Dieselaffäre – Landgericht Dresden verhandelt Käuferansprüche

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Gestern wurde vor der 7. Zivilkammer des Landgerichts Dresden erstmals über Käuferansprüche im Zusammenhang mit der Dieselaffäre verhandelt. Dabei soll in zwei Musterverfahren geklärt werden, welche konkreten Ansprüche betroffene Eigentümer gegen die Autokonzerne und Händler haben.

Manipulierte Software im VW- Dieselmotor

Insbesondere geht es um die Schummel-Software der VW Dieselmotoren des Typs EA 189, bei denen die manipulierte Software erkannt hat, dass sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand befindet, wobei die Motorsteuerung für die Dauer dieses Betriebs eine Betriebsart mit deutlich niedrigeren Stickoxyd-Emissionen gewählt hat. Im realen Fahrbetrieb lagen diese Werte dann jedoch wesentlich höher.

Rückzahlung des Kaufpreises und Rückgabe des Dieselfahrzeuges wegen Dieselaffäre

Dieselaffäre

In einem Fall begehrt der Eigentümer eines VW Fahrzeuges die Rückzahlung des Kaufpreises, abzüglich eines Nutzungsersatzes für die bisherig gefahrenen Kilometer, gegen die Rückgabe des Fahrzeugs beim Hersteller. Dabei ist die Volkswagen AG und ein Autohaus beklagt.

100 Verfahren beim Landgericht Dresden zur Dieselaffäre anhängig

Inzwischen sind beim Landgericht Dresden über 100 Klageverfahren im Zuge des Abgasskandals anhängig, welche alle vor der 7. Zivilkammer verhandelt werden, damit eine effiziente und sachspezifische Erörterung der Fälle sichergestellt und eine homogene Entscheidungspraxis gewährleistet ist.

Chancen auf Rückgabe jetzt nutzen

Die Beobachtungen und Analysen von Entscheidungen deutscher Gerichte im Rahmen des Abgasskandals, lassen eine immer größere Tendenz in Richtung Verbraucherseite erkennen. Das häufigste Begehren ist dabei die Rückerstattung des Kaufpreises -abzüglich eines Nutzungsersatzes- und Rückgabe des betroffenen Fahrzeugs beim Hersteller.

Kostenlose und unverbindliche Erstberatung zur Dieselaffäre

Wir von der Kanzlei VON RUEDEN helfen Ihnen mit unserem Team aus thematisch versierten Rechtsanwälten gerne weiter. Die vom VW Konzern betrogenen Kunden können in der Regel keine pauschale Antwort darüber bekommen welche Ansprüche ihnen zustehen, da es immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt.  Dafür bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, wo wir Ihnen zunächst die juristischen Möglichkeiten aufzeigen und anhand Ihres individuellen Falls erläutern.

Gerne können Sie sich dafür jederzeit mit uns per E-Mail oder telefonisch in Verbindung setzen, um  unverbindlich, individuell und schnell beraten zu werden. Dabei geht es um Ihr gutes Recht. Unsere fachlich spezialisierten Anwälte stehen Ihnen dafür zur Seite.