die DUH hat deshalb mehrfach Klage eingereicht. Am 22. Februar entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Erstinstanzlich wurden Fahrverbote in Düsseldorf und Stuttgart angeordnet, wogegen die Städte Revision eingelegt hatten. In den kommenden Monaten wird mit weiteren Entscheidungen zu Fahrverboten in anderen deutschen Großstädten gerechnet.
Langfristiges Aus für Dieselfahrzeuge
Nicht nur allein aufgrund des hohen Schadstoffausstoßes wird der Dieselmotor schon in den kommenden Jahren Geschichte sein. Technische Entwicklungen im Bereich des Elektromotors werden in den nächsten Jahren erwartet. Die Hersteller sind durch den Abgasskandal enorm unter Handlungsdruck geraten und werden Alternativen zum klassischen Verbrennungsmotor finden müssen. Schon jetzt ist der Gebrauchtwagenmarkt aufgrund des Abgasskandals drastisch eingebrochen. Für Verbraucher wird es immer schwieriger, ihr Dieselfahrzeug loszuwerden.
Rückgabe statt Verkauf – Hersteller müssen Fahrzeuge zurücknehmen
Schon zahlreiche Gerichte in Deutschland haben Urteile im Sinne der Verbraucher gefällt: Die Hersteller müssen die vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge zurücknehmen. Der Kaufvertrag wird dabei rückabgewickelt und der Kaufpreis erstattet. Dafür wird lediglich ein Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer angerechnet. Auch nach Abzug des Nutzungsersatzes ist diese Summer deutlich höher als ein Verkauf auf dem Gebrauchtwagenmarkt.
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