Bundesverwaltungsgericht: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge sehr wahrscheinlich

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird diesen Donnerstag in einer richtungsweisenden Entscheidung über Fahrverbote für Dieselfahrzeuge urteilen. Die Verwaltungsgerichte in der Vorinstanz hatten Verpflichtungen aufgestellt, die Luftreinhaltepläne von Düsseldorf und Stuttgart zu verschärfen und auch Fahrverbote zu verhängen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden die Fahrverbote für zulässig erklärt werden.

Luftreinhaltepläne von Düsseldorf und Stuttgart

Gegenstand der erwarteten Entscheidung sind die Luftreinhaltepläne von Düsseldorf und Stuttgart. In beiden Städten kommt es regelmäßig zu drastischen Überschreitungen des zulässigen Grenzwertes. Beide Städte sind daher als Präzedenzfälle zu betrachten. Bundesweit gibt es insgesamt in 70 Städten Grenzwertüberschreitungen. Die Behörden sollen verpflichtet werden, Konzepte mit Fahrverboten auszuarbeiten.

Fahrverbote als effektivste Maßnahme

Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat in einer Entscheidung Fahrverbote bereits als „effektivste Maßnahme“ bezeichnet, um die Grenzwerte einzuhalten. Gemäß der Angaben des Umweltbundesamtes ist der Verkehrsbereich mit knapp 60 Prozent für die Stickoxid-Belastungen verantwortlich. Die Dieselfahrzeuge haben mit 72,5 Prozent den Löwenanteil daran. Auch steht Deutschland seitens der EU unter Druck, da diese mit der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens droht.

Millionen Fahrzeuge betroffen

Wenn es zu Fahrverboten kommt, dann würde es Millionen von Dieselfahrzeugen treffen. Insbesondere in Ballungszentren könnten solche Verbote schnell Realität werden. Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist ein höheres Rechtsgut als das Interesse von Dieselfahrern. Auch sind viele Verbraucher verunsichert, wie sich eine Entscheidung zugunsten von Fahrverboten langfristig auswirken wird. Denn es bleibt eine Entscheidung im Einzelfall, ob Fahrverbote ausgesprochen werden. Einige Kommunen könnten auch erst zu einem späteren Zeitpunkt davon Gebrauch machen.

Altfahrzeug jetzt an Hersteller zurückgeben

Wenn Sie ein Fahrzeug haben, dass vom Abgasskandal betroffen ist oder zu hohe NOx-Werte aufweist, kann der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Das Fahrzeug weist dann einen Mangel auf und kann an den Hersteller zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird Ihnen dann im Erfolgsfall abzüglich eines Nutzungsersatzes erstattet. Diese Chance sollten Sie nicht ungenutzt verstreichen lassen! Insbesondere da der Gebrauchtwagenmarkt für Dieselfahrzeuge am Boden ist und die Rückerstattungssumme regelmäßig deutlich höher ausfällt.

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