BGH verurteilt Audi erstmals zu Schadensersatz im Dieselskandal

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Audi AG erstmals im Dieselskandal verurteilt. Vier Audi-Besitzer bekommen von dem Autohersteller Schadensersatz, weil ihre Fahrzeuge mit dem VW-Motor EA189 ausgestattet wurden, der über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügt. Die Richter gehen davon aus, dass wenigstens eine Person bei Audi von den Manipulationen gewusst hat. Kläger haben dank des Urteils aus Karlsruhe jetzt bessere Erfolgsaussichten.

Auch Audi muss Fahrzeughalter wegen illegaler Abgasmanipulationen entschädigen: Der BGH hat am 25. November 2021 ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München bestätigt und die von Audi beantragte Revision abgewiesen (Az. VII ZR 238/20 u.a.). In der Urteilsverkündung des Vorsitzenden Richters Rüdiger Pamp hieß es dazu: „Das Oberlandesgericht München hat in nicht zu beanstandender Weise festgestellt, dass Audi die Motoren in Kenntnis und in Bewusstsein ihrer Unzulässigkeit verwendete.“ Damit ist der Autobauer rechtskräftig zur Zahlung verurteilt und auf Audi kommen noch weitere Verfahren zu.

Wusste Audi im Dieselskandal Bescheid?

Bereits im Jahr 2020 waren die Münchner OLG-Richter überzeugt, dass zumindest ein Verantwortlicher bei Audi von den unzulässigen Abschalteinrichtungen wusste. Der Motor EA189 wurde von der Volkswagen AG entwickelt und in verschiedenen Audi-Modellen eingesetzt. Die BGH-Richter haben am Vorgehen der Vorinstanz zwar einige Fehler bemängelt, folgten im Ergebnis aber an der Einschätzung des OLG München. Es habe zu Recht einen Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB angenommen. Audi habe sittenwidrig gehandelt, indem das Unternehmen die von VW gelieferten Motoren in den Verkehr brachte.

Wenigstens eine handelnde Person im Sinne des § 31 BGB habe gewusst, dass der Motor mir der unzulässigen Software ausgestattet war. Damit sind die vier Urteile rechtskräftig. Audi sei selbst beteiligt gewesen und hafte. Zuvor hatte der BGH alle Klagen gegen Audi an die Vorinstanzen zurückverwiesen, weil es nicht ausreichend belegt sei, dass führende Audi-Manager über die Manipulationen bei VW Bescheid wussten. Es ist das erste Mal, dass eine Schadensersatzklage gegen Audi vor dem BGH erfolgreich war. Die aktuelle Entscheidung dürfte sich auf noch laufende Verfahren gegen Audi auswirken. Laut Audi gibt es derzeit noch eine niedrige vierstellige Zahl an offenen Verfahren.

Audi-Fahrzeuge mit dem VW-Motor EA189

Im BGH-Verfahren ging es um verschiedene Audi-Modelle, die vier Käufer zum Teil gebraucht zum Preis von 12.000 bis 30.000 Euro gekauft hatten. In allen Fahrzeugen hatte Audi den VW-Motor EA189 verbaut. Als bekannt wurde, dass die Motoren manipuliert worden waren, um die Abgaswerte im Straßenverkehr zu beschönigen, wurden die Besitzer aufgefordert, ein Softwareupdate aufspielen zu lassen, um den Mangel zu beseitigen.

Die meisten vom Dieselskandal betroffenen Autobesitzer haben nicht gegen Audi, sondern gegen VW geklagt. Auf diesem Weg waren Schadenersatz-Forderungen einfacher durchzusetzen. Der Tochterkonzern Audi bestreitet, etwas von den Manipulationen gewusst zu haben, als er sich für die Nutzung des VW-Dieselmotors entschied.

Jetzt gegen Audi auf Schadensersatz klagen!

Besitzer von Audi-Dieselmodellen können in vielen Fällen noch auf Schadensersatz gegen die Audi AG klagen. Manipulierte Fahrzeuge können zurückgegeben werden und der Kläger bekommt den Kaufpreis erstattet – abzüglich einer Nutzungsentschädigung, die in der Regel deutlich unter dem Wertverlust des Autos liegt. Die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN beraten Sie gern zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten im Audi-Abgasskandal. Nutzen Sie dafür einfach unser kostenfreies Erstgespräch.