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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Journal · Abgasskandal

LG Stuttgart: Daimler hat im Abgasskandal skrupellos getäuscht

17. Oktober 2019Aktualisiert am 18. Oktober 20191 Min. Lesezeit
Von Johannes von Rüden, Rechtsanwalt

Berlin/Stuttgart – Das Landgericht Stuttgart hat erneut die Daimler AG im Abgasskandal zur Rücknahme eines Fahrzeugs gegen Zahlung des ursprünglichen Kaufpreises verurteilt. (LG Stuttgart, Urt. v. 10.10.2019 – 29 O 86/19, n. rkr.)

Das Fahrzeug hielt unstreitig auf dem Prüfstand die gesetzlichen Grenzwerte für die Abgasnorm Euro 5 ein. Daher sei es nach Daimlers Sicht auch unwesentlich, welches Emissionsverhalten das Fahrzeug außerhalb der gesetzlichen Prüfungsbedingungen habe. Dazu führte Daimler aus, dass das Emissionsverhalten eines Fahrzeuges auf der Straße generell von demjenigen im Labor abweicht. Das Gericht verstand diesen Vortrag dahingehend, dass der Motor damit unter „normalen Betriebsbedingungen“ nicht die Abgaswerte einhält, denn „normale Betriebsbedingungen“ würden gar nicht - oder zumindest nicht nur - Laborbedingungen meinen.

„Temperaturen unter 20°C sind der Regelfall“

Ein Emissionskontrollsystem, das bei einer Temperatur von unter 20°C nicht in der Lage ist, die gesetzlich vorgesehenen Grenzwerte verstoße daher gegen europäisches Recht und habe wohl nur dazu gedient, die Zulassungsstelle und den Käufer zu täuschen. Die Inkaufnahme eines drohenden Schadens in Form der Gefahr der Betriebsuntersagung aus Gründen des Gewinnstrebens – ein anderer Grund sei zumindest nicht ersichtlich – offenbare ein hohes Maß an Skrupellosigkeit und sei in der Gesamtschau als sittenwidrig zu bewerten.

Skrupellose Täuschung

„Das Gericht hat Daimler damit attestiert, dass Daimler zwar einen funktionierenden Motor gebaut hat, allerdings nur für die tropische Klimazone. Für die gemäßigte Klimazone sind derartige Fahrzeuge allerdings nicht brauchbar," sagte Rechtsanwalt Johannes von Rüden von der Kanzlei VON RUEDEN, der den Kläger vor Gericht vertrat. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Daimler kann dagegen Berufung zum Oberlandesgericht Stuttgart einlegen.

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