Autofinanzierung widerrufen – Anzahlung und Raten zurückerhalten

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Autofinanzierung widerrufen - Anzahlung und Raten zurückerhalten

In abgeschlossenen Autokrediten wurden Fehler und Lücken gefunden, die einen Widerruf des Darlehens ermöglichen. Damit eröffnet sich für viele Autofahrer eine neue Möglichkeit eine Rückabwicklung über ihr Fahrzeug herbeizuführen, was gerade in Zeiten des Diesel-Abgasskandals und anstehenden Fahrverboten ein erstrebtes Vorgehen ist.

Erfolgversprechende Klage beim Landgericht Berlin

Ende Oktober wird vor dem Landgericht Berlin das zweite Mal darüber entschieden, ob der  von der VW-Bank verwendete Kreditvertrag Formfehler enthält und die Autofinanzierung eines VW-Touran somit widerrufen werden kann. Bei dem Ersten Treffen vor Gericht war die verhandelnde Richterin auf der Seite des Klägers.  Ein Urteil zu Gunsten des Klägers hätte große positive Signalwirkung für Millionen von VW-Fahrern.

Rechtsfolge des Widerrufs der Autofinanzierung

Im Grundsatz ist die Gesetzliche Regelung über den Widerruf so zu verstehen, dass bei den ab dem 11.06.2010 abgeschlossenen Autokreditverträgen die übliche 14-tägige Widerrufsfrist noch nicht begonnen hat, wenn Pflichtangaben  in den Verträgen fehlen oder eine fehlerhafte Widerrufsinformation vorlag. Bei Ausübung des Widerrufs wird der Vertrag rückabgewickelt, sprich der Käufer gibt sein Fahrzeug zurück und bekommt den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsersatzes erstattet.

Bei Autokreditverträgen ab dem 13.06.2014 muss man zwischen der Fehlenden Pflichtangabe und der mangelhaften Widerrufsinformation differenzieren. Fehlen Pflichtangaben so hat auch hier die Frist des Widerrufs noch nicht begonnen. Wird dieser dann ausgeübt, kommt es wie bei den Verträgen ab 2010 zur Rückabwicklung und der Fahrzeughalter bekommt gegen Zahlung des Nutzungsersatzes, welcher sich nach den gefahrenen Kilometern richtet, seinen Kaufpreis zurück erstattet.

Liegt bei den Verträgen ab dem 13.06.2014 jedoch eine fehlerhafte Widerrufsinformation vor, so ist die Rechtsfolge für den Verbraucher nochmals besser. Auch hier hat dann die Widerrufsfrist noch nicht begonnen, wodurch der Widerruf noch weit über die 14 Tage hinaus  ausgeübt werden kann. Darüber hinaus fällt dann nicht einmal mehr ein Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer an. Der Verbraucher bekommt dann vielmehr den vollen Kaufpreis erstattet.

Weitere Möglichkeit für Betroffene

Die Möglichkeit des Widerrufs von Autofinanzierungsverträgen ist vor allem jetzt, wo die Wirkungen des Abgasskandals einen  gravierenden Wertverlust der Dieselmodelle zur Folge hat und die Einführung von Fahrverboten immer näher rückt, für viele Verbraucher lohnend. Kunden eines vom Abgasskandal betroffenen VW-Modells haben die Möglichkeit, aufgrund der bei ihren Modellen verwendeten Schummel-Software, eine Rückabwicklung des Kaufvertrage vorzunehmen und den Kaufpreis im Gegenzug zur Herausgabe ihres Fahrzeuges zurückzuerhalten. Der Widerruf der Autofinanzierung stellt mithin für Verbraucher einen weitere Möglichkeit zur Erlangung dieser Rechtsfolge dar .In dem Fall sogar auch für Besitzer von VW-Modellen, welche nicht vom Abgasskandal betroffen sind.

Widerruf ist nicht nur bei VW-Bank möglich

Doch nicht nur den Kunden der VW-Bank steht diese Möglichkeit zur Verfügung. Schwachstellen konnten auch bei anderen Banken der großen Autokonzerne wie zum Beispiel der Mercedes-Benz Bank AG gefunden werden.

Diesen sogenannten ermöglichten „Widerrufsjoker“ haben bereits Hunderttausende Verbraucher in den vergangen Jahren bei der Rückabwicklung von Immobiliendarlehen und Lebensversicherungen erfolgreich nutzen können. Nun wird er auch wirksames Mittel um sich von den, auf Grund von bevorstehenden Fahrverboten und akuten Wertverlusten, unbeliebten Dieselfahrzeugen zu trennen ohne Verluste machen zu müssen.

Kostenlose Rechtsberatung

Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN hat bereits viele Verbraucher  beim Widerruf ihre Immobilienfinanzierung erfolgreich unterstützt und kann auf ein ganzes Team erfahrener Rechtsanwälte mit hoher Fachexpertise zurückgreifen. Gerne Prüfen diese auch für Sie die Möglichkeit eines Widerrufs ihres Autokredits. Zudem vertreten VON RUEDEN zurzeit auch über 2000 Mandanten rund um die Abwicklung des Abgasskandals.

Wenn Sie einen Autokredit abgeschlossen haben und/ oder ein vom Abgasskandal betroffenes Modell besitzen und eine Rückabwicklung des Kaufvertrages vornehmen  oder Schadenersatzansprüche geltend machen möchten, nutzen Sie die Chance zur kostenlosen ersten Rechtsberatung. VON RUEDEN hilft Ihnen. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail (info@rueden.de) oder telefonisch und nutzen Sie unsere schnelle und unkomplizierte Rechtsberatung.