Anordnung des KBA: VW muss erneut Eos Cabrio zurückrufen

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Ein weiterer Rückruf im Abgasskandal: Volkswagen muss sein Coupé Eos mit Dieselmotor erneut in die Werkstätten zurückbeordern. Das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat wiederholt gesetzeswidrige Fehler bei der Abgasreinigung bemängelt – obwohl bei diesen Eos-Modellen bereits vor einigen Jahren ein Softwareupdate aufgespielt wurde. Den Rückruf gab das KBA am 14. September über seine Rückrufdatenbank bekannt.

Die Aktuelle Rückrufaktion läuft unter dem Herstellercode 23AO, den VW in einem Schreiben an die betroffenen Halter angibt. Die Eos Cabrios aus den Baujahren 2010 bis 2015 werden mit diesem Schreiben zurückgerufen. In Deutschland sind rund 2.600 Fahrzeuge betroffen – weltweit beläuft sich die Zahl auf knapp 5.800.

VW Eos: Abschalteinrichtung muss ein zweites Mal entfernt werden

Bei der Maßnahme handele es sich laut KBA um die „Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. erhöhte Emissionswerte auch nach Durchführung der Aktion 23R7“. Damit ist gemeint: Nach der letzten Rückrufaktion mit Softwareupdate, die den Eos betraf, hatten sich die Emissionswerte des Wagens nicht ausreichend verbessert.

Das Motorsteuergerät muss nun erneut umprogrammiert werden, um die Fehler aus dem letzten Softwareupdate zu korrigieren. Nach dem ersten Update waren die Werte für schädliche Stickoxide (NOx), die während der Fahrt mit dem Diesel-Eos freigesetzt werden, immer noch zu hoch. Der Eos Coupé stößt also noch immer mehr Schadstoffe aus als laut EU-Typengenehmigung zulässig.

Eos Rückruf: Folgen des Updates unbekannt

Welche Auswirkungen das angeordnete Update auf die Leistung des Motors haben wird, ist nicht abzuschätzen. Zwar gibt Volkswagen an, dass es keine negativen Effekte gäbe, doch nach ähnlichen Softwareupdates der Motorsteuerung berichteten Fahrzeughalter von einem erhöhten Verbrauch und einer verringerten Motorleistung.

Betroffene Eos-Fahrer sollten sich dringend anwaltlich beraten lassen. Die Abgasskandal-Experten der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN beraten VW-Fahrer in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch zu ihren Rechten gegen den Volkswagen-Konzern. So können Softwareupdates mit ungewissem Ausgang oder Fahrverbote für Dieselfahrzeuge umgangen werden.