Daimler-Dieselskandal wird Fall für den EuGH

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Der Dieselskandal wird ein Fall für den Europäischen Gerichtshof. Das geht aus einem sogenannten Vorlagebeschluss des Landgerichts Frankenthal (Rheinland-Pfalz) hervor. In dem Verfahren hat der Besitzer eines Mercedes-Benz C 220 BlueTEC EZ 2015 geklagt. Das Fahrzeug ist der Schadstoffklasse Euro 6 zuzuordnen. Der Kläger hat jedoch Zweifel daran, ob das Fahrzeug tatsächlich die Voraussetzungen dieser Abgasnorm erfüllt und klagt auf Rückgabe des Fahrzeuges gegen Rückzahlung des ursprünglichen Kaufpreises.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat für das Fahrzeug keinen amtlichen Rückruf angeordnet. Der Kläger ist der Auffassung, dass das Fahrzeug mit so genannten Thermofenstern arbeitet. Dabei reguliert die Motorsteuerungssoftware in Abhängigkeit zur Außentemperatur die Abgasreinigung. Experten zufolge findet eine vollständige Abgasreinigung nur in einem Temperaturfenster zwischen 20°C und 30°C statt. Der Europäische Gerichtshof soll nun Stellung dazu nehmen, ob es sich hierbei um eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 handelt.

Zuletzt hatte auch das Landgericht Stuttgart in mehreren von der Kanzlei VON RUEDEN geführten Verfahren angeregt, die Frage der Zulässigkeit von „Thermofenstern“ dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen und die Verfahren bis zur Entscheidung aus Luxemburg auszusetzen. Für Rechtsanwalt Johannes von Rüden von der Kanzlei VON RUEDEN „handelt vorsätzlich und sittenwidrig, wer die Motorsteuerungssoftware derart gestaltet, dass die Abgasreinigung nur unter den auf dem Prüfstand herrschenden Bedingungen perfekt funktioniert und ansonsten ein anderes Abgasreinigungsverhalten an den Tag gelegt wird.“ Erschwerend komme hinzu, dass das Kraftfahrtbundesamt offenbar über diesen Umstand nicht aufgeklärt wurde, sagt von Rüden.