Mercedes Abgasskandal: Wir setzen Ihre Rechte durch!

Wie VW steckt auch die Stuttgarter Automarke Mercedes tief im Abgasskandal. In zahlreichen Modellen der Daimler AG (seit 1. Februar 2022 Mercedes Benz Group AG) wurden unzulässige Abschalteinrichtungen zur Abgasmanipulation entdeckt.

Diese Fahrzeuge werden in vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwachten Rückrufen in die Werkstätten zu einem Softwareupdate zurückbeordert. Medienberichten zufolge sind Millionen Mercedes-Modelle betroffen. Dadurch stehen der Daimler AG nun auch Millionen Klagen von getäuschten und enttäuschten Kunden ins Haus.

Diese Modelle sind vom Mercedes-Abgasskandal betroffen:

  • A-Klasse
  • B-Klasse
  • C-Klasse
  • E-Klasse
  • G-Klasse
  • M-Klasse
  • R-Klasse
  • S-Klasse
  • V-Klasse

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Welche Motoren und Baureihen sind vom Mercedes-Abgasskandal betroffen?

Diverse Mercedes-Modelle sind vom Abgasskandal und damit von einem Mercedes-Rückruf betroffen. In Fahrzeugen mit folgenden Motoren wurde eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt, wobei OM für Oel-Motor steht:

  • OM 642, ein V6-Turbodiesel mit 3,0 Litern Hubraum
  • OM 651, ein Vierzylinder mit 1,8 oder 2,1 Litern Hubraum
  • OM 607, ein Vierzylinder mit 1,5 Liter Hubraum
  • OM 626, ein Vierzylinder mit 1,6 Liter Hubraum

Mercedes-Abgasskandal: Softwareupdate keine akzeptable Lösung

Die Daimler AG bietet seinen Kunden ein Softwareupdate als Lösung für den Dieselskandal an. Nach dem Update der Motorsteuerung soll die Abgasreinigung in vollem Umfang funktionieren und der Mercedes damit die gesetzlichen Grenzwerte für gesundheitsschädliche Stickoxide (NOx) einhalten können. Allerdings gehen mit diesen Updates beträchtliche Nebenwirkungen einher. So drohen ein erhöhter Kraftstoffverbrauch, ein Leistungsabfall und eine geringere Lebensdauer des Motors. Zudem kommt es nach dem Softwareupdate zu einem erheblichen Mehrverbrauch des teuren Harnstoffs AdBlue. Der betroffene Mercedes-Fahrer müsste mit seinem Wagen regelmäßig in die Werkstatt, um den teuren Harnstoff auf eigene Kosten nachfüllen zu lassen.

Zudem fand eine Untersuchung der britischen Testorganisation Emissions Analytics heraus, dass ein Mercedes C220 CDI nach dem Softwareupdate sogar noch mehr Schadstoffe ausstößt als vorher. Es muss daher davon abgeraten werden, ein Abgas-Update der Daimler AG auf das Fahrzeug aufspielen zu lassen.

Update 17. Dezember 2020: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass das Thermofenster gegen geltendes EU-Recht verstößt. Diese Form der Abschalteinrichtung ist in zahlreichen Mercedes-Dieselfahrzeugen verbaut. Damit verbessern sich die Chancen für betrogene Mercedes-Fahrer noch einmal enorm.

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Verbraucher sollten sich gegen Mercedes wehren

Rechtsexperten – wie die Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN – empfehlen betroffenen Mercedes-Haltern, sich mit rechtlichen Mitteln gegen Mercedes zu wehren. In vielen Fällen haben Gerichte bereits im Sinne der Verbraucher entschieden. Die Kläger konnten Folgendes gegen die Autohersteller erwirken:

  • Rückabwicklung des Kaufvertrags
  • Erstattung des Kaufpreises
  • Rücknahme des Fahrzeugs durch Mercedes

Update 21. September 2020: Unsere Anwälte konnten das erste Urteil gegen Daimler vor einem Oberlandesgericht (OLG) durchsetzen. Das OLG Naumburg sprach unserem Mandanten den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für seinen manipulierten Mercedes GLK 220 CDI 4MATIC zu. Im Urteil erklärt das OLG Naumburg, dass sich die Daimler AG nicht ausreichend zur Abschalteinrichtung geäußert habe. Zudem beanstandeten die Richter, dass sich das KBA bei der Fahrzeugzulassung voll und ganz auf die Messungen der Hersteller verlässt.

Verbraucherrechtskanzlei berät bundesweit

Sind auch Sie vom Mercedes-Abgasskandal betroffen? Die spezialisierten Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN helfen Ihnen gern weiter. In einer kostenlosen Erstberatung zeigen wir Ihnen die juristischen Möglichkeiten auf. Wir schauen uns Ihren konkreten Einzelfall an und entwickeln die beste Strategie. Kontaktieren Sie uns:

  • Per E-Mail: info@rueden.de
  • Telefonisch: 030 / 200 590 770

Als eine der ersten Kanzleien engagieren wir uns für Verbraucherrechte im Mercedes-Abgasskandal – und werden dabei vom unabhängigen Verbrauchermagazin Finantzip empfohlen. Wir haben bundesweit bereits über 3.000 Mandanten gegen Mercedes vertreten und konnten die ersten vier Urteile im Abgasskandal gegen die Daimler AG erstreiten (LG Hanau, AZ 9 O 76/18, LG Karlsruhe, AZ 18 O 24/18 und LG Stuttgart AZ 23 O 178/18 und AZ: 23 O 172/18). Zudem haben wir das erste rechtskräftige OLG-Urteil erstritten: 8 U 8/20 vom OLG Naumburg.

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