Diesel-Fahrverbot – aufgeschoben heißt nicht aufgehoben

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Diesel-Fahrverbot-Aufgeschoben heißt nicht aufgehoben

Es scheint als könnten Fahrzeughalter mit Modellen, die die Grenzwerte der Stickoxid-Emissionen nicht einhalten neuen Mut fassen. Die Landesregierung von Baden-Württemberg ist gegen die schnelle Einführung von Fahrverboten und hat sich nun dazu entschieden gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart in Revision zu gehen. Das heißt, dass der Fall nun vor dem Bundesverwaltungsgerichtshof verhandelt wird. Es heißt jedoch nicht, dass es nicht zu einem Fahrverbot kommen wird.

Schmutzige Diesel stellen hohe Belastung für die Umwelt dar

Es ist zu beachten, dass es vor dem Bundesverwaltungsgericht lediglich zur Revision kommt. Im Gegensatz zu einer Berufung wird bei einer Revision nur überprüft, ob die vorherige Instanz dem Verfahren nach richtig geurteilt hat. Dabei wird der Fall nicht inhaltlich neu bewertet. Somit bleibt auch das Fahrverbot aller Wahrscheinlichkeit nach bestehen. Eine andere inhaltliche Bewertung der Bundesrichter wäre jedenfalls überraschen, da es immer noch um den Schutz des Menschen und der Umwelt geht und es mithin den Stickoxid-Ausstoß bei Diesel-Fahrzeugen zu reduzieren gilt.

Mehr Fahrverbote?

Ursprünglich sollte das Diesel – Fahrverbot in Stuttgart zum 01.01.2017 in Kraft treten. Den Dieselbesitzen ist durch das Einlegen der Revision somit nochmal eine Fristverlängerung zu Gute gekommen. Doch wie würde sich eine Bestätigung des Ursprungsurteils auswirken?

Bei einer Bestätigung würde das Fahrverbot immer konkreter ausgestaltet werden und die Signalwirkung ist nicht zu unterschätzen. Stuttgart ist nicht die einzige Stadt, die die von der EU vorgegebenen Grenzwerte für Schadstoffe nicht einhält.  Mit Stickoxiden und Feinstoffen verschmutzte Luft ist ein bundesweites Problem und Fahrverbote für alte oder manipulierte Dieselfahrzeuge eine greifbare Lösung. Somit scheint es naheliegend, dass das Diesel-Fahrverbot dann auch in anderen Städten und Regionen in Deutschland eingeführt wird. Das wird auch von dem Lobbyverband der Deutschen Umwelthilfe angestrebt, die diesbezüglich gegen immer mehr Kommunen, die die vorgegebenen Grenzwerte nicht erfüllen verfahren anstreben. Im Zusammenspiel mit den Erkenntnissen des VW- Abgasskandals, scheint der Diesel so zum Auslaufmodel zu werden.

Werteverlust durch Abgasskandal und Fahrverbot

Durch dieses immer präsenter werdende Thema der Fahrverbote sind immer mehr Diesel-Fahrer verunsichert.  Gerade die Fahrer, die auch von dem Dieselabgasskandal betroffen sind und sich eigentlich für ein umweltfreundliches Diesel-Fahrzeug  entschieden hatten sind hierbei die Verlierer des Softwarebetrugs der Autohersteller. Durch das Bekanntwerden des Diesel-Affäre, der drohenden Fahrverbote und dem einhergehenden Imageverlust der betroffenen Dieselmodelle kommt es zu einem erheblichen Werteverlust der Fahrzeuge. Schaut man sich auf dem Gebrauchtmarkt um fällt auf, dass sich für einen Diesel nur noch schwer annehmbare Verkaufspreise erzielen lassen. Das betrifft vor allem Modelle, die vom Abgasskandal betroffen sind.

Somit ist es für die betroffenen Dieselfahrer ratsam, ihren Kaufvertrag rückabzuwickeln und den Kaufpreis zurückerstattet zu verlangen. Bei einem solchen Vorgehen gegen den Hersteller oder den Händler des Wagens liegt der Vorteil darin, dass lediglich ein sich nach der Anzahl der gefahrenen Kilometer berechnender Nutzungsersatz anfällt. Der Werteverlust durch den Imageschaden des Betruges und den drohenden Fahrverboten spielt hierbei keine Rolle.

Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN hilft betroffenen Kunden

Spezialisierte Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN können Käufern von Modellen, die vom Dieselskandal betroffen sind einen Ausweg aus der Misere des erheblichen Werteverlustes und der Konfrontation mit Fahrverboten aufzeigen. Wenn man ein Fahrzeug kauft, dessen Dieselmotor manipuliert worden ist, erwächst daraus ein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages. Die Manipulation stellt sowohl einen Mangel des Fahrzeuges dar, sodass Gewährleistungsrechte entstehen, als auch einen Betrug, der zu Schadensersatzansprüchen führt. Darüber hinaus kann bei Dieselfahrern, die nicht vom Abgasskandal betroffen sind, die Möglichkeit des Widerrufs der Autofinanzierung geprüft werden.

Da jeder Einzelfall seine eigenen Besonderheiten birgt, bieten die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN eine kostenlose erste Rechtsberatung an, in der die juristischen Möglichkeiten zugeschnitten auf ihre individuellen Bedürfnisse geprüft und erläutert werden.

Setzen sie sich gegen Betrügereien und Abgasmanipulation zur Wehr. Die erfahrenen  Anwälte von der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN helfen Ihnen gerne dabei Schadenersatzansprüchen geltend zu machen oder eine Rückabwicklung vorzunehmen. Viele Kunden betroffener Automodelle vertrauen bereits auf die Expertise der Rechtsanwaltskanzlei Werdermann I von Rüden. Wenden auch Sie sich an uns, wenn Sie unsere kostenlose Erstberatung rund um Abgasmanipulationen und Abschaltvorrichtungen des Volkswagenkonzerns und anderer Autohersteller nutzen möchten.